Kleinunternehmer-Rechnung

§ 19 UStG – ohne MwSt

Rechtssichere Kleinunternehmer-Rechnungen nach § 19 UStG – mit automatischem Hinweis, ohne MwSt-Ausweis, als PDF oder E-Rechnung.

  • „Kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund Kleinunternehmerregelung"
  • Netto = Brutto, keine versehentliche USt-Schuld
  • Auch als XRechnung oder ZUGFeRD exportierbar
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Rechnung nach § 19 UStG in 60 Sekunden

Mit kostenlose-erechnung.de haben Sie alle wichtigen Tools an einem Ort vereint. Sparen Sie Zeit, vermeiden Sie Fehler und arbeiten Sie professionell.

Automatischer § 19-Hinweis

„Kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund Kleinunternehmerregelung"

Ohne MwSt

Netto = Brutto, keine versehentliche USt-Schuld

E-Rechnung-fähig

Auch als XRechnung oder ZUGFeRD exportierbar

DE + EN

Hinweistext mehrsprachig verfügbar

60-Sekunden-Start

Sofort loslegen, keine Einrichtung

Umsatzgrenze im Blick

Live-Tracking der 25.000-€-Grenze (Premium)

1

Pflichthinweis nie vergessen

Sobald der Kleinunternehmer-Modus aktiv ist, ergänzt das Tool automatisch den korrekten Hinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet". Auf Englisch wahlweise: „VAT exempt under § 19 UStG (small business regulation)".

Pflichthinweis nie vergessen
2

Keine USt-Felder = keine Fehler

Alle MwSt-relevanten Eingaben werden ausgeblendet. So passiert es dir nicht, dass du versehentlich MwSt ausweist – was sonst eine Steuerschuld auslöst, obwohl du gar nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist.

Keine USt-Felder = keine Fehler
3

Auch als E-Rechnung möglich

Auch Kleinunternehmer können freiwillig E-Rechnungen (ZUGFeRD/XRechnung) versenden. Unser Tool erzeugt beides korrekt – inklusive des speziellen Steuerbefreiungs-Codes im XML.

Auch als E-Rechnung möglich

So funktioniert's

1

Kleinunternehmer aktivieren

Im Editor oder Profil § 19 UStG anklicken

2

Rechnung ausfüllen

Positionen eintragen, MwSt-Felder sind ausgeblendet

3

Rechnung laden

PDF oder E-Rechnung inkl. Pflichthinweis herunterladen

Grundlagen

Wer ist Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG darfst du im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € Umsatz gemacht haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € (Stand 2025). Du berechnest keine MwSt, darfst aber auch keine Vorsteuer ziehen.

Für alle Kleinunternehmer

Einzelunternehmer, Freelancer, Nebentätigkeit

01

Nie mehr den § 19-Hinweis vergessen – wird automatisch gesetzt.

02

MwSt-Felder werden ausgeblendet, Brutto = Netto.

03

Ab 2025 E-Rechnungspflicht: Auch Kleinunternehmer müssen empfangen – du kannst auch senden.

04

Export als PDF, ZUGFeRD oder XRechnung.

Häufige Fragen

Alles was Sie wissen müssen.

Ja. Ohne Hinweis darauf, dass keine MwSt ausgewiesen wird, ist die Rechnung formal fehlerhaft. Unser Tool ergänzt den Hinweis automatisch und ersparend dir manuelles Nachtippen.

Bereit loszulegen?

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