Als Handwerker stehst du vor einer wichtigen Frage: Gilt die E-Rechnungspflicht auch für mich? Die Antwort ist: Es kommt darauf an. Nicht jede Rechnung ist betroffen – aber manche schon. Dieser Ratgeber erklärt dir klar und einfach, was du wissen und wann du handeln musst.
Das Wichtigste zuerst: Was gilt für Handwerker?
Im Handwerk gibt es zwei völlig unterschiedliche Arten von Kunden:
- Privatpersonen (B2C): Renovierung der Privatwohnung, Küche einbauen, Badezimmer sanieren → Keine E-Rechnungspflicht
- Unternehmen (B2B): Aufträge für Gewerbeimmobilien, Büros, Neubauprojekte von Bauträgern → E-Rechnungspflicht gilt
Für viele Handwerker – besonders Maler, Elektriker, Klempner, Heizungsbauer – ist der Großteil der Kundschaft privat. Diese Rechnungen sind und bleiben von der Pflicht ausgenommen.
Zusammenfassung für Handwerker
Rechnungen an Unternehmen (Bauträger, Gewerbebetriebe, Firmen): Empfangspflicht seit 2025, Versandpflicht ab 2027/2028.
Wen betrifft die E-Rechnungspflicht im Handwerk?
Nicht betroffen: Privatkunden (B2C)
Wenn du als Elektriker die Heizungsanlage eines Hausbesitzers reparierst, als Maler die Wohnung eines Mieters streichst oder als Tischler einem Privatmann Möbel baust – das ist alles B2C. Kein E-Rechnung-Zwang, weder jetzt noch ab 2028.
Betroffen: Unternehmenskunden (B2B)
Wenn du an Unternehmen rechnest, gilt die E-Rechnungspflicht:
| Typischer Auftrag | Kunde | E-Rechnung Pflicht? |
|---|---|---|
| Privatwohnung renovieren | Privatperson | ❌ Nein |
| Bürogebäude elektrifizieren | GmbH oder AG | ✅ Ja |
| Neubau-Rohbau (Bauträger) | Bauträger-GmbH | ✅ Ja |
| Dachreparatur am Einfamilienhaus | Privatperson | ❌ Nein |
| Sanitäranlagen im Hotel | Hotel-GmbH | ✅ Ja |
| Reparatur bei der Gemeinde | Öffentl. Körperschaft | ✅ Ja (XRechnung) |
| Supermarkt-Umbau | Einzelhandels-GmbH | ✅ Ja |
| Maler für Produktionshalle | Produktionsunternehmen | ✅ Ja |
Faustregel: Hat dein Kunde eine Steuernummer oder USt-IdNr. und ist umsatzsteuerpflichtig? Dann ist es B2B und die Pflicht gilt.
Der Zeitplan für Handwerker
timeline
title E-Rechnungspflicht für Handwerker
Januar 2025 : Empfangspflicht: E-Rechnungen von Lieferanten empfangen können
2025 bis 2026 : Versendung an Unternehmenskunden: noch PDF erlaubt
Januar 2027 : Versandpflicht für Betriebe mit 2026-Umsatz über 800.000 €
Januar 2028 : Versandpflicht für ALLE Betriebe bei B2B-Rechnungen Was gilt gerade (2025–2026)?
Empfangen (seit 01.01.2025 Pflicht):
- Du musst E-Rechnungen deiner Lieferanten empfangen können
- Baustoffhändler, Großhändler, Werkzeuglieferanten können dir bereits E-Rechnungen schicken
- Mit dem kostenlosen E-Rechnung-Auslese-Tool kannst du diese sofort anzeigen
Versenden (noch Übergangsfrist):
- Bis 31.12.2026: Normales PDF noch erlaubt
- Viele Bauträger und Generalunternehmer fordern aber schon jetzt E-Rechnungen
Was kommt ab 2027?
Ab 01.01.2027: Handwerksbetriebe mit einem Gesamtumsatz 2026 über 800.000 € müssen alle B2B-Rechnungen als E-Rechnung versenden. Für größere Handwerksbetriebe (Dachdecker, Sanitärfirmen, Elektrounternehmen) mit entsprechenden Umsätzen greift die Pflicht dann.
Ab 01.01.2028: Alle Handwerksbetriebe müssen für B2B-Rechnungen E-Rechnungen versenden – egal wie klein.
Sonderfall: Kleinunternehmer im Handwerk
Wenn dein Jahresumsatz unter 22.000 € liegt (z.B. du bist Soloselbstständiger oder arbeitest nebenberuflich im Handwerk), bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG:
- Versenden: Dauerhaft befreit – du schreibst weiterhin normale Rechnungen ohne MwSt.
- Empfangen: Pflicht seit 01.01.2025 – auch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können
Mehr dazu im Ratgeber: E-Rechnung für Kleinunternehmer.
