Rechnung per E-Mail versenden 2026: Vorlage, Regeln & was erlaubt ist

Rechnung per E-Mail versenden 2026: Vorlage, Regeln & was erlaubt ist

Dennis Bär

Eine Rechnung per E-Mail verschicken – das klingt simpel. Aber 2026 gibt es dabei einige wichtige Regeln, die du kennen solltest. Ist ein PDF noch erlaubt? Brauchst du die Zustimmung deines Kunden? Und was ist eigentlich der Unterschied zur E-Rechnung? Alles klar in 5 Minuten.


Ist es erlaubt, Rechnungen per E-Mail zu versenden?

2026: Ja – aber mit Einschränkungen.

Im Jahr 2026 befindest du dich noch in der Übergangsfrist der E-Rechnungspflicht. Das bedeutet:

  • PDF per E-Mail versenden: Noch erlaubt (mit Zustimmung des Empfängers)
  • E-Rechnung (ZUGFeRD) per E-Mail: Immer erlaubt und empfehlenswert
  • Papierrechnung per Post: Immer noch erlaubt

Ab 2028 für B2B-Rechnungen: Nur noch E-Rechnungen sind gesetzeskonform.


PDF per E-Mail: Was gilt genau?

Ein normales PDF ist keine E-Rechnung – auch wenn es als E-Mail-Anhang kommt. Es fehlt die maschinenlesbare XML-Struktur nach EN 16931.

Rechtliche Lage 2026: Du darfst ein PDF per E-Mail senden, wenn:

  • Der Empfänger dieser Form der Rechnung zugestimmt hat
  • Diese Zustimmung muss nicht schriftlich sein – sie gilt als implizit, wenn du schon länger per E-Mail kommunizierst und der Empfänger keine Einwände erhoben hat

Was aber passiert: Das PDF gilt steuerlich als gültige Rechnung (in der Übergangsphase bis 2026/2027/2028). Aber: Es ist technisch keine E-Rechnung und wird ab 2028 nicht mehr ausreichen.

Die einfache Lösung: ZUGFeRD per E-Mail
Versende einfach eine ZUGFeRD-Datei statt eines normalen PDFs. Für deinen Kunden sieht sie aus wie ein normales PDF – enthält aber automatisch das maschinenlesbare XML. So sendest du schon heute eine vollwertige E-Rechnung per E-Mail.

E-Mail-Vorlage: So formulierst du das Anschreiben zur Rechnung

Vorlage für eine normale Rechnung per E-Mail

Betreff: Rechnung Nr. 2026-042 – [Dein Name / Firma]

Guten Tag [Kundenname],

anbei erhalten Sie meine Rechnung Nr. 2026-042 vom 28.02.2026
über [Betrag] €.

Leistung: [kurze Beschreibung]
Rechnungsbetrag: [Betrag] € (inkl. 19% MwSt.)
Zahlungsziel: 14.03.2026

Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum] auf:
IBAN: DE00 1234 5678 9012 3456 78
BIC: XXXXDEXX
Kontoinhaber: [Dein Name]

Bei Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]
[Adresse / Telefon / Website]

Vorlage für eine E-Rechnung (ZUGFeRD) per E-Mail

Betreff: E-Rechnung Nr. 2026-042 – [Dein Name / Firma]

Guten Tag [Kundenname],

anbei erhalten Sie meine Rechnung Nr. 2026-042 vom 28.02.2026
über [Betrag] €.

Die Rechnung liegt im ZUGFeRD-Format vor (EN 16931-konform).
Das bedeutet: Das Dokument enthält sowohl ein lesbares PDF
als auch die strukturierten Rechnungsdaten für Ihre
Buchhaltungssoftware.

Rechnungsbetrag: [Betrag] € (inkl. 19% MwSt.)
Zahlungsziel: 14.03.2026 | IBAN: DE00 1234 5678 9012 3456 78

Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]

Was beim E-Mail-Rechnungsversand rechtlich gilt

Keine qualifizierte elektronische Signatur nötig: Seit 2011 ist die qualifizierte elektronische Signatur für Rechnungen per E-Mail nicht mehr erforderlich. Eine normale E-Mail mit Anhang reicht aus.

Aufbewahrungspflicht: Gesendete Rechnungen und empfangene Bestätigungen müssen archiviert werden. Das gilt für die E-Mail selbst (mindestens 6 Jahre als Geschäftsbrief) und für die Rechnung (8–10 Jahre als Buchungsbeleg).

Keine Registrierung bei Portalen nötig: Du musst dich für das Versenden von E-Rechnungen per E-Mail nirgendwo registrieren. Eine einfache E-Mail-Adresse reicht.


Direkt aus dem Tool versenden: Business GoBD

Mit dem Business GoBD-Plan von kostenlose-erechnung.de (ab 9,90 €/Monat) kannst du Rechnungen direkt aus dem Dashboard per E-Mail an deine Kunden senden – ohne Extra-Schritt über dein E-Mail-Programm.

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Häufig gestellte Fragen zum Rechnungsversand per E-Mail

Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail 2026 noch erlaubt?
Ja, noch in der Übergangsfrist bis 31.12.2026. Du brauchst die (implizite) Zustimmung des Empfängers – die gilt meistens als gegeben, wenn ihr schon per E-Mail kommuniziert. Ab 2028 sind für B2B-Rechnungen nur noch E-Rechnungen (ZUGFeRD/XRechnung) zulässig.
Brauche ich eine Zustimmung meines Kunden für den E-Mail-Rechnungsversand?
Ja – rechtlich ist die Zustimmung des Empfängers erforderlich. In der Praxis gilt sie als implizit gegeben, wenn ihr per E-Mail kommuniziert und der Empfänger keine Einwände gegen E-Mail-Rechnungen erhebt. Eine schriftliche Zustimmung ist nicht erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen einer E-Mail-Rechnung (PDF) und einer E-Rechnung (ZUGFeRD)?
Eine E-Mail-Rechnung ist ein PDF, das per E-Mail gesendet wird – es ist nur für Menschen lesbar. Eine E-Rechnung (ZUGFeRD) enthält zusätzlich ein maschinenlesbares XML nach EN 16931. Beide können per E-Mail versendet werden – aber nur die E-Rechnung ist ab 2028 für B2B-Transaktionen gesetzeskonform.
Muss ich eine qualifizierte elektronische Signatur auf der Rechnung haben?
Nein. Seit 2011 ist die qualifizierte elektronische Signatur für Rechnungen nicht mehr erforderlich. Eine normale E-Mail mit Rechnungsanhang (PDF oder E-Rechnung) ist vollständig rechtsgültig, solange alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG vorhanden sind.