E-Rechnung empfangen: Anleitung für Selbstständige & Kleinunternehmer 2026

E-Rechnung empfangen: Anleitung für Selbstständige & Kleinunternehmer 2026

Dennis Bär

Seit dem 1. Januar 2025 ist es Pflicht: Alle Unternehmen in Deutschland müssen E-Rechnungen empfangen können. Was viele nicht wissen: Das gilt auch für dich als Selbstständigen oder Kleinunternehmer. Diese Anleitung zeigt dir Schritt für Schritt, wie du E-Rechnungen öffnest, prüfst, archivierst – und was du dabei beachten musst.


Was bedeutet „E-Rechnung empfangen” konkret?

„E-Rechnungen empfangen können” klingt technisch – ist es aber gar nicht. Es bedeutet:

  1. Du kannst eine ZUGFeRD-Datei (PDF mit eingebettetem XML) öffnen und die Rechnungsdaten lesen
  2. Du kannst eine XRechnung-Datei (reines XML) öffnen und den Inhalt verstehen
  3. Du kannst die Dateien in ihrer Originalform archivieren (nicht nur ausdrucken!)

Das erfordert keine teure Software und kein technisches Vorwissen – aber du brauchst das richtige Tool.


Wie erkenne ich eine E-Rechnung?

E-Rechnungen kommen auf zwei Arten:

TypWie sie aussiehtDateiendung
ZUGFeRDSieht aus wie ein normales PDF.pdf
XRechnungReine XML-Datei, kein lesbares PDF.xml

ZUGFeRD-Datei: Du öffnest sie im PDF-Reader – sie sieht aus wie eine normale Rechnung. Aber in der Datei ist unsichtbar ein XML-Datensatz eingebettet, den Buchhaltungssoftware automatisch verarbeiten kann.

XRechnung-Datei: Du siehst nur unlesbaren XML-Code, wenn du sie in einem Texteditor öffnest. Du brauchst ein spezielles Tool, um die Rechnungsdaten lesbar anzeigen zu lassen.

Wichtig: Ein normales PDF ist KEINE E-Rechnung
Wenn dein Lieferant dir ein PDF schickt, das KEIN eingebettetes XML enthält, ist das rechtlich keine E-Rechnung – auch wenn es professionell aussieht. Eine echte ZUGFeRD-Datei enthält die XML-Daten eingebettet in die PDF-Datei.

Schritt-für-Schritt: E-Rechnung empfangen und verarbeiten

flowchart TD
    A[E-Rechnung per E-Mail erhalten] --> B{Welcher Typ?}
    B -->|ZUGFeRD PDF| C[Datei öffnen\nim PDF-Reader oder Upload-Tool]
    B -->|XRechnung XML| D[Upload in\nAuslese-Tool]
    C --> E[Rechnungsdaten\nprüfen und kontrollieren]
    D --> E
    E --> F{Stimmt alles?}
    F -->|Ja| G[Originaldatei archivieren\nXML/PDF in digitalem Archiv]
    F -->|Nein| H[Lieferant kontaktieren\nKorrektur anfordern]
    G --> I[Zahlung anweisen\nund Ausgabe verbuchen]

Schritt 1: E-Rechnung erhalten

Dein Lieferant sendet dir die E-Rechnung per E-Mail als Anhang:

  • ZUGFeRD: .pdf-Datei
  • XRechnung: .xml-Datei

Richte am besten eine dedizierte E-Mail-Adresse ein (z.B. buchhaltung@deinedomain.de), an die alle Rechnungen gesendet werden.

Schritt 2: Rechnungsdaten auslesen und prüfen

Für ZUGFeRD: Öffne die PDF-Datei normal. Die Rechnungsdaten sind lesbar – prüfe Betrag, Datum, Rechnungsnummer.

Für XRechnung: Nutze ein Auslese-Tool. Kostenlos und ohne Anmeldung: kostenlose-erechnung.de/auslesen

  1. Gehe auf kostenlose-erechnung.de/auslesen
  2. Lade die ZUGFeRD-PDF oder XRechnung-XML-Datei hoch
  3. Die Rechnungsdaten werden sofort lesbar angezeigt:
    • Rechnungssteller (Name, Adresse, Steuernummer)
    • Rechnungsempfänger
    • Rechnungsnummer und Datum
    • Leistungsbeschreibung und Positionen
    • Netto-, MwSt.- und Bruttobetrag
    • Zahlungsdatum und Bankverbindung

Schritt 3: Rechnung inhaltlich prüfen

Kontrolliere:

  • Stimmt der Rechnungsbetrag mit dem Auftrag überein?
  • Ist die Leistungsbeschreibung korrekt?
  • Stimmt das Leistungsdatum?
  • Ist die Steuernummer oder USt-IdNr. vorhanden?
  • Ist deine Adresse korrekt?

