E-Rechnung für Reinigungskräfte & Haushaltsdienstleister 2026

E-Rechnung für Reinigungskräfte & Haushaltsdienstleister 2026

Dennis Bär

Du reinigst Wohnungen, Büros oder Gewerberäume – selbstständig, pünktlich und zuverlässig. Aber wenn Kunden nach einer Rechnung fragen oder das Finanzamt anklopft, wird es schnell unübersichtlich. Dieser Ratgeber erklärt, was du als selbstständige Reinigungskraft wissen musst.


Gilt die E-Rechnungspflicht für Reinigungsunternehmen?

AuftraggeberE-Rechnungspflicht?
Privatpersonen / Privathaushalte❌ Keine Pflicht
Unternehmen (Büroreinigung)✅ Ab 2027/2028
Gewerbemieter (Ladenlokale)✅ Ab 2027/2028
Hausverwaltungen✅ Ab 2027/2028

Fazit: Wer überwiegend Privathaushalte reinigt, ist von der E-Rechnungspflicht erst mal nicht betroffen. Wer Büros oder Gewerberäume reinigt, sollte sich ab 2026 darauf vorbereiten.


Privatkunden vs. Gewerbekunden: Der wichtige Unterschied

Privathaushalte (B2C):

  • Keine gesetzliche Rechnungspflicht (außer auf explizite Anfrage)
  • Aber: Kunden brauchen eine Rechnung für §35a EStG (Steuerbonus auf Handwerkerleistungen)
  • Daher empfiehlt es sich, immer eine Quittung oder Rechnung auszustellen

Gewerbe- und Unternehmenskunden (B2B):

  • Volle Rechnungspflicht mit allen Pflichtangaben
  • Ab 2027/2028: E-Rechnung (ZUGFeRD oder XRechnung)
  • Kunden erwarten professionelle Rechnungen mit Steuernummer und Steuersatz

§35a EStG: Haushaltsnahe Dienstleistungen und der Beleg

Das ist für viele private Kunden ein wichtiger Aspekt: Wer eine Haushaltshilfe oder Reinigungsfirma für den eigenen Haushalt beauftragt, kann 20 % der Lohnkosten (bis zu 4.000 €/Jahr) von der Einkommensteuer absetzen.

Voraussetzungen für den §35a-Abzug:

  • Die Zahlung muss auf ein Konto überwiesen werden (keine Barzahlung!)
  • Eine Rechnung muss vorliegen
  • Die Rechnung muss Lohn- und Maschinenkosten getrennt ausweisen (Materialkosten sind nicht abzugsfähig)

Für dich als Reinigungskraft bedeutet das: Deine Privatkunden werden oft nach einer Rechnung fragen, weil sie die Steuervergünstigung nutzen wollen. Stelle daher immer eine korrekte Rechnung aus und empfehle deinen Kunden die Überweisung statt Barzahlung.

Barzahlung = kein §35a-Abzug
Wenn dein Privatkunde bar zahlt, kann er die Kosten nicht über §35a absetzen. Das ist oft ein gutes Argument für Überweisung – und damit für eine saubere Rechnungsdokumentation.

Kleinunternehmer in der Reinigungsbranche: Was passt?

Für selbstständige Reinigungskräfte mit überschaubarem Umsatz ist die Kleinunternehmerregelung oft die beste Lösung:

  • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
  • Einfachere Buchhaltung
  • Grenze: 22.000 € Vorjahresumsatz / 50.000 € laufendes Jahr

Wenn du darüber hinausgehst: Dann wird die Regelbesteuerung fällig – du muss 19 % Umsatzsteuer auf deine Rechnungen ausweisen und ans Finanzamt abführen. Dabei kannst du allerdings die Mehrwertsteuer auf deine Betriebsausgaben (Putzmittel, Geräte) als Vorsteuer geltend machen.


Pflichtangaben für Reinigungsrechnungen

PflichtangabeBeispiel
Name und AdresseSauber & Schnell GbR, Musterstr. 1, 12345 Berlin
Steuernummer12/345/67890
EmpfängerMuster GmbH / Max Mustermann
Rechnungsnummer2026-R-001
LeistungszeitraumApril 2026
LeistungsbeschreibungGebäudereinigung Büro, 4 × wöchentlich, April 2026
Stunden und Stundensatz16 h × 25 € = 400 € netto
MwSt. (oder § 19-Hinweis)76 € MwSt. = 476 € brutto

Für §35a-Kunden: Weise Lohn- und Sachkosten separat aus:

  • Lohnkosten (abzugsfähig): 320 €
  • Materialkosten (nicht abzugsfähig): 80 €

Stundenzettel & Rechnung: So dokumentierst du korrekt

Bei regelmäßigen Reinigungsaufträgen empfiehlt sich:

  1. Monatlicher Stundenzettel – was wurde wann gereinigt, wie lange
  2. Monatliche Rechnung basierend auf dem Stundenzettel
  3. Beleg für den Kunden (für §35a und eigene Buchführung)

Kunden unterschreiben oft gerne den Stundenzettel als Bestätigung – das schützt dich bei Zahlungsstreitigkeiten.

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FAQ: Rechnungsfragen für Reinigungsbetriebe

Muss ich als selbstständige Putzkraft ein Gewerbe anmelden?
Ja. Reinigungsleistungen sind in Deutschland gewerbliche Tätigkeiten – kein freier Beruf. Du musst ein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt anmelden, auch wenn du nur nebenberuflich tätig bist.
Darf mein Privatkunde Barzahlung verlangen?
Formal ja – aber dann kann er die Kosten nicht über §35a EStG absetzen. Informiere deine Kunden aktiv darüber, dass Überweisung für sie steuerlich günstiger ist. Das ist für beide Seiten ein Vorteil.
Ich reinige für ein Unternehmen – wann muss ich anfangen, E-Rechnungen zu stellen?
Ab 2027 (Umsatz > 800.000 €) bzw. 2028 (alle) gilt die E-Rechnungspflicht für B2B-Leistungen. Das bedeutet: Deine gewerblichen Kunden können ab 2028 eine ZUGFeRD- oder XRechnung verlangen. Bereite dich jetzt vor – kostenlos mit unserem Tool.
Was ist der Unterschied zwischen Gebäudereinigung und Haushaltsdienstleistung (§35a)?
§35a gilt nur für Leistungen im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen. Büroreinigung und Gewerbereinigung fallen nicht darunter – die können nicht über §35a abgesetzt werden. §35a betrifft nur Privathaushalte.

Fazit: Korrekte Rechnungen öffnen Türen

Als selbstständige Reinigungskraft schaffst du mit einer korrekten Rechnung Vertrauen – und hilfst deinen Privatkunden gleichzeitig beim Steuerbonus. Für Gewerbekunden ist die professionelle Rechnung ohnehin Pflicht.

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