So setzt du die E-Rechnung im Handwerk um
Schritt 1: Kunden sortieren
Gehe deine Kundenliste durch und markiere:
- Privatkunden: Kein Handlungsbedarf für Versenden
- Unternehmenskunden: Hier musst du bis 2027/2028 auf E-Rechnung umstellen
Schritt 2: Lieferanten-E-Rechnungen empfangen lernen
Deine Baustoffhändler, Werkzeuglieferanten und Subunternehmer werden zunehmend E-Rechnungen senden. So kannst du sie öffnen:
- ZUGFeRD: Öffne die PDF-Datei normal mit deinem PDF-Viewer oder nutze kostenlose-erechnung.de/auslesen
- XRechnung: Öffne die .xml-Datei mit dem Auslese-Tool
Schritt 3: Erste E-Rechnung an einen Unternehmenskunden erstellen
- Öffne kostenlose-erechnung.de/erstellen im Browser
- Gib deine Betriebsdaten und die Kundendaten ein
- Erfasse deine Leistungspositionen (z.B. Material, Lohn, Fahrtkosten)
- Wähle ZUGFeRD als Format
- Lade die fertige Rechnung herunter oder versende sie direkt
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Was ändert sich an deiner Rechnung?
Keine Sorge – der Inhalt deiner Rechnung bleibt gleich. Du gibst dieselben Angaben ein wie bisher:
Pflichtangaben auf jeder Handwerkerrechnung:
- Dein Betriebsname und Adresse
- Name und Adresse des Kunden
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
- Leistungszeitraum
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen und Material
- Nettobetrag, MwSt.-Satz (19% oder 7%), Bruttobetrag
- Zahlungsziel und Bankverbindung
Der einzige Unterschied: Die Rechnung wird als ZUGFeRD-Datei (PDF mit eingebettetem XML) gespeichert. Für deinen Kunden sieht sie aus wie eine normale PDF-Rechnung. Aber sie enthält zusätzlich maschinenlesbare Daten.
Handwerk und GoBD: Rechnungen richtig aufbewahren
Handwerksbetriebe müssen alle Rechnungen GoBD-konform aufbewahren – das gilt für aus- und eingehende Rechnungen:
Aufbewahrungsfristen:
- Rechnungen ab 01.01.2025: 8 Jahre (neue Frist durch BEG IV)
- Rechnungen vor 2025: 10 Jahre
Was GoBD-konform bedeutet:
- Originaldatei unveränderbar speichern (keine Änderung möglich)
- Nicht: ausdrucken und digitale Datei löschen
- Nicht: in Gmail-Postfach oder normalen Windows-Ordnern ablegen
Praktische Lösung: Der Business GoBD-Plan von kostenlose-erechnung.de archiviert alle Rechnungen automatisch revisionssicher in der Cloud. Server in Deutschland, DSGVO-konform.
Vorteile der E-Rechnung für Handwerksbetriebe
Vorteile
- Schnellere Bezahlung: Unternehmenskunden mit automatisierter Buchhaltung zahlen schneller
- Weniger Papierchaos: Keine Berge von PDFs mehr im E-Mail-Postfach
- Professioneller Auftritt bei Bauträgern und Generalunternehmern
- Automatische Validierung: Keine fehlerhaften Rechnungen mehr
- GoBD-Archiv: Rechnungen immer auffindbar, auch nach Jahren
- Kundenverwaltung: Wiederholungsaufträge schneller abrechnen
Nachteile
- Anfängliche Eingewöhnung in neues Format
- Für Privatkunden-Rechnungen keine Pflicht (kein direkter Nutzen)
Typische Fragen aus dem Handwerk
Muss ich als Elektriker meinen Privatkunden E-Rechnungen stellen?
Was ist, wenn ich sowohl an Privat- als auch an Unternehmenskunden rechne?
Ich habe einen kleinen Handwerksbetrieb mit 3 Mitarbeitern. Gilt die Pflicht für mich?
Mein Auftraggeber (Bauträger) verlangt schon jetzt eine E-Rechnung. Was tun?
Was ist mit Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen im Handwerk?
Wie empfange ich E-Rechnungen meiner Baustofflieferanten?
Was kostet eine E-Rechnungslösung für meinen Handwerksbetrieb?
Fazit: Handwerker können entspannt bleiben – mit Plan
Die E-Rechnungspflicht betrifft Handwerker nur für B2B-Rechnungen. Wer hauptsächlich Privatkunden bedient, hat wenig Handlungsbedarf. Wer aber Aufträge von Bauträgern, Unternehmen oder Behörden hat, sollte jetzt starten.
Deine Checkliste:
- Lieferanten-E-Rechnungen empfangen können (/auslesen testen)
- Unternehmenskunden identifizieren
- Erste ZUGFeRD-Rechnung an einen Unternehmenskunden erstellen
- GoBD-Archivierung prüfen
E-Rechnung für Handwerker – kostenlos starten
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Weiterführende Ratgeber: