Innergemeinschaftliche Lieferung

EU-Lieferung steuerfrei (§ 4 Nr. 1b UStG)

Steuerfreie Rechnungen an EU-Unternehmen nach § 4 Nr. 1b UStG – mit USt-IdNr.-Prüfung und automatischem Pflichthinweis.

  • Steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG
  • „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung" automatisch
  • Beide IDs werden erzwungen und geprüft
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0 % MwSt

Steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG

Pflichthinweis

„Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung" automatisch

USt-IdNr.-Pflicht

Beide IDs werden erzwungen und geprüft

EU-Ländercheck

Empfängerland darf nicht Deutschland sein

Mehrsprachig

Hinweistext DE oder EN

PDF & XML

ZUGFeRD / XRechnung Export

1

Automatischer Hinweis auf Steuerfreiheit

„Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1b UStG)" wird automatisch auf der Rechnung platziert – auf Deutsch oder als englische Variante für internationale Kunden.

Automatischer Hinweis auf Steuerfreiheit
2

USt-IdNr.-Validierung

Sowohl deine USt-IdNr. als auch die des EU-Kunden werden als Pflichtfelder erzwungen. Das Format wird geprüft und auf der Rechnung korrekt platziert.

USt-IdNr.-Validierung
3

EU-Land-Check verhindert Fehler

Das Tool prüft, dass das Empfängerland innerhalb der EU, aber nicht Deutschland ist. So verhinderst du falsche Anwendung der Befreiung bei inländischen Kunden.

EU-Land-Check verhindert Fehler

So funktioniert's

1

EU-Lieferung wählen

Im Editor unter Steueroptionen aktivieren

2

EU-Land + USt-IdNr.

Empfängerland und USt-IdNr. eintragen

3

Fertig herunterladen

Rechnung inkl. Pflichthinweis exportieren

Grundlagen

Was ist eine innergemeinschaftliche Lieferung?

Wenn du Waren oder Leistungen an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat lieferst und beide Parteien eine gültige USt-IdNr. besitzen, ist die Lieferung nach § 4 Nr. 1b UStG steuerfrei. Die Umsatzsteuer schuldet der Empfänger in seinem Land.

Für wen ist das?

Alle, die EU-B2B abwickeln

01

Freelancer und Agenturen mit EU-Kunden.

02

Online-Händler mit B2B-Lieferungen in die EU.

03

Consultants und Dienstleister mit grenzüberschreitenden Leistungen.

04

Zusammenfassende Meldung (ZM) als CSV-Export für ELSTER – im Premium automatisch aus archivierten EU-Rechnungen.

Häufige Fragen

Alles was Sie wissen müssen.

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist eine quartalsweise Meldung ans Bundeszentralamt für Steuern, in der du alle innergemeinschaftlichen Lieferungen aufführst. Unser Tool markiert entsprechende Rechnungen, damit du sie beim Export findest.

Bereit loszulegen?

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