Reverse Charge Rechnung erstellen 2026: Anleitung, Muster & Pflichtangaben

Reverse Charge Rechnung erstellen 2026: Anleitung, Muster & Pflichtangaben

Dennis Bär

Du verkaufst Leistungen an ein Unternehmen im EU-Ausland – oder du erhältst eine Rechnung von Google, Meta oder einem anderen ausländischen Anbieter ohne Mehrwertsteuer? Dann begegnet dir das Reverse-Charge-Verfahren. Was das ist, wann es gilt und wie du eine korrekte Reverse-Charge-Rechnung ausstellst, erfährst du hier.


Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?

Das Reverse-Charge-Verfahren (auch: Steuerschuldumkehr, auf Englisch: Reverse Charge) ist ein Mechanismus im Umsatzsteuerrecht, bei dem die Steuerschuldnerschaft vom Leistungserbringer auf den Leistungsempfänger übertragen wird.

Im Klartext: Du stellst die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus. Dein Kunde (das empfangende Unternehmen) muss die Umsatzsteuer selbst beim Finanzamt deklarieren – und in vielen Fällen sofort als Vorsteuer wieder abziehen.

Rechtliche Grundlage

Die nationalen Regelungen basieren auf:

  • § 13b UStG (Umsatzsteuergesetz) – für innerstaatliche Reverse-Charge-Fälle
  • Art. 44 und 196 EU-MwStSystRL – für EU-grenzüberschreitende Leistungen

Wann gilt Reverse Charge? Die wichtigsten Fälle

flowchart TD
    A[Ich stelle eine Rechnung] --> B{An wen?}
    B -->|EU-Unternehmen\nausländische USt-IdNr.| C[Reverse Charge\nKeine MwSt. auf Rechnung]
    B -->|Deutsches Unternehmen| D{Welche Leistung?}
    D -->|Bauleistungen an\nBauunternehmer § 13b| E[Reverse Charge\nnational]
    D -->|Normale Dienstleistung| F[Normale Rechnung\nmit MwSt.]
    B -->|Privatperson| G[Normale Rechnung\nmit MwSt. am Wohnort]

Fall 1: Leistungen an EU-Unternehmen (B2B innerhalb der EU)

Das ist der häufigste Fall für Selbstständige: Du erbringst eine Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land (z.B. Frankreich, Niederlande, Österreich).

Bedingungen:

  • Du bist in Deutschland umsatzsteuerpflichtig (nicht Kleinunternehmer ohne USt-IdNr.)
  • Der Empfänger ist ein Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. in einem EU-Land
  • Es handelt sich um eine sonstige Leistung (Dienstleistung), keine Warenlieferung

Folge: Du stellst die Rechnung ohne deutsche MwSt. aus. Der EU-Kunde deklariert die MwSt. in seinem Land selbst.

Fall 2: Bestimmte Bauleistungen in Deutschland (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Wenn du als Bauunternehmer oder Handwerker Bauleistungen an einen anderen Bauunternehmer oder Grundstückseigentümer erbringst, kann Reverse Charge gelten.

Bedingung: Der Empfänger muss selbst nachhaltig Bauleistungen erbringen. Das Finanzamt entscheidet im Zweifelsfall.

Fall 3: Weitere nationale Fälle (§ 13b UStG)

Weitere Fälle nach § 13b UStG (Auswahl):

  • Lieferungen von Mobiltelefonen, integrierten Schaltkreisen, etc. über 5.000 € netto
  • Lieferungen von Edelmetallen und -steinen
  • Dienstleistungen ausländischer Unternehmer an deutsche Unternehmen
Kleinunternehmer und Reverse Charge
Als Kleinunternehmer musst du trotzdem auf das Reverse-Charge-Verfahren achten. Wenn du z.B. Google Ads nutzt, erhältst du eine Reverse-Charge-Rechnung – du schuldest dann die MwSt. in Deutschland, kannst sie aber als Kleinunternehmer nicht als Vorsteuer abziehen. Manche Kleinunternehmer müssen deshalb eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, auch wenn sie selbst keine MwSt. erheben.

Pflichtangaben auf einer Reverse-Charge-Rechnung

Eine Reverse-Charge-Rechnung enthält fast alle normalen Pflichtangaben – aber mit wichtigen Unterschieden:

Was auf jede Reverse-Charge-Rechnung gehört:

  1. ✅ Vollständiger Name und Anschrift beider Parteien
  2. Deine USt-IdNr. (z.B. DE123456789)
  3. USt-IdNr. des Empfängers (EU-Land)
  4. ✅ Ausstellungsdatum
  5. ✅ Fortlaufende Rechnungsnummer
  6. ✅ Leistungsbeschreibung und Datum/Zeitraum
  7. Nettobetrag (kein MwSt.-Betrag, kein Steuersatz!)
  8. Hinweis auf Reverse Charge: gesetzlich vorgeschriebener Text
  9. ❌ Kein Steuersatz (19%, 7%)
  10. ❌ Kein Steuerbetrag

Der Pflichthinweis auf der Rechnung

Du musst auf der Rechnung explizit darauf hinweisen, dass Reverse Charge gilt. Es gibt verschiedene akzeptierte Formulierungen:

Auf Deutsch (bei EU-Rechnungen):

„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)”

Auf Englisch (bei EU-Rechnungen, international üblich):

„Reverse charge – VAT to be accounted for by the recipient (Art. 196 EU Directive 2006/112/EC)”

