E-Rechnung ab 2027: Was B2B-Dienstleister jetzt umstellen müssen

E-Rechnung ab 2027: Was B2B-Dienstleister jetzt umstellen müssen

Dennis Bär

Die Übergangsfrist läuft. Was 2025 noch für viele Selbstständige optional war, wird ab dem 1. Januar 2027 für die ersten Unternehmen zur gesetzlichen Pflicht – und ab 2028 für alle. Dieser Artikel erklärt, was konkret auf dich zukommt, wann du handeln musst und wie du den Wechsel stressfrei schaffst.


Was ab 2027 gilt: Die vollständige Zeitlinie

Die E-Rechnungspflicht in Deutschland wird in Phasen eingeführt:

DatumWas gilt
01.01.2025E-Rechnungen empfangen können – Pflicht für alle Unternehmen (keine Ausnahme)
01.01.2027E-Rechnungen senden Pflicht – für Unternehmen mit Vorjahresumsatz > 800.000 €
01.01.2028E-Rechnungen senden Pflicht – für alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer weiterhin befreit)

Was das bedeutet: Wenn dein Vorjahresumsatz 2025 über 800.000 € lag, musst du ab dem 1. Januar 2027 an alle deine B2B-Kunden E-Rechnungen senden. Alle anderen haben noch bis 2028.

Übergangsfristen enden – keine weitere Verlängerung erwartet
Die Bundesregierung hat die E-Rechnungspflicht im Wachstumschancengesetz (2024) festgeschrieben. Eine weitere Verlängerung der Fristen ist nicht geplant. Die Zeit für Vorbereitung läuft jetzt.

Wen betrifft die Pflicht ab 2027 / 2028 konkret?

Die Pflicht gilt für inländische B2B-Umsätze – also wenn Leistungserbringer und Empfänger beide in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind.

Betroffen:

  • Selbstständige Dienstleister (Berater, IT-Freelancer, Agenturen, Designer)
  • Handwerks- und Gewerbebetriebe mit Unternehmenskunden
  • Online-Shops mit B2B-Kunden
  • Freiberufler mit Unternehmensaufträgen

Nicht betroffen:

  • Kleinunternehmer nach §19 UStG (dauerhaft befreit vom Versenden)
  • B2C-Umsätze (Rechnungen an Privatpersonen)
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (vereinfachte Regelung bleibt)
  • Fahrscheine, bestimmte Sondertatbestände

Was konkret umgestellt werden muss

1. Software / Tool für E-Rechnungserstellung

Du brauchst ein Tool, das ZUGFeRD 2.x oder XRechnung 3.0 erstellen kann. Word, Excel oder normale PDF-Tools erfüllen diese Anforderung nicht – sie können kein maschinenlesbares XML erzeugen.

Optionen: | Tool | Kosten | Eignung | |------|--------|---------| | kostenlose-erechnung.de | Kostenlos (3/Monat) oder ab 9,90 €/Monat | Ideal für Freelancer und KMU | | Lexoffice, SevDesk | Ab ~10 €/Monat | Für komplexere Buchhaltung | | DATEV | Teuer, für Steuerberater | Für größere Unternehmen |

2. Prozess für den E-Rechnungsempfang

Du musst eingehende E-Rechnungen (ZUGFeRD, XRechnung) verarbeiten können:

  • Eingehende XML-Dateien speichern (nicht nur drucken!)
  • GoBD-konforme Archivierung (8 Jahre)
  • Inhalte prüfen und verbuchen

→ Kostenlos testen: E-Rechnung auslesen

3. Archivierung

Alle ausgehenden und eingehenden E-Rechnungen müssen GoBD-konform archiviert werden:

  • Unveränderbar
  • Im Originalformat
  • 8 Jahre erreichbar

Der Business GoBD-Plan von kostenlose-erechnung.de bietet ein zertifiziertes Cloud-Archiv ab 9,90 €/Monat.

4. Kommunikation mit Kunden

Informiere deine Stammkunden proaktiv, dass du ab [Datum] E-Rechnungen sendest:

  • Erkläre, was ZUGFeRD ist (sieht aus wie eine normale PDF, aber maschinenlesbar)
  • Frag nach bevorzugtem Format (ZUGFeRD oder XRechnung)
  • Kläre, wohin die E-Rechnung gesendet werden soll (E-Mail-Adresse, Peppol-Adresse etc.)

So bereitest du dich in 5 Schritten vor

Schritt 1: Status prüfen Liegst du über 800.000 € Vorjahresumsatz? → Pflicht ab 2027. Darunter? → Pflicht ab 2028. Kleinunternehmer? → Kein Versand nötig, aber Empfang ja.

Schritt 2: Tool einrichten Richte jetzt schon ein E-Rechnungstool ein und teste es mit einer Testrechnung. Kostenlos geht das auf kostenlose-erechnung.de/erstellen.

Schritt 3: Erste echte E-Rechnung Sende die erste ZUGFeRD-Rechnung an einen wohlwollenden Stammkunden. Frag nach Feedback: Hat er sie problemlos verarbeiten können?

Schritt 4: Prozesse anpassen Wie archivierst du eingehende E-Rechnungen? Wie buchst du sie? Lege einen Prozess fest, bevor es Pflicht wird.

