E-Rechnung Archivierung Pflicht 2026: 8 oder 10 Jahre? GoBD einfach erklärt

E-Rechnung Archivierung Pflicht 2026: 8 oder 10 Jahre? GoBD einfach erklärt

Dennis Bär

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren? Die Antwort lautet 2026 nicht mehr automatisch „10 Jahre”. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) hat die Fristen geändert. Und für E-Rechnungen gibt es zusätzliche Regeln, die du kennen musst – sonst verlierst du im schlimmsten Fall deinen Steuerabzug.


Wie lange müssen Rechnungen aufbewahrt werden?

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege – also auch für Eingangs- und Ausgangsrechnungen – geändert:

DokumenttypAlte FristNeue Frist (ab 2025)
Buchungsbelege (Rechnungen, ab 01.01.2025)10 Jahre8 Jahre
Buchungsbelege (vor 01.01.2025 ausgestellt)10 JahreWeiterhin 10 Jahre
Jahresabschlüsse, Bilanzen, Inventare10 Jahre10 Jahre (unverändert)
Handelsbriefe, E-Mails (Geschäftsbriefe)6 Jahre6 Jahre (unverändert)
Empfehlung: Trotzdem 10 Jahre aufbewahren
Viele Steuerberater und Rechtsexperten empfehlen, weiterhin 10 Jahre als Standard zu nutzen. Der Grund: Bei Betriebsprüfungen können Prüfungszeiträume sich überschneiden und weiter zurückreichen. Im Zweifel lieber zu lang aufbewahren als zu kurz. Der Business GoBD-Plan von kostenlose-erechnung.de archiviert deshalb automatisch 10 Jahre.

Was bedeutet GoBD-konformes Archivieren?

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind die Spielregeln für die digitale Buchhaltung in Deutschland.

Für E-Rechnungen bedeutet das:

Die 5 GoBD-Grundsätze für Rechnungen

1. Vollständigkeit: Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen müssen erfasst und archiviert sein. Keine einzige darf fehlen.

2. Unveränderbarkeit: Archivierte Dokumente dürfen nicht nachträglich geändert werden. Wenn doch, muss jede Änderung protokolliert sein. Einfache Ordner in Dropbox oder auf einer Festplatte reichen nicht!

3. Originalformat: Eine E-Rechnung muss in ihrer Originalform archiviert werden:

  • ZUGFeRD: Die PDF+XML-Datei muss als Datei gespeichert bleiben
  • XRechnung: Die XML-Datei muss archiviert werden
  • Ausdrucken und die Datei löschen = nicht GoBD-konform!

4. Maschinelle Auswertbarkeit: Das Finanzamt muss bei einer Betriebsprüfung digital auf alle Belege zugreifen können. Das Format muss maschinell lesbar sein.

5. Schnelle Verfügbarkeit: Jede Rechnung muss innerhalb angemessener Zeit auffindbar und vorlegbar sein.


Der häufigste Fehler: E-Rechnung ausdrucken und Datei löschen

Das passiert ständig – und ist problematisch:

Was viele tun: ZUGFeRD-Rechnung per E-Mail erhalten → ausdrucken → digitale Datei löschen → im Papierstapel ablegen ❌

Was GoBD verlangt: ZUGFeRD-Rechnung per E-Mail erhalten → Originaldatei (PDF+XML) in unveränderlichem digitalem Archiv speichern ✅

Warum das wichtig ist: Wenn du die Originaldatei löschst, verlierst du das eingebettete XML. Damit ist die E-Rechnung nur noch ein Papierausdruck – und der ist nicht GoBD-konform für E-Rechnungen.


Wie archiviere ich E-Rechnungen GoBD-konform?

Option 1: Manuell

  • Ordner auf einem NAS oder Server mit Backup-Schutz
  • Unveränderlichkeit durch Schreibschutz und Protokollierung sicherstellen
  • Aufwendig und fehleranfällig

Option 2: GoBD-konformes Cloud-Archiv

  • Unveränderbarkeit technisch sichergestellt
  • Automatische Protokollierung
  • Backup und Verfügbarkeit garantiert
  • Finanzamts-Exportfunktion (GDPdU/GoBD-Export)

Der Business GoBD-Plan von kostenlose-erechnung.de enthält ein 100% GoBD-konformes Cloud-Archiv auf deutschen Servern (Frankfurt, ISO 27001). Alle erstellten Rechnungen werden automatisch unveränderbar gespeichert – 10 Jahre lang.

GoBD-konformes Rechnungsarchiv

Alle Rechnungen automatisch 10 Jahre GoBD-konform archiviert – unveränderbar, maschinell auswertbar, auf deutschen Servern. Ab 9,90 €/Monat.

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Aufbewahrungsfristen im Überblick (2026)

WerWasWie lange
Alle SelbstständigenAusgangsrechnungen (ab 2025)8 Jahre
Alle SelbstständigenEingangsrechnungen (ab 2025)8 Jahre
Alle SelbstständigenRechnungen vor 202510 Jahre
Alle SelbstständigenGeschäftsbriefe, E-Mails6 Jahre
BilanziererJahresabschluss, Bilanz10 Jahre

Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnung Archivierung

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?
Für Rechnungen, die ab dem 1. Januar 2025 ausgestellt oder empfangen wurden: 8 Jahre (nach BEG IV). Für ältere Rechnungen weiterhin 10 Jahre. Viele Steuerberater empfehlen als Sicherheitspuffer weiterhin 10 Jahre.
Darf ich eine E-Rechnung ausdrucken und die digitale Datei löschen?
Nein. Die GoBD verlangen die Archivierung in der Originalform. Eine ZUGFeRD-Rechnung muss als PDF+XML-Datei gespeichert bleiben – das eingebettete XML darf nicht verloren gehen. Einfaches Ausdrucken zerstört den maschinenlesbaren Teil.
Was ist ein GoBD-konformes Archiv?
Ein GoBD-konformes Archiv erfüllt fünf Grundsätze: Vollständigkeit, Unveränderbarkeit, Originalformaterhalt, maschinelle Auswertbarkeit und schnelle Verfügbarkeit. Einfache Cloud-Speicher (Dropbox, Google Drive) sind in der Regel nicht GoBD-konform, da sie keine technische Unveränderlichkeit garantieren.
Kann ich Rechnungen in Dropbox oder Google Drive archivieren?
Technisch möglich, aber rechtlich riskant. Dropbox und Google Drive sind keine GoBD-konformen Archivlösungen, da sie keine technische Unveränderlichkeit und keine Protokollierung von Änderungen garantieren. Das Finanzamt könnte diese Form der Archivierung beanstanden. Nutze besser ein spezialisiertes GoBD-konformes Tool.