Kleinunternehmer-Rechnung
§ 19 UStG – ohne MwSt
Rechtssichere Kleinunternehmer-Rechnungen nach § 19 UStG – mit automatischem Hinweis, ohne MwSt-Ausweis, als PDF oder E-Rechnung.
- „Kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund Kleinunternehmerregelung"
- Netto = Brutto, keine versehentliche USt-Schuld
- Auch als XRechnung oder ZUGFeRD exportierbar
Zertifizierungen & Standards
Vertrauen durch Transparenz

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Entwickelt & gehostet in DE

DSGVO-konform
Sichere Datenverarbeitung

GoBD-konform
Rechtssichere Buchführung
Rechnung nach § 19 UStG in 60 Sekunden
Mit kostenlose-erechnung.de haben Sie alle wichtigen Tools an einem Ort vereint. Sparen Sie Zeit, vermeiden Sie Fehler und arbeiten Sie professionell.
Automatischer § 19-Hinweis
„Kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund Kleinunternehmerregelung"
Ohne MwSt
Netto = Brutto, keine versehentliche USt-Schuld
E-Rechnung-fähig
Auch als XRechnung oder ZUGFeRD exportierbar
DE + EN
Hinweistext mehrsprachig verfügbar
60-Sekunden-Start
Sofort loslegen, keine Einrichtung
Umsatzgrenze im Blick
Live-Tracking der 25.000-€-Grenze (Premium)
Pflichthinweis nie vergessen
Sobald der Kleinunternehmer-Modus aktiv ist, ergänzt das Tool automatisch den korrekten Hinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet". Auf Englisch wahlweise: „VAT exempt under § 19 UStG (small business regulation)".

Keine USt-Felder = keine Fehler
Alle MwSt-relevanten Eingaben werden ausgeblendet. So passiert es dir nicht, dass du versehentlich MwSt ausweist – was sonst eine Steuerschuld auslöst, obwohl du gar nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist.

Auch als E-Rechnung möglich
Auch Kleinunternehmer können freiwillig E-Rechnungen (ZUGFeRD/XRechnung) versenden. Unser Tool erzeugt beides korrekt – inklusive des speziellen Steuerbefreiungs-Codes im XML.

So funktioniert's
Kleinunternehmer aktivieren
Im Editor oder Profil § 19 UStG anklicken
Rechnung ausfüllen
Positionen eintragen, MwSt-Felder sind ausgeblendet
Rechnung laden
PDF oder E-Rechnung inkl. Pflichthinweis herunterladen
Wer ist Kleinunternehmer?
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG darfst du im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € Umsatz gemacht haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € (Stand 2025). Du berechnest keine MwSt, darfst aber auch keine Vorsteuer ziehen.
Für alle Kleinunternehmer
Einzelunternehmer, Freelancer, Nebentätigkeit
Nie mehr den § 19-Hinweis vergessen – wird automatisch gesetzt.
MwSt-Felder werden ausgeblendet, Brutto = Netto.
Ab 2025 E-Rechnungspflicht: Auch Kleinunternehmer müssen empfangen – du kannst auch senden.
Export als PDF, ZUGFeRD oder XRechnung.
Häufige Fragen
Alles was Sie wissen müssen.
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