Kleinbetragsrechnung 2026: Vorlage, Pflichtangaben & was du weglassen darfst

Kleinbetragsrechnung 2026: Vorlage, Pflichtangaben & was du weglassen darfst

Dennis Bär

Für kleine Beträge gibt es eine vereinfachte Rechnungsform. Wenn deine Rechnung 250 € brutto nicht überschreitet, reichen deutlich weniger Angaben als auf einer normalen Rechnung. Welche das sind und wie du eine korrekte Kleinbetragsrechnung ausstellst, erfährst du hier.


Was ist eine Kleinbetragsrechnung?

Die Kleinbetragsrechnung ist eine vereinfachte Rechnungsform nach § 33 UStDV (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung). Sie gilt für Rechnungen, deren Gesamtbetrag (inkl. Umsatzsteuer) 250 € brutto nicht übersteigt.

Der entscheidende Unterschied zur normalen Rechnung: Viele Pflichtangaben entfallen – vor allem die Angaben zum Empfänger.

Achtung: 250 € BRUTTO, nicht netto!
Die Grenze von 250 € bezieht sich auf den Bruttobetrag – also inklusive Umsatzsteuer. Eine Rechnung über 210 € netto + 19% MwSt. = 249,90 € brutto ist noch eine Kleinbetragsrechnung. Eine über 210 € netto + 19% = 249,91 € brutto nicht mehr.

Pflichtangaben: Was muss drauf stehen?

Pflichtangaben bei der Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV):

PflichtangabeErforderlich?
Name und Anschrift des Rechnungsstellers✅ Ja
Ausstellungsdatum✅ Ja
Menge und Art der Leistung oder Ware✅ Ja
Bruttobetrag (Entgelt + Steuer zusammen)✅ Ja
Angewendeter Steuersatz (19% oder 7%)✅ Ja
Name und Anschrift des Empfängers❌ Nicht erforderlich
Steuernummer oder USt-IdNr.❌ Nicht erforderlich
Rechnungsnummer❌ Nicht erforderlich (aber empfohlen)
Aufgeschlüsselter Nettobetrag❌ Nicht erforderlich
Steuerbetrag separat❌ Nicht erforderlich

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Das war’s – fünf Zeilen reichen bei einem Betrag unter 250 € brutto aus!


Wann gilt die Kleinbetragsrechnung?

Typische Einsatzgebiete:

  • Kassenzettel aus dem Handel
  • Taxiquittungen und Parkgebühren
  • Kleines Honorar für eine kurzfristige Leistung (z.B. Korrekturen, kurze Beratung)
  • Muster oder Testaufträge zu kleinen Preisen
  • Nebenausgaben auf Dienstreisen (Kaffee, Zeitschrift, etc.)
Vorsteuerabzug trotz Kleinbetragsrechnung?
Ja! Dein Kunde kann die Umsatzsteuer aus einer Kleinbetragsrechnung als Vorsteuer abziehen – auch ohne seine Adresse auf der Rechnung. Voraussetzung: Alle Pflichtangaben nach § 33 UStDV sind vorhanden, und der Steuersatz ist angegeben.

Kleinbetragsrechnung als Kleinunternehmer

Auch als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) kannst du Kleinbetragsrechnungen ausstellen. Du weist keine Umsatzsteuer aus, aber du musst:

  • Den § 19-Hinweis einfügen: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”
  • Keinen Steuersatz angeben

Die Pflichtangaben bleiben ansonsten dieselben wie oben.


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Häufig gestellte Fragen zur Kleinbetragsrechnung

Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Eine Kleinbetragsrechnung ist eine vereinfachte Rechnung nach § 33 UStDV für Rechnungsbeträge bis 250 € brutto. Sie braucht weniger Pflichtangaben als eine normale Rechnung – vor allem Name und Adresse des Empfängers, Steuernummer und Rechnungsnummer entfallen.
Gilt die 250-€-Grenze brutto oder netto?
Die 250-€-Grenze gilt BRUTTO – also inklusive Umsatzsteuer. Eine Rechnung über 210 € netto + 19% MwSt. = 249,90 € brutto ist noch eine Kleinbetragsrechnung. Bei 210 € netto + 19% = 250 € brutto exakt – hier gibt es unterschiedliche Auslegungen, im Zweifel lieber normale Rechnung ausstellen.
Kann mein Kunde aus einer Kleinbetragsrechnung Vorsteuer ziehen?
Ja. Wenn alle Pflichtangaben nach § 33 UStDV vorhanden sind – insbesondere Anbieter, Datum, Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz – kann dein Kunde die Vorsteuer abziehen. Er braucht dafür keine eigene Adresse auf der Rechnung.
Was ist der Unterschied zwischen Kleinbetragsrechnung und Kleinunternehmer-Rechnung?
Die Kleinbetragsrechnung bezieht sich auf die Rechnungshöhe (bis 250 € brutto). Die Kleinunternehmer-Rechnung bezieht sich auf deinen Jahrsumsatz (bis 25.000 € Vorjahr) – du bist dann von der Umsatzsteuer befreit. Beide Regeln sind unabhängig voneinander – du kannst auch als Kleinunternehmer Kleinbetragsrechnungen ausstellen.