E-Rechnung für Texter & Copywriter: Der vollständige Guide 2026

E-Rechnung für Texter & Copywriter: Der vollständige Guide 2026

Dennis Bär

Du schreibst Websites, Werbetexte, Newsletter oder Fachartikel für Agenturen und Unternehmen. Damit bist du fast ausschließlich im B2B-Bereich tätig – und die E-Rechnungspflicht betrifft dich direkter als viele glauben.

Dieser Guide klärt, was Texter und Copywriter in 2026 wissen müssen – und wie du in 5 Minuten eine rechtssichere E-Rechnung erstellst.


Sind Texter Freiberufler oder Gewerbetreibende?

Das ist die entscheidende Frage für deine Steuer. Die Antwort: Es kommt auf die Tätigkeit an.

Freiberuflicher Texter (§18 EStG):

  • Schriftsteller, Journalisten, Autoren – das sind anerkannte freie Berufe
  • Wenn du Texte schreibst, die einen schöpferischen, journalistischen oder wissenschaftlichen Charakter haben, bist du Freiberufler
  • Kein Gewerbe nötig, keine Gewerbesteuer

Gewerblicher Texter:

  • Wenn du hauptsächlich Werbetexte ohne eigenen schöpferischen Gehalt schreibst (Produktbeschreibungen nach Schema F, rein kommerzielle Texte ohne eigenen Stil)
  • Das Finanzamt kann hier unterschiedlich entscheiden – im Zweifel Steuerberater befragen

Praktisch: Die meisten selbstständigen Texter und Copywriter werden als Freiberufler anerkannt, wenn sie journalistische oder literarische Elemente in ihrer Arbeit haben.


E-Rechnungspflicht für Texter: B2B-Auftragnehmer im Fokus

Als Texter arbeitest du fast ausschließlich für andere Unternehmen (Agenturen, Marken, Direktkunden). Damit bist du vollständig von der B2B-E-Rechnungspflicht betroffen:

AuftraggeberPflicht
Textagentur / Content-Agentur✅ Ab 2027/2028
Direktkunde (GmbH, AG)✅ Ab 2027/2028
Privatperson❌ Keine Pflicht
Redaktion (Zeitschrift, Online-Magazin)✅ Ab 2027/2028
Viele Agenturen verlangen ZUGFeRD schon heute
Professionelle Textagenturen und Content-Plattformen stellen ihre Buchhaltung bereits auf automatisierte E-Rechnungsverarbeitung um. Wer ZUGFeRD liefert, spart dem Kunden Zeit und signalisiert Professionalität.

Typische Rechnungsszenarien für Copywriter

SzenarioAbrechnung
Agentur-Auftrag (Stundenbasis)Stunden × Stundensatz, monatliche Rechnung
Direktklient (Projektpauschale)Einmalrechnung nach Abgabe, ggf. Anzahlung
Retainer (monatliches Kontingent)Monatliche Pauschalrechnung
Content-Plattform (Wort-/Zeichenpreis)Abrechnung nach Wörtern oder Zeichen
GhostwritingPauschale, häufig mit NDA – inhaltlich kein Unterschied auf der Rechnung

Pflichtangaben auf der Texterrechnung

PflichtangabeBeispiel
Name und AdresseMia Schreiber Texte, Musterweg 5, 10115 Berlin
Steuernummer12/345/67890
Rechnungsnummer2026-042
Datum + LeistungszeitraumApril 2026
LeistungsbeschreibungTexterstellung: 5 Landingpage-Texte für [Projekt], je ca. 500 Wörter
Honorar5 × 150 € = 750 € netto
MwSt. 19 %142,50 €
Brutto892,50 €

Urhebervermerk und Nutzungsrechte: Gehören sie auf die Rechnung?

Wenn du als Texter exklusive Nutzungsrechte überträgst (der Kunde darf den Text allein nutzen, du nicht mehr), solltest du das auf der Rechnung vermerken:

„Honorar für Textleistungen inkl. einfacher / exklusiver Nutzungsrechte für Digital und Print, zeitlich unbegrenzt”

Das schützt dich bei Streitigkeiten darüber, wem der Text gehört, und ist für die spätere steuerliche Behandlung der Urheberrechtseinräumung relevant (ggf. ermäßigter Steuersatz).

Urheberrecht-Anteil: Steuersatz 7 %?
Die Einräumung von Urheberrechten kann dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen (§12 Abs. 2 Nr. 7c UStG). Das gilt für die eigentliche Rechteeinräumung – das Schreibhonorar ist hingegen i. d. R. mit 19 % zu versteuern. Wenn du beides auf einer Rechnung ausweist, musst du beide Positionen separat mit ihren Steuersätzen ausweisen. Für die meisten Texter wird das aber nicht relevant sein – befrage deinen Steuerberater.

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  1. Öffne kostenlose-erechnung.de/erstellen
  2. Deine Daten: Name, Adresse, Steuernummer
  3. Leistungsposition: Art der Texte, Anzahl, Preis pro Einheit (Wort, Zeichen, Stunde, Pauschal)
  4. Nutzungsrechtshinweis im Beschreibungsfeld ergänzen
  5. Steuersatz: 19 % (Standard) oder 7 % für Rechteeinräumung (separater Posten)
  6. Download als ZUGFeRD für Agenturen, als PDF für ältere Kunden

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FAQ: Rechnungsfragen für Texter

Bin ich als SEO-Texter Freiberufler oder Gewerbetreibender?
SEO-Texte können als schöpferische, journalistische Tätigkeit eingestuft werden – was Freiberufler-Status ermöglichen würde. Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich. Wer rein keyword-getriebene Produktbeschreibungen ohne erkennbaren Eigencharakter schreibt, landet eher im Gewerbe. Im Zweifel: Steuerberater fragen.
Muss ich meinen bürgerlichen Namen oder darf ich ein Pseudonym auf der Rechnung verwenden?
Auf Rechnungen muss dein bürgerlicher Name stehen – das ist eine gesetzliche Pflichtangabe nach §14 UStG. Du kannst zusätzlich deinen Schreibernamen ergänzen (z. B. 'Max Mustermann, tätig als TextMeister'), aber der echte Name ist Pflicht.
Was ist der Unterschied zwischen Texterrechnung und Autorenhonorar?
Rechtlich macht das keinen Unterschied – beides sind Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen. 'Autorenhonorar' ist ein gebräuchlicher Begriff in der Verlags- und Medienbranche. Buchhalterisch und steuerlich handelt es sich immer um eine reguläre Rechnung.
Ich arbeite über eine Content-Plattform – muss ich trotzdem eigene Rechnungen schreiben?
Das hängt von der Plattform ab. Manche Plattformen (z. B. Textbroker, Fiverr) übernehmen die Abrechnung mit dem Endkunden und zahlen dir ein Netthonorar. Dann brauchst du keine eigene Rechnung. Wenn du direkt mit Kunden auf einer Plattform abrechnest (z. B. Upwork, direkte Kontakte), stellst du deine eigene Rechnung.

Fazit: Als Texter mit ZUGFeRD professionell auftreten

Als Copywriter mit überwiegend Unternehmenskunden ist die Umstellung auf E-Rechnungen eine logische Entwicklung – und ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Kollegen, die noch Word-Dokumente schicken.

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