Du arbeitest von zuhause – und fragst dich, ob und wie du das steuerlich geltend machen kannst? Als Selbstständiger, Freiberufler oder Kleinunternehmer gibt es tatsächlich sehr gute Möglichkeiten, Homeoffice-Kosten abzusetzen. Aber das Finanzamt ist streng: Nicht jede Arbeitsecke im Wohnzimmer gilt als abzugsfähiges Arbeitszimmer. Dieser Leitfaden erklärt, was 2026 gilt.
Homeoffice-Pauschale vs. echtes Arbeitszimmer
Seit 2023 gibt es in Deutschland zwei Wege, Homeoffice von der Steuer abzusetzen:
Option 1: Die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag)
Für wen: Wer gelegentlich zu Hause arbeitet, aber kein abgeschlossenes Arbeitszimmer hat.
- 6 Euro pro Arbeitstag im Homeoffice
- Maximal 1.260 Euro/Jahr (= 210 Tage × 6 €)
- Kein separates Arbeitszimmer nötig
- Keine Nachweise über konkrete Kosten erforderlich
Die Pauschale gilt für Angestellte und Selbstständige gleichermaßen.
Vorteil: Einfach, unkompliziert, kein Nachweis. Nachteil: Bei hohen tatsächlichen Kosten weniger vorteilhaft als das echte Arbeitszimmer.
Option 2: Das häusliche Arbeitszimmer (voller Kostenabzug)
Wenn du ein abgeschlossenes Zimmer in deiner Wohnung oder deinem Haus ausschließlich oder nahezu ausschließlich für die Arbeit nutzt, kannst du alle anteiligen Raumkosten absetzen.
Voraussetzungen:
- Das Zimmer muss räumlich abgeschlossen sein (eigene Tür, kein Durchgangszimmer)
- Es muss nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden (kein Gästebett, kein Sofa zum Fernsehen)
- Es muss den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden – oder es gibt keinen anderen Arbeitsplatz außerhalb
Als Selbstständiger ohne externen Büroraum erfüllst du die Mittelpunkt-Regel meist automatisch.
Was kannst du mit echtem Arbeitszimmer absetzen?
Der anteilige Flächenanteil des Arbeitszimmers an der gesamten Wohnfläche bestimmt, wie viel du absetzen kannst.
Formel:
Abzugsfähiger Anteil = Fläche Arbeitszimmer ÷ Gesamtwohnfläche × 100 % Beispiel:
- Arbeitszimmer: 15 m²
- Gesamtwohnfläche: 75 m²
- Anteil: 20 %
Diese 20 % gelten für alle Raumkosten:
| Kostenart | Gesamtkosten/Jahr | 20 % abzugsfähig |
|---|---|---|
| Kaltmiete | 12.000 € | 2.400 € |
| Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser) | 2.400 € | 480 € |
| Internet (anteilig) | 600 € | 120 € |
| Gebäudeversicherung | 300 € | 60 € |
| Reinigungskosten | 600 € | 120 € |
| Gesamt abzugsfähig | 3.180 € |
Deutlich mehr als die Pauschale von 1.260 €!
Bei Eigentümer: Gebäude-AfA absetzen
Wohnst du im Eigenheim? Dann kannst du statt der Miete die Absetzung für Abnutzung (AfA) auf den Gebäudeanteil geltend machen.
AfA für Wohngebäude: 2 % des Gebäudewerts (ohne Grundstück) pro Jahr.
Beispiel: Gebäudewert 300.000 €, AfA 6.000 €/Jahr, Arbeitszimmeranteil 20 % → 1.200 €/Jahr absetzbar.
Was kann zusätzlich zum Arbeitszimmer abgesetzt werden?
Neben den anteiligen Raumkosten kannst du als Selbstständiger auch direkte Arbeitsmittel vollständig absetzen:
Büromöbel und Einrichtung
| Gegenstand | Abzugsfähigkeit |
|---|---|
| Schreibtisch | Vollständig (sofern beruflich genutzt) |
| Bürostuhl | Vollständig |
| Regale / Aktenschränke | Vollständig |
| Lampe / Büroausstattung | Vollständig |
| Teppich (im Arbeitszimmer) | Vollständig |
Hinweis: Gegenstände bis 800 € netto (GWG – geringwertige Wirtschaftsgüter) können im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden. Teurere Anschaffungen werden über mehrere Jahre abgeschrieben.
IT und Technik
| Gegenstand | Abzugsfähigkeit |
|---|---|
| Computer/Laptop | 100 % (berufliche Nutzung), anteilig bei privater Mitnutzung |
| Monitor | 100 % (berufliche Nutzung) |
| Drucker / Scanner | 100 % |
| Tastatur, Maus, Headset | 100 % |
| Smartphone (beruflich genutzt) | Anteilig (beruflicher Anteil, z. B. 70 %) |
Abschreibung Computer: Seit 2021 können Computer und Peripheriegeräte auf 1 Jahr abgeschrieben werden (statt früher 3 Jahre). Das bedeutet: Voller Abzug im Kaufjahr.
Internet und Telefon
- Internet: Abzugsfähig zu dem Anteil, der beruflich genutzt wird. Bei ausschließlicher Homeoffice-Tätigkeit: 100 % des Arbeitsanteils. Praktisch: 50–70 % werden meist ohne Probleme akzeptiert.
- Telefon: Beruflicher Anteil der Telefonrechnung. Oft 50–70 % anerkannt.
Typische Fehler beim Homeoffice-Abzug
Fehler 1: Keine scharfe Trennung zur privaten Nutzung
Das Finanzamt ist misstrauisch, wenn das Arbeitszimmer auch das Gästezimmer ist oder der Fernseher drin steht. Einrichten als echtes Büro erhöht die Akzeptanz.
Fehler 2: Pauschale und echtes Arbeitszimmer gleichzeitig
Du kannst nicht beides kombinieren. Entweder Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr) oder anteilige Raumkosten – nicht beides.
Fehler 3: Keine Belege sammeln
Alle Kosten müssen belegt werden. Sammel Mietvertrag, Nebenkosten-Abrechnungen, Rechnungen für Büroausstattung und technische Geräte.
Fehler 4: Anteil falsch berechnen
Nimm die Netto-Wohnfläche (Wohn- + Nutzfläche ohne Keller, Dachboden), nicht die Grundfläche.
Checkliste: Was du als Selbstständiger fürs Homeoffice absetzen kannst
Raumkosten (anteilig nach Flächenanteil):
- ☐ Kaltmiete
- ☐ Betriebskosten (Heizung, Wasser, Strom)
- ☐ Internet
- ☐ Gebäudeversicherung (anteilig)
- ☐ AfA (bei Eigenheim)
Büroeinrichtung (vollständig, wenn beruflich genutzt):
- ☐ Schreibtisch
- ☐ Bürostuhl
- ☐ Regale, Aktenordner, Schränke
- ☐ Lampen, sonstige Büroausstattung
IT und Kommunikation:
- ☐ Computer, Laptop, Tablet
- ☐ Monitor, Peripherie
- ☐ Smartphone (anteilig)
- ☐ Druckerpatronen, Papier, Büromaterial
Sonstiges:
- ☐ Fachliteratur, Fachzeitschriften
- ☐ Weiterbildung und Online-Kurse
- ☐ Berufshaftpflichtversicherung
- ☐ Buchhaltungssoftware (z. B. kostenlose-erechnung.de)
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FAQ: Homeoffice absetzen
Darf ich als Selbstständiger das Homeoffice absetzen?
Ja, unbedingt. Als Selbstständiger hast du in der Regel noch bessere Abzugsmöglichkeiten als Angestellte, da dein Homeoffice häufig der “Mittelpunkt der Betätigung” ist.
Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice-Pauschale und häuslichem Arbeitszimmer?
Die Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr) ist für alle zugänglich und braucht kein separates Zimmer. Das häusliche Arbeitszimmer erlaubt den vollen anteiligen Abzug aller Raumkosten – aber nur mit eigenem, abgeschlossenem Zimmer.
Muss ich das Arbeitszimmer beim Finanzamt anmelden?
Nein, du gibst es in der Einkommensteuererklärung (Anlage EÜR für Selbstständige) an. Ein separates “Anmelden” ist nicht nötig.
Was, wenn ich Homeoffice und externes Büro kombiniere?
Wenn du auch ein externes Büro hast, kann die Mittelpunkt-Regel problematisch werden. Hier kommt es auf den Einzelfall an – sprich mit einem Steuerberater.
Kann ich Möbel sofort absetzen oder muss ich sie abschreiben?
Möbel und Ausstattung bis 800 € (GWG) können sofort vollständig abgesetzt werden. Teurere Gegenstände werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben (Schreibtisch: 13 Jahre, Computer: 1 Jahr).
Was brauche ich als Nachweis?
Alle Belege aufheben: Mietvertrag, Nebenkosten-Abrechnung, Rechnungen für Einrichtung und Technik. Die Wohnfläche und den Arbeitszimmer-Anteil solltest du dokumentieren (z. B. mit Grundriss oder Flächenberechnung).
Fazit: Nutze alle Abzugsmöglichkeiten – sie reduzieren deine Steuerlast
Wer von zuhause arbeitet und konsequent alle Homeoffice-Kosten absetzt, kann mehrere Tausend Euro Steuern sparen. Das lohnt sich.
Die wichtigsten Schritte:
- Entscheide: Pauschale oder echtes Arbeitszimmer?
- Dokumentiere deinen Arbeitszimmer-Anteil (Fläche)
- Sammel alle Belege – Miete, Nebenkosten, Einrichtung, IT
- Erfasse alles sauber in deiner Buchhaltung
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