Für kleine Beträge gibt es eine vereinfachte Rechnungsform. Wenn deine Rechnung 250 € brutto nicht überschreitet, reichen deutlich weniger Angaben als auf einer normalen Rechnung. Welche das sind und wie du eine korrekte Kleinbetragsrechnung ausstellst, erfährst du hier.
Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Die Kleinbetragsrechnung ist eine vereinfachte Rechnungsform nach § 33 UStDV (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung). Sie gilt für Rechnungen, deren Gesamtbetrag (inkl. Umsatzsteuer) 250 € brutto nicht übersteigt.
Der entscheidende Unterschied zur normalen Rechnung: Viele Pflichtangaben entfallen – vor allem die Angaben zum Empfänger.
Achtung: 250 € BRUTTO, nicht netto!
Pflichtangaben: Was muss drauf stehen?
Pflichtangaben bei der Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV):
| Pflichtangabe | Erforderlich? |
|---|---|
| Name und Anschrift des Rechnungsstellers | ✅ Ja |
| Ausstellungsdatum | ✅ Ja |
| Menge und Art der Leistung oder Ware | ✅ Ja |
| Bruttobetrag (Entgelt + Steuer zusammen) | ✅ Ja |
| Angewendeter Steuersatz (19% oder 7%) | ✅ Ja |
| Name und Anschrift des Empfängers | ❌ Nicht erforderlich |
| Steuernummer oder USt-IdNr. | ❌ Nicht erforderlich |
| Rechnungsnummer | ❌ Nicht erforderlich (aber empfohlen) |
| Aufgeschlüsselter Nettobetrag | ❌ Nicht erforderlich |
| Steuerbetrag separat | ❌ Nicht erforderlich |
Kleinbetragsrechnung Vorlage: Muster
Freelance Studio Berlin
Jana Muster | Kreativstraße 3 | 10117 Berlin
Datum: 28.02.2026
Grafikdesign Logo-Entwurf 200,00 €
(inkl. 19% MwSt.)
Bitte überweisen auf:
IBAN: DE00 1234 5678 9012 3456 78 Das war’s – fünf Zeilen reichen bei einem Betrag unter 250 € brutto aus!
Wann gilt die Kleinbetragsrechnung?
Typische Einsatzgebiete:
- Kassenzettel aus dem Handel
- Taxiquittungen und Parkgebühren
- Kleines Honorar für eine kurzfristige Leistung (z.B. Korrekturen, kurze Beratung)
- Muster oder Testaufträge zu kleinen Preisen
- Nebenausgaben auf Dienstreisen (Kaffee, Zeitschrift, etc.)
Vorsteuerabzug trotz Kleinbetragsrechnung?
Kleinbetragsrechnung als Kleinunternehmer
Auch als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) kannst du Kleinbetragsrechnungen ausstellen. Du weist keine Umsatzsteuer aus, aber du musst:
- Den § 19-Hinweis einfügen: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”
- Keinen Steuersatz angeben
Die Pflichtangaben bleiben ansonsten dieselben wie oben.
Kostenlos Kleinbetragsrechnungen erstellen
Mit kostenlose-erechnung.de kannst du auch Kleinbetragsrechnungen als E-Rechnung (ZUGFeRD oder XRechnung) erstellen – auch wenn die gesetzlichen Mindestanforderungen geringer sind, lohnt sich das für deine Buchhaltung.
Rechnungen aller Art kostenlos erstellen
Ob Kleinbetragsrechnung oder normale Rechnung – erstelle EN 16931-konforme E-Rechnungen kostenlos direkt im Browser. Ohne Anmeldung, ohne Download.