3-Stufiges Mahnwesen

Konsequent & Fair

Nicht jede Verspätung braucht sofort die volle Härte. Unser System unterstützt den klassischen, bewährten 3-Stufen-Prozess: Von der freundlichen Zahlungserinnerung über die erste Mahnung bis zur letzten Stufe. Sie entscheiden, wie streng Sie vorgehen – wir liefern die rechtssicheren Formulierungen.

  • Freundlich nachhaken
  • Nachdruck verleihen
  • Rechtssicher abschließen
3-Stufiges Mahnwesen
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Made in Germany

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Entwickelt & gehostet in DE

DSGVO-konform

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Sichere Datenverarbeitung

GoBD-konform

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Rechtssichere Buchführung

Mahnprozess automatisieren

Mit kostenlose-erechnung.de haben Sie alle wichtigen Tools an einem Ort vereint. Sparen Sie Zeit, vermeiden Sie Fehler und arbeiten Sie professionell.

Stufe 1: Erinnerung

Freundlich nachhaken

Stufe 2: Mahnung

Nachdruck verleihen

Stufe 3: Letzte Frist

Rechtssicher abschließen

Fristen-Automatik

System kennt die Termine

1

Stufe 1: Die freundliche Erinnerung

Oft ist es nur ein Versehen. Die E-Mail ging unter, der Kunde ist im Urlaub. Starten Sie deshalb sanft. Unsere Vorlage 'Zahlungserinnerung' ist höflich, aber bestimmt. Sie wahrt die gute Kundenbeziehung und führt in 80% der Fälle bereits zum Erfolg – ohne Säbelrasseln.

Stufe 1: Die freundliche Erinnerung
2

Stufe 2 & 3: Wenn es ernst wird

Reagiert der Kunde nicht, müssen Sie deutlicher werden. Unsere Mahnvorlagen enthalten automatisch die rechtlich relevanten Formulierungen, setzen klare neue Fristen und berechnen Verzugszinsen sowie Mahngebühren. So zeigen Sie, dass Sie Ihr Geld ernst nehmen, und bereiten alles für ein potenzielles Inkasso vor.

Stufe 2 & 3: Wenn es ernst wird

So funktioniert's

1

Fälligkeit abwarten

System meldet überfällige Rechnung

2

Stufe wählen

Z.B. "Freundliche Erinnerung" senden

3

Eskalieren

Bei Nichtzahlung nächste Stufe zünden

Automatisierte Eskalation

Der richtige Ton macht die Musik

Mahnen ist eine Gratwanderung zwischen Geldeintreiben und Kundenhalten. Unser 3-Stufen-System hilft Ihnen, die Balance zu wahren.

Häufige Fragen

Alles was Sie wissen müssen.

Nein, gesetzlich sind Sie nicht zu drei Mahnungen verpflichtet. Sobald der Kunde in Verzug ist (z.B. 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung), könnten Sie prinzipiell sofort klagen. Der kaufmännische Brauch hat jedoch die Abfolge 'Erinnerung -> 1. Mahnung -> 2. Mahnung' etabliert, um Kundenbeziehungen nicht unnötig zu belasten.

Bereit loszulegen?

Erstellen Sie jetzt Ihre erste E-Rechnung. Kostenlos & ohne Risiko.

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