Wenn etwas nicht stimmt: Kontaktiere den Lieferanten und bitte um eine korrigierte Rechnung (Stornorechnung + neue Rechnung).

Schritt 4: E-Rechnung GoBD-konform archivieren

Das ist entscheidend – und wird oft falsch gemacht:

Falsch: E-Rechnung ausdrucken → Papierstapel → digitale Datei löschen ❌

Richtig: Originaldatei (XML oder ZUGFeRD-PDF) im digitalen Archiv speichern ✅

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung) verlangen:

  • Archivierung in der Originalform – die XML-Struktur muss erhalten bleiben
  • Unveränderbarkeit – archivierte Dateien dürfen nicht nachbearbeitet werden
  • Aufbewahrungsfrist – 8 Jahre für Buchungsbelege ab 2025 (Bürokratieentlastungsgesetz IV)
Warum darf ich die E-Rechnung nicht einfach ausdrucken?
Das Ausdrucken einer ZUGFeRD-Rechnung zerstört den eingebetteten XML-Datensatz. Damit geht der maschinenlesbare Teil verloren – und damit auch die GoBD-Konformität der Archivierung. Das Finanzamt kann bei einer Betriebsprüfung verlangen, dass du die Originaldateien vorlegen kannst.

Schritt 5: Ausgabe verbuchen

Sobald du die Rechnung geprüft und archiviert hast:

  • Trage die Ausgabe in deine Buchhaltung ein (Kategorie, Betrag, Datum, Lieferant)
  • Weise die Zahlung an (IBAN aus der Rechnung)
  • Merke dir das Zahlungsziel, um nicht in Verzug zu geraten

E-Rechnung empfangen kostenlos: So geht’s

Du brauchst keine bezahlte Software, um E-Rechnungen zu empfangen. Mit kostenlose-erechnung.de/auslesen:

  • ZUGFeRD-PDF hochladen → Rechnungsdaten werden sofort angezeigt
  • XRechnung-XML hochladen → Lesbare Darstellung aller Felder
  • Keine Anmeldung, keine Kosten, kein Download
  • Alle Daten werden lokal in deinem Browser verarbeitet – keine Serverweitergabe

E-Rechnung kostenlos auslesen

Lade deine ZUGFeRD oder XRechnung-Datei hoch – alle Rechnungsdaten werden sofort lesbar angezeigt. Kostenlos, ohne Anmeldung, 100% im Browser.

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Was tun, wenn dein Lieferant noch keine E-Rechnungen schickt?

Viele Lieferanten nutzen noch keine E-Rechnungsformate – das ist bis Ende 2026 rechtlich noch erlaubt. Du kannst:

  1. Gar nichts tun – normale PDFs oder Papierkopien weiter empfangen und archivieren (aber in Originalform)
  2. Lieferanten freundlich informieren – erkläre, dass du bereits E-Rechnungen verarbeitest und wie er ZUGFeRD oder XRechnung erstellen kann
  3. Eigene Prozesse bereitstellen – E-Mail-Adresse und Tool zum Empfang kommunizieren

Häufig gestellte Fragen zum E-Rechnung empfangen

Bin ich als Kleinunternehmer verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen?
Ja. Die Empfangspflicht gilt seit 01.01.2025 für alle Unternehmen – auch für Kleinunternehmer. Es gibt keine Ausnahme. Du musst technisch in der Lage sein, ZUGFeRD- und XRechnungs-Dateien zu empfangen und zu verarbeiten.
Wie öffne ich eine XRechnung-Datei?
Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei – du kannst sie nicht einfach wie ein PDF öffnen. Nutze ein spezielles Auslese-Tool: kostenlose-erechnung.de/auslesen – einfach die XML-Datei hochladen, alle Rechnungsdaten werden lesbar angezeigt. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Darf ich eine empfangene E-Rechnung ausdrucken und die digitale Datei löschen?
Nein! Die GoBD verlangen die Archivierung in der Originalform. Das bedeutet: Die ZUGFeRD-PDF oder XRechnung-XML muss als Datei aufbewahrt werden. Ein Ausdruck reicht nicht – damit geht der maschinenlesbare XML-Teil verloren.
Wie lange muss ich empfangene E-Rechnungen aufbewahren?
Für Buchungsbelege (Rechnungen) gilt seit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV eine Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren (für Belege ab 01.01.2025). Ältere Belege: weiterhin 10 Jahre. Viele Steuerberater empfehlen aus Sicherheitsgründen 10 Jahre als Standard.
Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung beim Empfangen?
ZUGFeRD siehst du wie ein normales PDF – du kannst es direkt im PDF-Reader öffnen. XRechnung ist reines XML – du brauchst ein Auslese-Tool. Beide Formate enthalten die gleichen strukturierten Rechnungsdaten nach EN 16931. kostenlose-erechnung.de/auslesen kann beide Formate kostenlos auslesen.