Muss ich eigentlich E-Rechnungen schreiben?
Checkliste für Ihre Pflicht:- Schreiben Sie an andere Firmen (B2B)?
-> JA, Pflicht zum Empfang ab 2025. Versand ab 2027/2028. - Schreiben Sie an Privatpersonen?
-> NEIN, ein normales PDF reicht weiterhin aus.
Fazit: Unser Generator deckt beides ab, da die ZUGFeRD-Rechnung sowohl ein PDF als auch die Daten enthält.
Brauche ich eine teure Software?
Nein. Der Gesetzgeber schreibt keine bestimmte Software vor. Sie können kostenlose Generatoren wie diesen nutzen, um valide E-Rechnungen zu erstellen, ohne monatliche Abo-Gebühren zu zahlen. Wichtig ist nur, dass das Ergebnis (die XML/ZUGFeRD-Datei) den Normen entspricht.
Was ändert sich bei der Aufbewahrung?
E-Rechnungen müssen digital im Originalformat archiviert werden. Ein Ausdruck auf Papier reicht steuerrechtlich nicht mehr aus (kein Medienbruch zulässig). Speichern Sie daher immer die PDF/XML-Datei sicher ab.