Stornorechnung erstellen 2026: Vorlage, Muster & Schritt-für-Schritt-Anleitung

Stornorechnung erstellen 2026: Vorlage, Muster & Schritt-für-Schritt-Anleitung

Dennis Bär

Du hast eine Rechnung verschickt – und festgestellt, dass da ein Fehler drin ist. Falscher Betrag, falsche Adresse, falsche Steuernummer. Was jetzt? Du kannst eine Rechnung nicht einfach löschen oder überschreiben. Stattdessen brauchst du eine Stornorechnung. Hier erfährst du, wie du sie richtig erstellst.


Was ist eine Stornorechnung?

Eine Stornorechnung (auch: Korrekturrechnung oder Gutschrift im steuerlichen Sinne) ist ein Dokument, das eine bereits ausgestellte Rechnung vollständig annulliert. Sie enthält dieselben Positionen wie die Originalrechnung – aber mit negativen Beträgen.

Die Stornorechnung zusammen mit der Originalrechnung ergibt in der Summe null – die ursprüngliche Forderung ist damit ausgelöscht.

Wichtig: Originalrechnung nie löschen oder überschreiben!
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung) verlangen, dass Rechnungen unveränderbar archiviert werden. Du darfst eine fehlerhafte Rechnung nicht einfach überschreiben oder aus dem System löschen. Die Originalrechnung bleibt bestehen – die Stornorechnung hebt sie formal auf.

Wann brauchst du eine Stornorechnung?

  • Falscher Betrag auf der Rechnung (Tipp- oder Rechenfehler)
  • Falsche oder fehlende Adresse
  • Falsche Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Falscher Steuersatz (z.B. 19% statt 7%)
  • Leistung wurde nicht erbracht (Auftrag wurde storniert)
  • Falsches Leistungsdatum
  • Rechnung wurde an falschen Kunden adressiert

Stornorechnung Vorlage: Muster

Stornorechnung

Max Mustermann – Webdesign & Entwicklung
Musterstraße 1 | 10115 Berlin
Steuernummer: 12/345/67890


An:
Kunde GmbH | Kundenstraße 5 | 50667 Köln


STORNORECHNUNG

Rechnungs-Nr.: 2026-042-STORNO
Datum: 28.02.2026


Bezug: Stornierung der Rechnung Nr. 2026-042 vom 15.02.2026


PositionBeschreibungBetrag
1Webentwicklung (Storno)-2.000,00 €
Nettobetrag: -2.000,00 €
19% MwSt.: -380,00 €
Gesamtbetrag: -2.380,00 €

Begründung der Stornierung:
Fehler bei der Rechnungsstellung (falscher Betrag).
Eine korrigierte Rechnung Nr. 2026-043 folgt separat.


Schritt für Schritt: Rechnung korrekt stornieren

Schritt 1: Stornorechnung erstellen Erstelle eine neue Rechnung mit denselben Positionen wie die Originalrechnung – aber mit negativen Beträgen. Vergib ihr eine neue, eindeutige Rechnungsnummer (z.B. durch Anhängen von „-STORNO”).

Schritt 2: Bezug auf Originalrechnung herstellen Verweise in der Stornorechnung auf die Rechnungsnummer und das Datum der Originalrechnung. So ist die Zuordnung klar.

Schritt 3: Stornorechnung an Kunden senden Schicke die Stornorechnung an denselben Empfänger wie die Originalrechnung.

Schritt 4: Korrigierte Rechnung erstellen Erstelle sofort danach eine neue, korrekte Rechnung mit einer neuen Rechnungsnummer. Diese enthält die richtigen Angaben.

Schritt 5: Alle Dokumente archivieren Bewahre Originalrechnung, Stornorechnung und neue Rechnung in deinem Archiv auf. Die GoBD verlangen Vollständigkeit.


Stornorechnung vs. Gutschrift: Was ist der Unterschied?

Diese Begriffe werden häufig verwechselt – und das hat steuerliche Konsequenzen:

StornorechnungGutschrift (§ 14 Abs. 2 UStG)
ZweckAnnullierung einer fehlerhaften RechnungVerringerung einer berechtigten Forderung (Rabatt, Mängel)
AusstellerDerjenige, der die Originalrechnung ausgestellt hatKann vom Leistungsempfänger ausgestellt werden
BetragNegativ (spiegelt Originalrechnung)Positiv oder negativ (Teilgutschrift möglich)
UmsatzsteuerWird zurückgekehrtWird zurückgekehrt (beim Aussteller)
Hinweis zur 'Gutschrift' im Alltag
Im Alltag nennen viele fälschlicherweise jede Rückbuchung oder Annullierung 'Gutschrift'. Steuerrechtlich ist eine Gutschrift nach § 14 Abs. 2 UStG ein Dokument, das der Leistungsempfänger ausstellt. Wenn du deine eigene Rechnung annullierst, ist das eine Stornorechnung. Mehr dazu im Ratgeber: Gutschrift erstellen.

Stornorechnung kostenlos erstellen

Erstelle Stornorechnungen direkt im Browser – als E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung) oder PDF. Alle Pflichtfelder automatisch korrekt. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Häufig gestellte Fragen zur Stornorechnung

Wie erstelle ich eine Stornorechnung richtig?
Erstelle eine neue Rechnung mit denselben Positionen wie die fehlerhafte Originalrechnung – aber mit negativen Beträgen. Gib ihr eine neue Rechnungsnummer und verweise auf die Nummer und das Datum der Originalrechnung. Schicke sie an deinen Kunden und erstelle danach sofort eine korrigierte Rechnung.
Darf ich eine fehlerhafte Rechnung einfach löschen?
Nein. Die GoBD verlangen, dass Rechnungen unveränderbar archiviert werden. Du darfst die Originalrechnung nicht löschen oder überschreiben. Stattdessen erstellst du eine Stornorechnung, die sie formal annulliert. Beide Dokumente bleiben im Archiv.
Muss eine Stornorechnung eine eigene Rechnungsnummer haben?
Ja. Jede Rechnung – auch Stornorechnungen – braucht eine eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer. Du kannst z.B. '-STORNO' an die Originalrechnungsnummer anhängen (z.B. 2026-042-STORNO) oder eine normale fortlaufende Nummer vergeben.
Was ist der Unterschied zwischen Stornorechnung und Gutschrift?
Eine Stornorechnung annulliert vollständig eine fehlerhafte Rechnung – sie hat negative Beträge. Eine Gutschrift nach § 14 Abs. 2 UStG ist ein Dokument, das der Leistungsempfänger ausstellt, und kann auch Teilbeträge umfassen (z.B. bei Mängeln). Im Alltag werden beide Begriffe oft verwechselt.