E-Rechnung für Freelancer & Freiberufler 2026: Was du wissen musst

E-Rechnung für Freelancer & Freiberufler 2026: Was du wissen musst

Dennis Bär

Als Freelancer oder Freiberufler fragst du dich: Betrifft mich die E-Rechnungspflicht? Was muss ich wann tun? Und wie erstelle ich eine ZUGFeRD-Rechnung, ohne IT-Experte zu sein? Dieser Ratgeber beantwortet alle deine Fragen – konkret, ohne Fachwort-Wirrwarr.


Bist du Freelancer oder Freiberufler? Der wichtige Unterschied

Im deutschen Steuerrecht gibt es zwei verschiedene Gruppen, die oft als “Freelancer” bezeichnet werden:

Freiberufler (§ 18 EStG)

Freiberufler üben katalogmäßige freie Berufe aus. Das Einkommensteuergesetz listet diese Berufe explizit auf:

  • Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Heilpraktiker, Physiotherapeuten
  • Rechts- und Steuerberatung: Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Technische Berufe: Ingenieure, Architekten, Vermessungsingenieure
  • Kulturelle & kreative Berufe: Schriftsteller, Journalisten, Bildungsberufe, bildende Künstler
  • Beratende Berufe: Unternehmensberater, IT-Berater (unter bestimmten Bedingungen)

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und müssen sich nicht beim Gewerbeamt anmelden.

Gewerbliche Selbstständige (“Freelancer”)

Viele, die sich selbst “Freelancer” nennen, üben eigentlich ein Gewerbe aus: Webdesigner (ohne künstlerische Qualifikation), Social-Media-Manager, Marketingagenturen, Programmierer (teils), und viele mehr. Sie zahlen Gewerbesteuer und müssen ein Gewerbe anmelden.

Für die E-Rechnungspflicht spielt dieser Unterschied keine große Rolle – beide sind umsatzsteuerpflichtige Unternehmer und daher betroffen.


Betrifft die E-Rechnungspflicht alle Freelancer?

Die kurze Antwort: Ja – mit einer wichtigen Ausnahme.

Die E-Rechnungspflicht gilt für alle umsatzsteuerpflichtigen Selbstständigen bei inländischen B2B-Transaktionen (Rechnungen an Unternehmen). Das betrifft Freiberufler und gewerbliche Freelancer gleichermaßen.

Wann bist du als Freelancer betroffen?

SituationBetroffen?
Du rechnest an ein deutsches Unternehmen ab✅ Ja
Du bist selbst umsatzsteuerpflichtig✅ Ja (Empfangspflicht seit 2025)
Du rechnest an Privatpersonen ab (B2C)❌ Nein
Du bist Kleinunternehmer (§ 19 UStG)❌ Versenden nein, Empfangen ja
Du rechnest ins EU-Ausland❌ Noch keine Pflicht

Die Kleinunternehmer-Ausnahme

Wenn dein Vorjahresumsatz unter 22.000 € und dein laufender Jahresumsatz unter 50.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Das bedeutet:

  • Empfangen: Musst du können (seit 01.01.2025, keine Ausnahme)
  • Versenden: Dauerhaft befreit – du schreibst weiterhin normale Rechnungen ohne MwSt.

Mehr dazu im Ratgeber: E-Rechnung für Kleinunternehmer.


Was musst du als Freelancer wann tun?

timeline
    title Pflichten für Freelancer
    2025 : Empfangspflicht für alle Freelancer (auch Kleinunternehmer!)
    2026 : Übergangsfrist: Versenden per PDF noch erlaubt
    2027 : Versandpflicht für Freelancer mit 2026-Umsatz über 800.000 €
    2028 : Versandpflicht für ALLE (außer Kleinunternehmer)

2025–2026: Was du jetzt tun musst

Sofort erforderlich (seit 01.01.2025):

  • E-Rechnungen von Kunden und Lieferanten empfangen können
  • ZUGFeRD-PDFs und XRechnung-Dateien öffnen und archivieren können

Noch erlaubt bis 31.12.2026:

  • Rechnungen als normales PDF versenden
  • Rechnungen als Papier versenden

Empfohlen (jetzt schon):

  • Auf ZUGFeRD-Rechnungen umstellen – viele Auftraggeber bevorzugen es bereits
  • GoBD-konformes Archiv einrichten

E-Rechnungen kostenlos empfangen & lesen

Lade ZUGFeRD- oder XRechnung-Dateien direkt im Browser hoch und sieh alle Daten auf einen Blick. Kostenlos, ohne Anmeldung.