Schritt 5: Team / Mitarbeiter schulen Wenn du nicht alleine arbeitest: Erkläre deinem Team, was eine E-Rechnung ist und wie der neue Prozess funktioniert.

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Was passiert, wenn du die Pflicht 2027/2028 ignorierst?

Das Nicht-Ausstellen von E-Rechnungen ist ab dem jeweils gültigen Datum eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern geahndet werden. Wichtiger noch:

  • Unternehmenskunden können Rechnungen ablehnen, die nicht dem gesetzlichen Format entsprechen
  • Das führt zu Zahlungsverzögerungen oder -ausfällen
  • Dein Ruf leidet, wenn du als einer der letzten “alten PDF-Sender” wirkst

Die Lösung ist einfach: Wer jetzt umstellt, hat keine Probleme – und möglicherweise einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die zögern.


E-Rechnung in der Praxis: So sieht eine ZUGFeRD-Datei aus

Eine ZUGFeRD-Datei ist für den Empfänger kaum von einer normalen PDF zu unterscheiden – das ist das Schöne an diesem Format:

  • Du öffnest sie mit jedem PDF-Viewer
  • Du siehst die gewohnte Rechnungsdarstellung
  • Unsichtbar eingebettet: Ein XML-Datensatz mit allen strukturierten Rechnungsdaten
  • Software beim Kunden liest das XML automatisch aus – keine manuelle Eingabe nötig

Das spart beim Empfänger Zeit und Fehler. Deshalb wollen viele Unternehmen schon heute ZUGFeRD-Rechnungen – weil es ihnen Buchhaltungsarbeit abnimmt.

Vorteile

  • Frühzeitige Umstellung verhindert Stress kurz vor der Deadline
  • Kunden, die heute schon ZUGFeRD verlangen, werden schneller bezahlen
  • Technisch einfach: Ein Tool reicht aus, keine komplexe IT nötig
  • Kostenlos startbar – Investition erst bei mehr Volumen nötig

Nachteile

  • Alte Prozesse (Word, Excel) müssen geändert werden
  • Kunden müssen über das neue Format informiert werden
  • GoBD-konforme Archivierung erfordert bewusste Entscheidung

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht 2027/2028

Ich bin Kleinunternehmer – muss ich 2027 oder 2028 E-Rechnungen versenden?
Nein. Kleinunternehmer nach §19 UStG sind dauerhaft von der Versandpflicht für E-Rechnungen befreit (§34a UStDV). Du kannst E-Rechnungen freiwillig erstellen, aber du musst es nicht. Das Empfangen von E-Rechnungen ist seit 2025 jedoch Pflicht – auch für Kleinunternehmer.
Gilt die Pflicht auch für Rechnungen an ausländische Kunden?
Nein. Die deutsche E-Rechnungspflicht gilt nur für inländische B2B-Umsätze – also wenn Leistungserbringer und Empfänger beide in Deutschland steuerpflichtig sind. Rechnungen an ausländische Kunden (EU oder Nicht-EU) sind davon nicht betroffen.
Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?
ZUGFeRD ist ein hybrides Format: ein normales PDF mit eingebettetem XML. Es kann mit jedem PDF-Viewer geöffnet werden. XRechnung ist ein reines XML-Format, das nicht direkt menschenlesbar ist. ZUGFeRD eignet sich für die meisten B2B-Rechnungen, XRechnung wird oft von Behörden verlangt.
Muss ich teure Software kaufen, um E-Rechnungen zu erstellen?
Nein. Mit kostenlose-erechnung.de erstellst du ZUGFeRD- und XRechnungen kostenlos (3 pro Monat) oder für 9,90 €/Monat (unbegrenzt). Das ist ausreichend für die meisten Selbstständigen und kleinen Unternehmen – ohne teure ERP-Software.
Was, wenn mein Kunde noch kein E-Rechnungssystem hat und die Datei nicht öffnen kann?
ZUGFeRD-Dateien können mit jedem normalen PDF-Viewer geöffnet werden – der Empfänger sieht eine normale Rechnung. Die XML-Daten sind nur für Software relevant. Für dich als Sender gibt es also kein Risiko. Dein Kunde kann die Datei immer öffnen und lesen.
Ich nutze Lexoffice oder SevDesk – bin ich schon vorbereitet?
Vermutlich ja – beide Softwarelösungen unterstützen ZUGFeRD und sind auf die E-Rechnungspflicht vorbereitet. Prüfe trotzdem in deinen Einstellungen, ob die E-Rechnungsfunktion aktiv ist. Für kleinere Volumina ist kostenlose-erechnung.de oft die günstigere Alternative.

Fazit: 2027 kommt schneller als du denkst

Der 1. Januar 2027 ist weniger als neun Monate entfernt. Wer heute anfängt, hat genug Zeit, Prozesse ruhig umzustellen, Kunden zu informieren und Fehler zu vermeiden. Wer wartet, macht es unter Druck.

Deine Sofortmaßnahmen:

  • Empfangspflicht prüfen: Kannst du schon heute E-Rechnungen empfangen? → /auslesen testen
  • Erste ZUGFeRD-Rechnung erstellen → /erstellen öffnen
  • Wichtigste Stammkunden informieren, dass E-Rechnungen kommen
  • Archivierungslösung prüfen (Business GoBD-Plan oder eigenes revisionssicheres System)

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