Bei rein nationalen Fällen (§ 13b innerhalb Deutschlands):

„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG”


Muster: Reverse-Charge-Rechnung für EU-Kunden

Max Mustermann – Webdesign & Entwicklung
Musterstraße 1 | 10115 Berlin | Deutschland
Steuernummer: 12/345/67890
USt-IdNr.: DE123456789
E-Mail: max@beispiel.de

An:
Acme SAS
12 Rue de la Paix
75001 Paris
Frankreich
USt-IdNr.: FR98765432101

Rechnung Nr.: 2026-042
Rechnungsdatum: 28.02.2026
Leistungszeitraum: 01.02.2026 – 28.02.2026

Position | Beschreibung                    | Menge | EP netto   | Gesamt netto
---------|---------------------------------|-------|------------|-------------
1        | Webentwicklung – Landing Page   | 1     | 2.500,00 € | 2.500,00 €

                                    Nettobetrag:        2.500,00 €
                                    Umsatzsteuer:           0,00 €
                                    Rechnungsbetrag:    2.500,00 €

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
(Reverse charge – VAT to be accounted for by the recipient.)

Zahlungsziel: 14.03.2026
IBAN: DE00 1234 5678 9012 3456 78 | BIC: XXXXDEXX

Reverse-Charge-Rechnung mit kostenlose-erechnung.de erstellen

Im Rechnungseditor von kostenlose-erechnung.de kannst du die Steuerart einfach auf „Steuerfrei / Reverse Charge” umstellen. Das Tool fügt dann automatisch:

  • Keinen Steuersatz und keinen Steuerbetrag ein
  • Den korrekten Pflichthinweis auf Reverse Charge
  • Die USt-IdNr.-Felder für beide Parteien

Reverse-Charge-Rechnung kostenlos erstellen

Wähle im Rechnungseditor einfach 'Reverse Charge' – der Pflichthinweis und die korrekte Struktur werden automatisch eingefügt. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Jetzt Rechnung erstellen

Reverse Charge empfangen: Was du als Leistungsempfänger tun musst

Wenn du eine Reverse-Charge-Rechnung von einem ausländischen Anbieter erhältst (z.B. Google Ads, Adobe, AWS), musst du:

  1. Die MwSt. selbst deklarieren: In deiner Umsatzsteuervoranmeldung oder Jahreserklärung
  2. Als Vorsteuer abziehen: Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist (= nicht Kleinunternehmer), kannst du den gleichen Betrag sofort als Vorsteuer abziehen – Nulleffekt
  3. Als Kleinunternehmer: Du kannst die Vorsteuer nicht abziehen, musst aber trotzdem die Erwerbssteuer melden. Das kann dazu führen, dass Kleinunternehmer mit vielen Reverse-Charge-Einkäufen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen – trotz Kleinunternehmerregelung
Achtung Kleinunternehmer: Reverse Charge ist trotzdem relevant!
Als Kleinunternehmer erhältst du z.B. von Plattformen wie Google, Meta, Adobe oder Microsoft Reverse-Charge-Rechnungen. Du schuldest dann die deutsche Umsatzsteuer auf diese Einkäufe – ohne sie als Vorsteuer abziehen zu können. Je nach Summe musst du das dem Finanzamt melden.

Häufig gestellte Fragen zur Reverse-Charge-Rechnung

Wann muss ich eine Reverse-Charge-Rechnung ausstellen?
Bei Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern, die eine gültige USt-IdNr. haben. Auch bei bestimmten nationalen Fällen nach § 13b UStG (z.B. Bauleistungen an andere Bauunternehmer). In diesen Fällen stellst du die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und fügst den Pflichthinweis auf Reverse Charge ein.
Welchen Pflichthinweis muss ich auf eine Reverse-Charge-Rechnung schreiben?
Für EU-Rechnungen: 'Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers' oder auf Englisch 'Reverse charge – VAT to be accounted for by the recipient'. Bei nationalen Fällen nach § 13b UStG: 'Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG'.
Kann ich als Kleinunternehmer Reverse-Charge-Rechnungen ausstellen?
Als Kleinunternehmer ohne USt-IdNr. kannst du in der Regel keine Reverse-Charge-Rechnungen für EU-Dienstleistungen ausstellen. Für den EU-B2B-Leistungsaustausch benötigst du eine USt-IdNr. und musst die Zusammenfassende Meldung einreichen. Sprich am besten mit einem Steuerberater, wenn du regelmäßig EU-Kunden hast.
Muss ich beim Empfang einer Reverse-Charge-Rechnung etwas tun?
Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer: Ja. Du deklarierst die MwSt. in deiner Voranmeldung und ziehst sie gleichzeitig als Vorsteuer ab – Nulleffekt. Als Kleinunternehmer: Du kannst die Vorsteuer nicht abziehen, musst aber die Erwerbssteuer melden. Je nach Betrag musst du dafür eine Voranmeldung abgeben.
Brauche ich meine USt-IdNr. auf einer Reverse-Charge-Rechnung?
Ja, zwingend. Auf einer Reverse-Charge-Rechnung für EU-Kunden müssen sowohl deine USt-IdNr. als auch die USt-IdNr. des Empfängers angegeben sein. Ohne gültige USt-IdNr. des Empfängers kannst du keine steuerfreie EU-Rechnung ausstellen – der Leistungsort wäre dann Deutschland, und du müsstest deutsche MwSt. ausweisen.