E-Rechnung für Vereine 2026: Wann gilt die Pflicht? Was ist zu tun?

E-Rechnung für Vereine 2026: Wann gilt die Pflicht? Was ist zu tun?

Dennis Bär

Vereine stehen vor besonderen Fragen rund um die E-Rechnungspflicht: Ist ein Verein überhaupt betroffen? Was gilt bei Gemeinnützigkeit? Und was ist mit dem Zweckbetrieb? Dieser Ratgeber erklärt alles verständlich – für Vorstände und Kassenführer ohne Steuerrechts-Kenntnisse.


Kurz & klar: Wann ist ein Verein von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Die E-Rechnungspflicht gilt für umsatzsteuerpflichtige B2B-Transaktionen. Für Vereine kommt es daher darauf an, ob und welche umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten sie ausüben.

VereinsbereichBetroffen?
Ideeller Bereich (Mitgliedsbeiträge, Spenden)❌ Nein
Zweckbetrieb (steuerbefreit)❌ Meistens nein
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (umsatzsteuerpflichtig)✅ Ja
Kleine Vereine unter 22.000 € Umsatz (Kleinunternehmer)Empfangen: Ja / Versenden: Nein

Die vier Tätigkeitsbereiche eines Vereins

Steuerlich wird das Leben eines Vereins in vier Bereiche eingeteilt. Das ist entscheidend für die E-Rechnungspflicht:

1. Ideeller Bereich

Der ideelle Bereich umfasst das, wofür der Verein eigentlich gegründet wurde: Vereinsarbeit, Mitgliedsbeiträge, Spenden, Fördermittel.

E-Rechnungspflicht: Keine. Dieser Bereich ist nicht umsatzsteuerpflichtig.

Beispiele: Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins, Spendeneinnahmen eines Tierschutzvereins, öffentliche Zuschüsse

2. Vermögensverwaltung

Einnahmen aus der Verwaltung des Vereinsvermögens – z.B. Zinsen, Mieteinnahmen aus vereinseigenem Gebäude.

E-Rechnungspflicht: In der Regel keine (meist steuerbefreit).

3. Zweckbetrieb

Ein Zweckbetrieb dient unmittelbar dem satzungsgemäßen Zweck des Vereins. Er kann umsatzsteuerpflichtig oder steuerbefreit sein.

Beispiele: Ein Sportverein veranstaltet gegen Eintritt ein Turnier. Eine Wohlfahrtsorganisation betreibt eine Beratungsstelle.

E-Rechnungspflicht: Kommt auf den Einzelfall an. Viele Zweckbetriebe sind nach § 4 UStG steuerbefreit. Dann: keine Pflicht. Wenn umsatzsteuerpflichtig: Pflicht gilt.

4. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (wGB)

Hier wird es kritisch. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt vor, wenn der Verein dauerhaft und nach außen wirtschaftlich tätig ist – mit dem Ziel, Einnahmen zu erzielen, die nicht dem ideellen Vereinszweck dienen.

Typische Beispiele:

  • Vereinsgaststätte, die auch Nichtmitgliedern offensteht
  • Buchhandlung eines Verlegerverbands
  • Werbeeinnahmen aus dem Vereinsmagazin (an Unternehmen)
  • Entgeltliche Überlassung von Vereinsflächen an Unternehmen

E-Rechnungspflicht: ✅ Ja, wenn dieser Bereich umsatzsteuerpflichtig ist und Rechnungen an Unternehmen (B2B) ausgestellt werden.


Gemeinnützige Vereine: Besondere Regeln?

Gemeinnützigkeit (§§ 51–68 AO) befreit einen Verein von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer – aber nicht automatisch von der Umsatzsteuer.

