Du verkaufst Leistungen an ein Unternehmen im EU-Ausland – oder du erhältst eine Rechnung von Google, Meta oder einem anderen ausländischen Anbieter ohne Mehrwertsteuer? Dann begegnet dir das Reverse-Charge-Verfahren. Was das ist, wann es gilt und wie du eine korrekte Reverse-Charge-Rechnung ausstellst, erfährst du hier.
Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?
Das Reverse-Charge-Verfahren (auch: Steuerschuldumkehr, auf Englisch: Reverse Charge) ist ein Mechanismus im Umsatzsteuerrecht, bei dem die Steuerschuldnerschaft vom Leistungserbringer auf den Leistungsempfänger übertragen wird.
Im Klartext: Du stellst die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus. Dein Kunde (das empfangende Unternehmen) muss die Umsatzsteuer selbst beim Finanzamt deklarieren – und in vielen Fällen sofort als Vorsteuer wieder abziehen.
Rechtliche Grundlage
Die nationalen Regelungen basieren auf:
- § 13b UStG (Umsatzsteuergesetz) – für innerstaatliche Reverse-Charge-Fälle
- Art. 44 und 196 EU-MwStSystRL – für EU-grenzüberschreitende Leistungen
Wann gilt Reverse Charge? Die wichtigsten Fälle
flowchart TD
A[Ich stelle eine Rechnung] --> B{An wen?}
B -->|EU-Unternehmen\nausländische USt-IdNr.| C[Reverse Charge\nKeine MwSt. auf Rechnung]
B -->|Deutsches Unternehmen| D{Welche Leistung?}
D -->|Bauleistungen an\nBauunternehmer § 13b| E[Reverse Charge\nnational]
D -->|Normale Dienstleistung| F[Normale Rechnung\nmit MwSt.]
B -->|Privatperson| G[Normale Rechnung\nmit MwSt. am Wohnort] Fall 1: Leistungen an EU-Unternehmen (B2B innerhalb der EU)
Das ist der häufigste Fall für Selbstständige: Du erbringst eine Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land (z.B. Frankreich, Niederlande, Österreich).
Bedingungen:
- Du bist in Deutschland umsatzsteuerpflichtig (nicht Kleinunternehmer ohne USt-IdNr.)
- Der Empfänger ist ein Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. in einem EU-Land
- Es handelt sich um eine sonstige Leistung (Dienstleistung), keine Warenlieferung
Folge: Du stellst die Rechnung ohne deutsche MwSt. aus. Der EU-Kunde deklariert die MwSt. in seinem Land selbst.
Fall 2: Bestimmte Bauleistungen in Deutschland (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)
Wenn du als Bauunternehmer oder Handwerker Bauleistungen an einen anderen Bauunternehmer oder Grundstückseigentümer erbringst, kann Reverse Charge gelten.
Bedingung: Der Empfänger muss selbst nachhaltig Bauleistungen erbringen. Das Finanzamt entscheidet im Zweifelsfall.
Fall 3: Weitere nationale Fälle (§ 13b UStG)
Weitere Fälle nach § 13b UStG (Auswahl):
- Lieferungen von Mobiltelefonen, integrierten Schaltkreisen, etc. über 5.000 € netto
- Lieferungen von Edelmetallen und -steinen
- Dienstleistungen ausländischer Unternehmer an deutsche Unternehmen
Kleinunternehmer und Reverse Charge
Pflichtangaben auf einer Reverse-Charge-Rechnung
Eine Reverse-Charge-Rechnung enthält fast alle normalen Pflichtangaben – aber mit wichtigen Unterschieden:
Was auf jede Reverse-Charge-Rechnung gehört:
- ✅ Vollständiger Name und Anschrift beider Parteien
- ✅ Deine USt-IdNr. (z.B. DE123456789)
- ✅ USt-IdNr. des Empfängers (EU-Land)
- ✅ Ausstellungsdatum
- ✅ Fortlaufende Rechnungsnummer
- ✅ Leistungsbeschreibung und Datum/Zeitraum
- ✅ Nettobetrag (kein MwSt.-Betrag, kein Steuersatz!)
- ✅ Hinweis auf Reverse Charge: gesetzlich vorgeschriebener Text
- ❌ Kein Steuersatz (19%, 7%)
- ❌ Kein Steuerbetrag
Der Pflichthinweis auf der Rechnung
Du musst auf der Rechnung explizit darauf hinweisen, dass Reverse Charge gilt. Es gibt verschiedene akzeptierte Formulierungen:
Auf Deutsch (bei EU-Rechnungen):
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)”
Auf Englisch (bei EU-Rechnungen, international üblich):
„Reverse charge – VAT to be accounted for by the recipient (Art. 196 EU Directive 2006/112/EC)”
Bei rein nationalen Fällen (§ 13b innerhalb Deutschlands):
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG”
Muster: Reverse-Charge-Rechnung für EU-Kunden
Max Mustermann – Webdesign & Entwicklung
Musterstraße 1 | 10115 Berlin | Deutschland
Steuernummer: 12/345/67890
USt-IdNr.: DE123456789
E-Mail: max@beispiel.de
An:
Acme SAS
12 Rue de la Paix
75001 Paris
Frankreich
USt-IdNr.: FR98765432101
Rechnung Nr.: 2026-042
Rechnungsdatum: 28.02.2026
Leistungszeitraum: 01.02.2026 – 28.02.2026
Position | Beschreibung | Menge | EP netto | Gesamt netto
---------|---------------------------------|-------|------------|-------------
1 | Webentwicklung – Landing Page | 1 | 2.500,00 € | 2.500,00 €
Nettobetrag: 2.500,00 €
Umsatzsteuer: 0,00 €
Rechnungsbetrag: 2.500,00 €
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
(Reverse charge – VAT to be accounted for by the recipient.)
Zahlungsziel: 14.03.2026
IBAN: DE00 1234 5678 9012 3456 78 | BIC: XXXXDEXX Reverse-Charge-Rechnung mit kostenlose-erechnung.de erstellen
Im Rechnungseditor von kostenlose-erechnung.de kannst du die Steuerart einfach auf „Steuerfrei / Reverse Charge” umstellen. Das Tool fügt dann automatisch:
- Keinen Steuersatz und keinen Steuerbetrag ein
- Den korrekten Pflichthinweis auf Reverse Charge
- Die USt-IdNr.-Felder für beide Parteien
Reverse-Charge-Rechnung kostenlos erstellen
Wähle im Rechnungseditor einfach 'Reverse Charge' – der Pflichthinweis und die korrekte Struktur werden automatisch eingefügt. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Reverse Charge empfangen: Was du als Leistungsempfänger tun musst
Wenn du eine Reverse-Charge-Rechnung von einem ausländischen Anbieter erhältst (z.B. Google Ads, Adobe, AWS), musst du:
- Die MwSt. selbst deklarieren: In deiner Umsatzsteuervoranmeldung oder Jahreserklärung
- Als Vorsteuer abziehen: Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist (= nicht Kleinunternehmer), kannst du den gleichen Betrag sofort als Vorsteuer abziehen – Nulleffekt
- Als Kleinunternehmer: Du kannst die Vorsteuer nicht abziehen, musst aber trotzdem die Erwerbssteuer melden. Das kann dazu führen, dass Kleinunternehmer mit vielen Reverse-Charge-Einkäufen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen – trotz Kleinunternehmerregelung