E-Rechnung auslesen

Welches E-Rechnungsformat brauchst du als Freelancer?

Für Rechnungen an Unternehmen (B2B): ZUGFeRD

Als Freelancer rechnest du in der Regel an Unternehmen. Das ideale Format ist ZUGFeRD 2.3.3 (EN-16931-Profil):

  • Sieht für deinen Kunden aus wie eine normale PDF-Rechnung
  • Enthält eingebettetes XML für die Buchhaltungssoftware des Kunden
  • Wird von allen modernen Buchhaltungstools unterstützt
  • Kein Extra-Aufwand für dich oder deinen Kunden

Für Rechnungen an Behörden (B2G): XRechnung

Wenn du für öffentliche Auftraggeber arbeitest (Bundesbehörden, manche Landesbehörden, Kommunen), brauchst du XRechnung 3.0.2. In diesem Fall braucht du auch die Leitweg-ID des Auftraggebers – frag danach, bevor du die Rechnung erstellst.

Was du NICHT brauchst

  • Keine spezielle Software installieren
  • Kein IT-Studium
  • Kein teures ERP-System

So erstellst du deine erste E-Rechnung als Freelancer – Schritt für Schritt

Schritt 1: Tool öffnen

Gehe auf kostenlose-erechnung.de/erstellen. Kein Download, keine Anmeldung.

Schritt 2: Rechnungsdetails eingeben

Fülle die Felder aus:

  • Deine Daten: Name oder Firmenname, Adresse, Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Kundendaten: Firmenname und Adresse des Unternehmens, das du rechnest
  • Leistungsbeschreibung: Was hast du geleistet? (z.B. “Texterstellung für Projekt XY”)
  • Datum, Menge, Preis
  • Rechnungsnummer: Fortlaufend (z.B. RE-2026-001)
  • Zahlungsziel: z.B. 14 oder 30 Tage

Schritt 3: Format wählen

  • ZUGFeRD für Unternehmenskunden → Standard für B2B
  • XRechnung für Behörden → Mit Leitweg-ID

Schritt 4: Validierung

Das Tool prüft automatisch, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt sind und ob die Rechnung EN-16931-konform ist.

Schritt 5: Herunterladen oder direkt versenden

  • Free-Plan: Herunterladen und per E-Mail als Anhang versenden
  • Business GoBD-Plan: Direkt aus dem Tool versenden + automatische Archivierung

Schritt 6: GoBD-konform archivieren

Die Originaldatei muss unveränderbar gespeichert werden:

  • Kostenlos: Ordner auf externem Laufwerk (achtung: nicht ideal für GoBD)
  • Optimal: GoBD-Cloud-Archiv im Business GoBD-Plan

Typische Freelancer-Szenarien: Was gilt wann?

Szenario 1: Texter rechnet an eine Agentur

Du bist Texter (Freiberufler) und schreibst Blogartikel für eine Marketingagentur. Die Agentur ist ein Unternehmen.

Betroffen: Ja, B2B-Transaktion → Format: ZUGFeRD 2.3.3 (EN-16931-Profil) → Empfangen: Seit 2025 Pflicht → Versenden: Bis Ende 2026 noch PDF erlaubt, ab 2028 E-Rechnung Pflicht

Szenario 2: Designer rechnet an einen Privatkunden

Du bist Webdesigner und erstellst eine Homepage für einen Privatmann.

Betroffen: Nein, B2C-Transaktion → Format: Normales PDF weiterhin OK → Empfangen: E-Rechnungen von Lieferanten trotzdem empfangen können!

Szenario 3: IT-Freelancer rechnet an ein Start-up

Du entwickelst Software für ein kleines Start-up (GmbH, 3 Mitarbeiter).