Das bedeutet:

  • Ein Verein kann gemeinnützig sein und trotzdem umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen
  • Die E-Rechnungspflicht richtet sich nach der Umsatzsteuer, nicht nach der Körperschaftsteuer
  • Gemeinnützigkeit allein befreit nicht von der E-Rechnungspflicht
Fazit für die meisten kleinen Vereine
Die meisten kleinen gemeinnützigen Vereine (Sportvereine, Kulturvereine, Fördervereine) haben überwiegend Mitgliedsbeiträge und Spenden als Einnahmen. Diese sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Für diese Vereine ist die E-Rechnungspflicht in der Regel kein Thema.

Kleinunternehmer-Regelung für Vereine

Viele Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb haben geringe Umsätze. Wenn der Gesamtumsatz des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs unter 22.000 € liegt (Vorjahr), gilt die Kleinunternehmerregelung:

  • Versenden: Dauerhaft befreit – keine E-Rechnungen nötig
  • Empfangen: Pflicht seit 01.01.2025

Wichtiger Hinweis: Es kommt auf die Gesamtumsätze des Vereins an, nicht nur auf einen Bereich. Wenn der Verein in verschiedenen Bereichen Umsätze erzielt, können diese addiert werden. Im Zweifel: Steuerberater fragen!


Die Empfangspflicht für Vereine

Hier ist es eindeutig: Wenn ein Verein als Unternehmer (also mit wGB oder umsatzsteuerpflichtiger Tätigkeit) registriert ist, muss er seit dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können.

Was das praktisch bedeutet:

  • Lieferanten des Vereins (Bürobedarf, Veranstaltungstechnik, etc.) können E-Rechnungen schicken
  • Der Verein muss diese lesen und archivieren können

Die einfache Lösung: Das kostenlose E-Rechnung-Auslese-Tool – kein Konto, keine Installation.

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E-Rechnung auslesen

Typische Szenarien für Vereine

Szenario 1: Kleiner Sportverein mit Mitgliedsbeiträgen und Spendeneinnahmen

Umsatz: 15.000 € (Mitgliedsbeiträge, Spenden) Bereich: Ideell

→ Keine E-Rechnungspflicht. Keine Maßnahmen nötig (außer: falls Lieferanten E-Rechnungen schicken, solltest du sie öffnen können).

Szenario 2: Sportverein mit Kantine, die an Nichtmitglieder verkauft

Umsatz: 30.000 € (Kantine, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, umsatzsteuerpflichtig) B2B-Rechnungen: An Getränkelieferanten, Pächter, Eventveranstalter

→ E-Rechnungspflicht gilt für diesen Bereich. Empfangspflicht seit 2025. Versandpflicht ab 2028 (wenn Umsatz unter 800k).

Szenario 3: Wohlfahrtsverband mit Pflegeeinrichtungen

Umsatz: 2,5 Mio. € (umsatzsteuerpflichtige Pflegeleistungen) B2B-Rechnungen: An Krankenkassen, Pflegeeinrichtungen, Unternehmen

→ Volles Programm: Empfangspflicht seit 2025, Versandpflicht ab 01.01.2027 (Umsatz > 800k €).

Szenario 4: Kulturverein mit Werbeeinnahmen im Magazin

Umsatz: 8.000 € Werbeeinnahmen (an Unternehmen)

→ Umsatzsteuerpflichtig bei B2B-Anzeigenverkauf. Kleiner Betrag → Kleinunternehmer möglich. Empfangspflicht: Ja. Versandpflicht: Nein (wenn Kleinunternehmer).


So setzt ein Verein die E-Rechnung um

Schritt 1: Prüfen, ob ihr betroffen seid

Beantworte diese Fragen:

  1. Hat der Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (umsatzsteuerpflichtig)?
  2. Stellt der Verein Rechnungen an Unternehmen aus (B2B)?
  3. Liegt der Umsatz über 22.000 €?

Wenn du bei einer Frage unsicher bist: Steuerberater fragen.

Schritt 2: Empfangsmöglichkeit einrichten

Selbst wenn ihr nicht sicher betroffen seid: Es schadet nicht, vorbereitet zu sein.

