Airbnb & Kurzzeitvermietung: Rechnung, Steuer & Pflichten 2026

Airbnb & Kurzzeitvermietung: Rechnung, Steuer & Pflichten 2026

Dennis Bär

Du vermietest deine Wohnung, dein Zimmer oder dein Ferienhaus über Airbnb, Booking.com oder ähnliche Plattformen. Das klingt unkompliziert – aber ab einem gewissen Umfang entstehen steuerliche Pflichten, die viele unterschätzen. Dieser Ratgeber klärt, was 2026 für Kurzzeitvermieter gilt.


Ist Airbnb-Vermietung ein Gewerbe? Die steuerliche Einordnung

Nicht jede Airbnb-Vermietung ist automatisch gewerblich. Die steuerliche Einordnung hängt von mehreren Faktoren ab:

FaktorTendenz
Gelegentlich (1–2 Monate/Jahr)Einkünfte aus Vermietung (§21 EStG)
Regelmäßig, gewinnorientiert, hotelählichEinkünfte aus Gewerbebetrieb (§15 EStG)
Zimmervermietung mit Zusatzleistungen (Frühstück, Reinigung)Tendenz: Gewerblich
Reine Wohnraumvermietung ohne NebenleistungenTendenz: Nicht gewerblich

Faustregel: Je mehr du deinen Gästen an Nebenleistungen bietest (Reinigung, Handtücher, Frühstück, Concierge-Service), desto eher gilt die Vermietung als gewerblich. Das Finanzamt prüft den Einzelfall.

Auch Plattformen melden Daten an das Finanzamt
Seit 2023 (EU-Richtlinie DAC7) melden Plattformen wie Airbnb und Booking.com die Einkünfte ihrer Anbieter automatisch an die Steuerbehörden. Das Finanzamt kann also erkennen, was du verdienst – auch wenn du keine Steuererklärung abgibst.

Wann brauchst du als Airbnb-Host Rechnungen?

Für Privatgäste: Es besteht grundsätzlich keine Rechnungspflicht. Airbnb stellt eigene Buchungsbestätigungen aus.

Für Geschäftsreisende / Firmengäste: Wenn ein Unternehmen bucht und eine Rechnung auf die Firma wünscht, bist du als Unternehmer verpflichtet, eine auszustellen. Das passiert häufiger als gedacht bei Business-Travel-Buchungen.

Für längerfristige Vermietung an Unternehmen: Wenn du Wohnraum direkt an ein Unternehmen (für Mitarbeiterwohnungen o. ä.) vermietest, gelten B2B-Rechnungsregeln.


Umsatzsteuer bei Kurzzeitvermietung: 7 % oder 19 %?

Das hängt von der Mietdauer ab:

MietdauerSteuersatz
Kurzfristige Beherbergung (bis 6 Monate)7 % (§12 Abs. 2 Nr. 11 UStG)
Langfristige Vermietung (über 6 Monate)steuerfrei (§4 Nr. 12a UStG)
Gewerbliche Vermietung mit Nebenleistungen19 % (wenn Nebenleistungen überwiegen)

Airbnb-Standard: Typische Kurzzeitvermietungen (Nächte, Wochen) unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 % – sofern du kein Kleinunternehmer bist und die Grenze überschreitest.


Kleinunternehmerregelung und Ferienwohnung: Passt das zusammen?

Ja – wenn dein Gesamtumsatz aus der Vermietung unter 22.000 €/Jahr (Vorjahr) bleibt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen:

  • Keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen
  • Pflichttext: „Kein Umsatzsteuerausweis gemäß § 19 UStG”
  • Kein Vorsteuerabzug (z. B. auf Renovierungskosten)

Achtung: Der Gesamtumsatz inkl. aller Einnahmen (auch andere Einkommensquellen als Selbstständiger) wird zusammengerechnet.


Pflichtangaben auf der Beherbergungsrechnung

Wenn du Rechnungen für Firmengäste ausstellst, müssen diese alle Pflichtangaben enthalten:

  1. Dein vollständiger Name und Adresse
  2. Name und Adresse des Gastes / Unternehmens
  3. Steuernummer
  4. Rechnungsnummer
  5. Datum und Leistungszeitraum (Ein- und Auschecktag)
  6. Leistungsbeschreibung: „Beherbergung [Objekt], [Datum Anreise] – [Datum Abreise]”
  7. Betrag netto, Steuersatz 7 %, MwSt.-Betrag, Brutto

E-Rechnungspflicht bei Airbnb: Betrifft sie private Vermieter?

Für Privatgäste (B2C): Nein, keine E-Rechnungspflicht, weder jetzt noch ab 2027/2028.

Für Firmengäste / B2B-Buchungen: Wenn du ein Unternehmen bist und an andere Unternehmen vermietest (z. B. Monteurunterkünfte, Firmenwohnungen): Ab 2027/2028 gilt die B2B-E-Rechnungspflicht.

Empfangspflicht: Als Unternehmer (auch Kleinvermieter mit Gewerbe) musst du seit 2025 E-Rechnungen von Lieferanten empfangen können.

Vorteile

  • Kurzzeitvermietung mit 7% ist günstiger für Gäste und wirtschaftlich attraktiv
  • Kleinunternehmerregelung macht Buchhaltung erheblich einfacher
  • Plattformen wie Airbnb übernehmen einige administrative Aufgaben

Nachteile

  • DAC7-Meldepflicht: Finanzamt weiß, was du verdienst
  • Gewerblich-Einordnung bei hohem Nebenleistungsumfang möglich
  • Überschreiten der Kleinunternehmergrenze führt zur Umsatzsteuerpflicht

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FAQ: Airbnb & Kurzzeitvermietung

Muss ich für Airbnb-Einnahmen eine Steuererklärung abgeben?
Ja – wenn die Einnahmen über dem Grundfreibetrag liegen oder wenn du als Unternehmer registriert bist. Seit der DAC7-Richtlinie melden Plattformen wie Airbnb deine Einnahmen direkt ans Finanzamt. Gibst du keine Steuererklärung ab, kann das Finanzamt dich anschreiben.
Muss ich ein Gewerbe anmelden, um meine Wohnung auf Airbnb zu vermieten?
Für gelegentliche Vermietung (Einkünfte aus Vermietung, §21 EStG) ist kein Gewerbe nötig. Wenn die Vermietung gewerblichen Charakter hat (regelmäßig, mit vielen Nebenleistungen, hotelmäßig), musst du ein Gewerbe anmelden. Im Zweifel: Steuerberater befragen.
Was passiert, wenn ich die Umsatzsteuer auf Airbnb-Einnahmen nicht abgeführt habe?
Wenn du über der Kleinunternehmergrenze liegst und keine Umsatzsteuer abgeführt hast, kann das Finanzamt diese nachfordern – inkl. Zinsen und ggf. Bußgeld. Kläre frühzeitig deinen Status und hol fehlende Erklärungen nach.
Brauche ich eine Genehmigung für Kurzzeitvermietung in meiner Stadt?
In vielen deutschen Städten (Berlin, München, Hamburg) gibt es Zweckentfremdungsverbote für Wohnraum. Eine Genehmigung kann nötig sein. Das ist eine kommunale Regelung, keine steuerliche – informiere dich bei deiner Stadtverwaltung.

Fazit: Klare Regeln schützen vor Überraschungen

Kurzzeitvermietung ist ein attraktives Nebeneinkommen – aber nicht ohne steuerliche Pflichten. Wer frühzeitig seinen Status klärt, die Buchführung ordentlich führt und auf Anfrage korrekte Rechnungen ausstellt, ist auf der sicheren Seite.

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