Reverse-Charge Rechnung erstellen

§ 13b UStG – rechtssicher

Rechnungen mit Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG – Pflichthinweis, USt-IdNr.-Prüfung und mehrsprachige Hinweise inklusive.

  • „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" wird ergänzt
  • Hinweistext auf Deutsch oder Englisch
  • Beide IDs werden korrekt platziert
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Reverse-Charge-Rechnungen in 60 Sekunden

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Pflichthinweis automatisch

„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" wird ergänzt

Mehrsprachig

Hinweistext auf Deutsch oder Englisch

USt-IdNr.-Ausweis

Beide IDs werden korrekt platziert

0 % MwSt

Rechnung ohne MwSt-Ausweis, Brutto = Netto

B2B-Auslandsgeschäft

Ideal für Leistungen an EU-Unternehmer

USt-IdNr.-Live-Prüfung

VIES-Validierung in Echtzeit – Premium

1

Automatischer § 13b-Hinweis

Sobald du den Reverse-Charge-Modus wählst, wird der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" auf dem Dokument ergänzt. Kein manuelles Copy-Paste, kein Vergessen. Auf Wunsch auch auf Englisch als "Reverse charge – VAT liability transferred to the recipient".

Automatischer § 13b-Hinweis
2

USt-IdNr. beider Parteien

Bei Reverse-Charge ist die USt-IdNr. des Empfängers Pflicht. Unser Tool macht das Feld zwingend und prüft das Format. So verhinderst du Rückfragen von Buchhaltungen und potenzielle Nachforderungen durchs Finanzamt.

USt-IdNr. beider Parteien
3

Export als PDF, ZUGFeRD oder XRechnung

Deine Reverse-Charge-Rechnung lässt sich in jedem gängigen Format herunterladen – inklusive ZUGFeRD mit eingebettetem XML für die automatische Verarbeitung beim Empfänger.

Export als PDF, ZUGFeRD oder XRechnung

So funktioniert's

1

Rechnungsart wählen

Im Editor "Reverse Charge" unter Steueroptionen auswählen

2

USt-IdNr. eintragen

USt-IdNr. deines Kunden ergänzen – wird geprüft

3

PDF/XML laden

Fertige Rechnung inkl. Pflichthinweis herunterladen

Grundlagen

Was ist Reverse Charge?

Bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) schuldet nicht der Leistungserbringer die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger. Du stellst deine Rechnung ohne MwSt aus und weist auf die Umkehr hin.

Warum unser Reverse-Charge-Modus?

Pflichthinweis und USt-IdNr. nie vergessen

01

Automatischer Rechtshinweis nach § 13b UStG – formuliert wie vom Finanzamt erwartet.

02

USt-IdNr. des Empfängers wird als Pflichtfeld erzwungen.

03

Mehrsprachige Hinweistexte (DE/EN) für internationale Kunden.

04

Exportierbar als PDF, ZUGFeRD oder XRechnung.

Häufige Fragen

Alles was Sie wissen müssen.

Ja. Bei B2B-Reverse-Charge-Rechnungen ist die USt-IdNr. des Empfängers eine zwingende Pflichtangabe. Unser Tool macht das Feld verpflichtend und prüft das Format.

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