Schritt 3: E-Rechnungen erstellen (falls ihr B2B-Rechnungen ausstellt)

  1. Gehe auf kostenlose-erechnung.de/erstellen
  2. Lege das Vereinsprofil an
  3. Erstelle ZUGFeRD-Rechnungen für Unternehmenskunden
  4. Free-Plan: 3 Rechnungen/Monat kostenlos

Schritt 4: GoBD-konformes Archiv einrichten

Auch Vereine mit umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten müssen Rechnungen GoBD-konform archivieren.


Vereine und GoBD-Archivierung

Wenn ein Verein umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten hat, gelten die GoBD-Regeln auch für ihn:

Aufbewahrungsfristen:

  • Rechnungen ab 2025: 8 Jahre
  • Rechnungen vor 2025: 10 Jahre

GoBD-konform heißt:

  • Originaldatei unveränderbar aufbewahren
  • Nicht nur ausdrucken
  • Revisionssicher, sodass das Finanzamt bei Prüfungen Zugriff erhält

Lösung für Vereine: Der Business GoBD-Plan von kostenlose-erechnung.de bietet GoBD-konformes Cloud-Archiv ab 9,90 €/Monat. Für kleine Vereine mit wenigen Rechnungen ist das Free-Plan (3/Monat) oft ausreichend.


Häufige Fragen – E-Rechnung für Vereine

Muss unser gemeinnütziger Verein E-Rechnungen ausstellen?
Nur wenn ihr umsatzsteuerpflichtige Leistungen an andere Unternehmen (B2B) erbringt. Reine Mitgliedsbeiträge, Spenden und steuerbefreite Zweckbetriebe sind nicht betroffen. Im Zweifel: Euren Steuerberater fragen.
Wir sind ein kleiner Sportverein. Betrifft uns die E-Rechnungspflicht?
Wahrscheinlich nicht, wenn ihr nur Mitgliedsbeiträge und Spenden habt. Falls ihr aber z.B. eine Kantine betreibt oder Werbung in eurem Vereinsmagazin verkauft, könnten diese Bereiche umsatzsteuerpflichtig sein.
Was ist, wenn unser Verein Rechnungen an Privatpersonen (Mitglieder) ausstellt?
Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind nicht von der E-Rechnungspflicht betroffen. Mitgliedsbeiträge und ähnliche Zahlungen an Privatmitglieder sind keine B2B-Transaktionen.
Wir erhalten schon E-Rechnungen von Lieferanten. Wie öffnen wir sie?
ZUGFeRD-Dateien (.pdf) öffnest du mit jedem normalen PDF-Viewer. XRechnung-Dateien (.xml) brauchst du das kostenlose Auslese-Tool auf kostenlose-erechnung.de/auslesen – dann werden alle Daten lesbar angezeigt.
Gilt für gemeinnützige Vereine die Kleinunternehmerregelung?
Ja, wenn die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze des Vereins unter 22.000 € (Vorjahr) liegen. Dann: Empfangspflicht seit 2025, Versandpflicht dauerhaft befreit. Wichtig: Der Steuerberater des Vereins sollte das bestätigen.

Fazit: Für die meisten Vereine überschaubar

Die E-Rechnungspflicht betrifft Vereine nur, wenn sie umsatzsteuerpflichtige B2B-Geschäfte machen. Für die meisten kleinen gemeinnützigen Vereine ist das nicht der Fall.

Was alle Vereine tun sollten (unabhängig davon):

  • Empfangsfähigkeit für E-Rechnungen sicherstellen → /auslesen testen
  • Bei Unsicherheit: Steuerberater konsultieren

Was betroffene Vereine tun sollten:

  • E-Rechnungs-Tool einrichten → /erstellen
  • GoBD-Archivierung prüfen

Für Vereine: Kostenlos E-Rechnungen erstellen & auslesen

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