Betroffen: Ja, B2B-Transaktion → Format: ZUGFeRD 2.3.3 empfohlen → Hinweis: Das Start-up muss deine E-Rechnung ebenfalls empfangen können

Szenario 4: Fotograf rechnet ans EU-Ausland

Du bist Fotograf und lieferst Fotos an eine Agentur in Österreich.

Betroffen: Nein, noch keine grenzüberschreitende EU-Pflicht → Format: Normales PDF oder ZUGFeRD (aber keine Pflicht) → Zukunft: Mit ViDA (EU-Initiative) könnte sich das bis 2030 ändern

Szenario 5: Berater als Kleinunternehmer

Du bist Unternehmensberater mit 18.000 € Jahresumsatz (Kleinunternehmer).

Versenden: Dauerhaft befreit – normale Rechnung ohne MwSt. reicht → Empfangen: Musst du seit 01.01.2025 können (kein Unterschied zu anderen!)


Die Pflichtangaben auf jeder Rechnung (als Freelancer)

Neben dem Format musst du als Freelancer alle gesetzlichen Pflichtangaben auf der Rechnung haben:

Grundlegende Pflichtangaben:

  • Dein vollständiger Name und Adresse
  • Name und Adresse des Kunden (Leistungsempfänger)
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Eindeutige Rechnungsnummer
  • Menge und Art der erbrachten Leistung
  • Zeitraum der Leistungserbringung
  • Nettobetrag (Entgelt) und Steuerbetrag
  • Steuersatz (z.B. 19% oder 7%)
  • Gesamtbetrag (Brutto)

Deine Steuernummer oder USt-IdNr.: Als Freiberufler nutzt du oft nur deine Steuernummer vom Finanzamt (kein EU-Handel nötig). Bei EU-Rechnungen brauchst du zwingend deine USt-IdNr.

Als Kleinunternehmer: Kein MwSt.-Ausweis, stattdessen der Hinweis: “Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”


Vorteile der E-Rechnung für Freelancer

Die E-Rechnungspflicht klingt wie Bürokratie – aber sie hat echte Vorteile für dich:

Vorteile

  • Professioneller Auftritt: Kunden sehen, dass du moderne Standards beherrschst
  • Schnellere Zahlung: Kunden mit automatisierter Buchhaltung bezahlen E-Rechnungen schneller
  • Weniger Nachfragen: Keine Rückfragen mehr wegen unlesbarer PDFs
  • Mehr Aufträge: Manche Auftraggeber bevorzugen oder verlangen E-Rechnungen
  • Automatische Validierung: Fehler werden vor dem Versand erkannt
  • GoBD-Archiv: Nie wieder Dokumente suchen bei der Steuererklärung

Nachteile

  • Anfängliche Umstellung des Workflows nötig
  • Neue Software / Tool lernen (aber: dauert nur Minuten)
  • Archivierungspflicht beachten (Originaldatei aufbewahren)

GoBD-Archivierung für Freelancer: Was du beachten musst

Als Freelancer musst du alle Rechnungen (ausgehend und eingehend) GoBD-konform archivieren. Das heißt:

  • Die Originaldatei (ZUGFeRD-PDF oder XRechnung-XML) unveränderbar speichern
  • Nicht: ausdrucken und Datei löschen
  • Nicht: in normalem Gmail-Postfach liegen lassen
  • Aufbewahrungsfrist: 8 Jahre (für Rechnungen ab 2025), vorher 10 Jahre

Praktische Lösungen für Freelancer:

  1. Business GoBD-Plan von kostenlose-erechnung.de: Automatisches revisionssicheres Cloud-Archiv – Rechnungen werden bei der Erstellung direkt archiviert. Ab 9,90 €/Monat.

  2. Lokale Lösung: Externe Festplatte mit Ordnerstruktur (z.B. Jahr/Monat/Rechnungsnummer). Achtung: Nicht ideal für echte GoBD-Konformität, da Dateien löschbar und änderbar sind.

  3. Steuerberater: Dein Steuerberater kann dir bei der GoBD-konformen Archivierung helfen.

GoBD-Archiv für Freelancer – ab 9,90 €/Monat

Erstelle und archiviere unbegrenzte E-Rechnungen GoBD-konform. Mit Kundenverwaltung, direktem E-Mail-Versand und 30-Tage-Geld-zurück-Garantie.

Business GoBD entdecken

Häufige Fragen – E-Rechnung für Freelancer

Muss ich als Freelancer E-Rechnungen ausstellen?
Das kommt drauf an. Als umsatzsteuerpflichtiger Freelancer musst du ab 2027 (Umsatz > 800k €) oder 2028 (alle) E-Rechnungen für B2B-Rechnungen versenden. Als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) bist du dauerhaft vom Versenden befreit. E-Rechnungen empfangen musst du jedoch seit dem 01.01.2025.
Welches Format muss ich als Freelancer nutzen?
Für B2B-Rechnungen an Unternehmen: ZUGFeRD 2.3.3 (EN-16931-Profil) – das ist der einfachere und bevorzugte Standard. Für Rechnungen an Bundesbehörden: XRechnung 3.0.2. Mit kostenlose-erechnung.de kannst du beide Formate kostenlos erstellen.
Was ist, wenn mein Auftraggeber noch kein E-Rechnungs-Tool hat?
ZUGFeRD-Rechnungen können mit jedem normalen PDF-Viewer geöffnet werden. Dein Auftraggeber sieht also eine normale Rechnung. Er kann sie auch manuell bearbeiten. Die E-Rechnung macht es nur zusätzlich maschinenlesbar.
Kann ich als Freiberufler (Arzt, Anwalt, Architekt) eine E-Rechnung ausstellen?
Ja. Freiberufler sind von der E-Rechnungspflicht nicht ausgenommen (außer bei B2C-Rechnungen an Privatpersonen). Ärzte, die nur an Privat- oder Kassenpatienten abrechnen, sind B2C und nicht betroffen. Architekten mit Unternehmenskunden (B2B) müssen ab 2027/2028 E-Rechnungen versenden.
Was passiert, wenn ich weiter normale PDFs versende?
Bis Ende 2026: noch erlaubt. Ab 2027 (für Großunternehmen) oder 2028 (für alle): Du stellst formal keine gültige Rechnung aus. Mögliche Folgen: Der Kunde akzeptiert die Rechnung nicht, du verlierst Aufträge, das Finanzamt kann Bußgelder verhängen.
Was kostet ein E-Rechnungstool für Freelancer?
kostenlose-erechnung.de bietet 3 E-Rechnungen/Monat dauerhaft kostenlos an – ohne Anmeldung. Wer mehr braucht oder GoBD-Archivierung möchte, bekommt den Business GoBD-Plan ab 9,90 €/Monat. Das ist günstiger als die meisten anderen Tools.
Brauche ich als Freelancer ein Buchhaltungsprogramm?
Nicht zwingend. kostenlose-erechnung.de reicht für die meisten Freelancer: E-Rechnungen erstellen, versenden und archivieren. Für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) am Jahresende hilft der Business Plus-Plan mit automatischer EÜR-Auswertung.

Fazit: Als Freelancer jetzt vorbereiten

Die E-Rechnungspflicht trifft auch dich als Freelancer. Aber sie ist kein Monster – sie ist eine Chance:

  • Professionellerer Auftritt
  • Schnellere Zahlungen
  • Mehr Aufträge von digitalisierten Unternehmen
  • Weniger Buchhaltungsarbeit durch Automatisierung

Deine nächsten Schritte:

  1. Heute: E-Rechnungen empfangen können prüfen → /auslesen
  2. Diese Woche: Erste ZUGFeRD-Rechnung erstellen und ausprobieren → /erstellen
  3. Optional: Business GoBD-Plan für GoBD-Archiv und unbegrenzte Rechnungen → /preise

Deine erste E-Rechnung als Freelancer – in 3 Minuten

Ohne Anmeldung, ohne Installation. ZUGFeRD 2.3.3 und XRechnung 3.0.2 direkt im Browser erstellen. 3 Rechnungen/Monat dauerhaft kostenlos.

Kostenlos starten

Weiterführende Ratgeber: