E-Rechnungspflicht 2025–2028: Bin ich als Freelancer oder KMU betroffen?

E-Rechnungspflicht 2025–2028: Bin ich als Freelancer oder KMU betroffen?

Dennis Bär

“Gilt die E-Rechnungspflicht für mich?” — Diese Frage stellen sich gerade Millionen Selbstständige, Freelancer und Kleinunternehmer in Deutschland. Die Antwort hängt davon ab, an wen du rechnest und wann du anfängst. Hier ist die klare, vollständige Antwort — ohne Gesetzestexte und ohne IT-Kauderwelsch.

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Die wichtigste Unterscheidung: B2B, B2G oder B2C?

Die E-Rechnungspflicht unterscheidet nach dem Empfänger deiner Rechnung:

KürzelBedeutungBeispielE-Rechnungspflicht?
B2BBusiness to BusinessDu rechnest an eine GmbH, AG, UG oder anderen SelbstständigenJa
B2GBusiness to GovernmentDu rechnest an eine Behörde, Kommune, BundesamtJa (bereits Pflicht)
B2CBusiness to ConsumerDu rechnest an eine PrivatpersonNein

Die Kernregel: Die E-Rechnungspflicht gilt ausschließlich für inländische B2B- und B2G-Transaktionen. Für Privatpersonen reicht weiterhin ein normales PDF oder sogar Papier.


Schnell-Check: Bin ich betroffen?

Als Freelancer oder Selbstständiger

Du hast ausschließlich Unternehmenskunden (B2B)? Ja — die Pflicht betrifft dich. Die Empfangspflicht gilt seit 01.01.2025, die Versandpflicht kommt 2027 oder 2028.

Du arbeitest nur für Privatpersonen (B2C)? Nein — für dich gilt die Pflicht nicht. PDFs und Papierrechnungen bleiben weiterhin zulässig.

Du hast gemischte Kunden (Unternehmen und Privatpersonen)? Dann gilt die Pflicht für deine B2B-Rechnungen — nicht für die Rechnungen an Privatpersonen. Du brauchst also beides: E-Rechnungen für Firmenkunden, PDFs für Privatkunden.

Du rechnest an öffentliche Auftraggeber (Ämter, Behörden, Kommunen)? Das ist B2G — hier gilt XRechnung bereits jetzt als Pflicht. Viele Bundesbehörden lehnen normale PDFs bereits automatisch ab.


Als Kleinunternehmer (§19 UStG)

Auch Kleinunternehmer sind betroffen, wenn sie an andere Unternehmen leisten. Die E-Rechnungspflicht gilt unabhängig vom Umsatz.

Gut zu wissen: Kleinunternehmer und E-Rechnung
Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus — das ändert sich bei der E-Rechnungspflicht nicht. Du musst trotzdem ZUGFeRD oder XRechnung verwenden, wenn dein Rechnungsempfänger ein Unternehmen ist. In der E-Rechnung wird der Steuersatz 0% mit dem Grund "§19 UStG" eingetragen. Unser Generator erledigt das automatisch.

Konkrete Prüffrage: Hast du B2B-Kunden? Ja → betroffen. Nur Privatpersonen als Kunden? Nein → nicht betroffen.


Als KMU (Kleines oder mittleres Unternehmen)

Ja, die Pflicht gilt — und du bist wahrscheinlich bereits in der Empfangspflicht:

  • Seit 01.01.2025: Du musst E-Rechnungen empfangen können (alle inländischen B2B-Unternehmen)
  • Ab 01.01.2027: Du musst E-Rechnungen versenden, wenn dein Vorjahresumsatz über 800.000 € lag
  • Ab 01.01.2028: Du musst E-Rechnungen versenden — unabhängig vom Umsatz

Die vollständigen Fristen auf einen Blick

Was ist PflichtAb wannFür wen
E-Rechnungen empfangen können01.01.2025Alle inländischen B2B-Unternehmen
E-Rechnungen versenden01.01.2027Unternehmen mit >800.000 € Vorjahresumsatz (2026)
E-Rechnungen versenden01.01.2028Alle anderen inländischen B2B-Unternehmen, Freelancer, Kleinunternehmer
XRechnung B2G (Bundesbehörden)Seit 27.11.2020Lieferanten an Bundesbehörden
XRechnung B2G (Länder/Kommunen)Variiert (meist 2022–2023)Lieferanten an Landesbehörden
Übergangsregelungen beachten
Es gibt gestaffelte Übergangsregelungen: Bis Ende 2026 dürfen Unternehmen mit Vorjahresumsatz unter 800.000 € noch normale PDFs versenden — wenn der Empfänger zustimmt. Ab 2028 entfällt diese Ausnahme vollständig. Plane die Umstellung daher jetzt, nicht erst 2027.

Was bedeutet “E-Rechnungen empfangen können” konkret?

Seit 01.01.2025 musst du in der Lage sein, E-Rechnungen (ZUGFeRD oder XRechnung) zu empfangen. Das klingt kompliziert — ist es aber nicht:

  • ZUGFeRD empfangen: Eine ZUGFeRD-Rechnung sieht aus wie ein normales PDF. Du öffnest sie in einem PDF-Viewer — fertig. Du kannst sie empfangen.
  • XRechnung empfangen: Eine XML-Datei. Du kannst sie mit unserem kostenlosen E-Rechnung Viewer öffnen und lesen.

Die Empfangspflicht ist also für die meisten Freelancer und KMUs bereits erfüllt — ohne Aufwand.

Wenn du Rechnungen in dein Buchhaltungssystem einlesen willst (automatisch, ohne Abtippen), brauchst du ein Tool mit E-Rechnungs-Import. Das ist aber keine Pflicht, sondern ein Nice-to-have.


Was passiert, wenn ich keine E-Rechnung versende?

Ab 2027/2028 müssen alle B2B-Rechnungen als E-Rechnung versandt werden. Was passiert, wenn du das ignorierst?

Die steuerrechtlichen Konsequenzen

  • Dein Kunde kann die Vorsteuer möglicherweise nicht geltend machen — weil deine Rechnung nicht gesetzeskonform ist
  • Das führt zu Konflikten: Kunden, die auf Vorsteuerabzug angewiesen sind, werden fehlerhafte Rechnungen zurückschicken
  • Bei einer Betriebsprüfung können Rechnungen beanstandet werden — was zu Steuernachzahlungen führen kann

Gibt es direkte Bußgelder?

Stand April 2026: Keine direkten Bußgelder
Aktuell sieht das Gesetz (Wachstumschancengesetz) keine direkten Bußgelder für das Nichtversenden von E-Rechnungen vor. Das Risiko liegt primär im steuerrechtlichen Bereich: Nichtanerkannte Vorsteuer beim Empfänger und Beanstandungen bei Betriebsprüfungen.

Die Praxis-Konsequenz

Viele große Unternehmen werden ab 2027 nur noch E-Rechnungen akzeptieren — nicht aus gesetzlichem Zwang, sondern weil ihre ERP-Systeme (SAP, Oracle etc.) entsprechend konfiguriert sind. Wer keine E-Rechnungen schicken kann, verliert potentiell Aufträge bei Großkunden.


Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht

Die Pflicht gilt nicht für:

  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C) — PDFs und Papier bleiben erlaubt
  • Kleinbetragsrechnungen unter 250 € brutto — hier reicht weiterhin eine vereinfachte Rechnung
  • Fahrausweise und Tickets (Sonderregelung für Mobilitätsanbieter)
  • Steuerbefreite Leistungen nach §4 UStG — z.B. bestimmte Arztleistungen, Bildungsträger
  • Grenzüberschreitende Transaktionen (Auslandsrechnungen an EU- oder Drittlandkunden) — hier gilt die deutsche Pflicht nicht; es gibt aber EU-weite Initiativen (ViDA ab 2030)
Kleinbetragsrechnung unter 250 €
Rechnungen unter 250 € brutto sind als "Kleinbetragsrechnung" vereinfacht — sie brauchen keine vollständige USt-IdNr. des Empfängers und dürfen weiterhin als vereinfachtes Format versandt werden. Ab 2028 sollte aber auch hier ZUGFeRD genutzt werden, wenn der Empfänger ein Unternehmen ist.

Welches Format muss ich verwenden?

ZUGFeRD 2.3 — für B2B-Rechnungen

ZUGFeRD ist ein Hybridformat: Ein PDF, in das eine XML-Datei unsichtbar eingebettet ist. Dein Kunde sieht ein normales PDF — sein Buchhaltungssystem liest die Daten automatisch aus dem XML.

Geeignet für: Alle B2B-Rechnungen zwischen Unternehmen.

XRechnung 3.0 — für B2G-Rechnungen

XRechnung ist ein reines XML-Format ohne PDF-Anteil. Es wird über Behördenportale (ZRE, OZG-RE) eingereicht — nicht per E-Mail.

Geeignet für: Rechnungen an Bundesbehörden, Ämter, Kommunen und öffentliche Einrichtungen.

Beide Formate erfüllen EN 16931

Sowohl ZUGFeRD 2.3 als auch XRechnung 3.0 entsprechen dem europäischen Rechnungsstandard EN 16931 und sind damit gesetzeskonform nach dem Wachstumschancengesetz.


Was muss ich jetzt konkret tun?

Sofort: Empfang sicherstellen

Stelle sicher, dass du E-Rechnungen empfangen kannst. Das ist für die meisten Selbstständigen bereits der Fall — ein normaler E-Mail-Postfach reicht.

Wenn du Rechnungen automatisch verarbeiten willst: Nutze unseren kostenlosen E-Rechnung Viewer oder importiere ZUGFeRD-Dateien in deine Buchhaltungssoftware.

Vor 2027 (Großunternehmen) oder 2028 (alle anderen): Versand umstellen

Schritt 1: Wähle ein Tool, das ZUGFeRD 2.3 und XRechnung 3.0 erstellt.

Schritt 2: Erstelle eine Testrechnung und prüfe sie mit einem Validator.

Schritt 3: Informiere deine regelmäßigen Kunden: Ab [Datum] erhältst du Rechnungen im ZUGFeRD-Format. Das ist für dich kein Mehraufwand — du öffnest sie wie bisher.

Schritt 4: Passe dein Rechnungsarchiv an. E-Rechnungen müssen im Originalformat (XML oder ZUGFeRD-PDF) archiviert werden — nicht als Ausdruck.

Das Gute: Es dauert weniger als 5 Minuten
Mit dem richtigen Tool ist die Umstellung auf E-Rechnungen so aufwändig wie bisher das Erstellen einer normalen Rechnung. Du musst kein XML lernen, keine Software installieren, kein IT-Studium absolvieren. Der Generator übernimmt alles.

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Gilt die Pflicht auch für die Kleinunternehmerregelung?

Ja. Der Gesetzgeber hat keine Ausnahme für Kleinunternehmer vorgesehen. Wer als Kleinunternehmer (§19 UStG) an andere Unternehmen leisten, muss ab 2028 E-Rechnungen versenden.

Ich schreibe nur 2–3 Rechnungen im Jahr. Bin ich trotzdem betroffen?

Ja — die Anzahl der Rechnungen spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur, ob du an Unternehmen (B2B) oder Behörden (B2G) rechnest.

Was ist mit Gutschriften und Stornorechnungen?

Gutschriften und Korrekturrechnungen unterliegen denselben Regeln wie normale Rechnungen. Auch sie müssen ab 2028 als E-Rechnung ausgestellt werden.

Muss auch der Empfänger aktiv etwas tun?

Der Empfänger muss E-Rechnungen annehmen können — das ist seit 01.01.2025 Pflicht. Er muss sie aber nicht aktiv weiterverarbeiten. Es reicht, dass er sie empfangen und öffnen kann.

Was ist mit Rechnungen ins Ausland?

Die deutsche E-Rechnungspflicht gilt nur für inländische B2B-Transaktionen. Rechnungen an EU-Unternehmen oder Drittländer sind noch nicht betroffen — aber die EU-Initiative “ViDA” plant ab 2030 ein europäisches Echtzeit-Meldesystem für grenzüberschreitende Transaktionen.

Ich nutze noch Word/Excel für meine Rechnungen. Was soll ich tun?

Steig so bald wie möglich auf einen E-Rechnungs-Generator um. Word und Excel können kein ZUGFeRD oder XRechnung erstellen. Du brauchst ein spezialisiertes Tool — kostenlos für bis zu 3 Rechnungen pro Monat auf kostenlose-erechnung.de.


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Fazit

Die E-Rechnungspflicht betrifft dich, wenn du im B2B-Bereich tätig bist — unabhängig davon, ob du Freelancer, Kleinunternehmer oder KMU bist.

Die wichtigsten Punkte:

  • Empfangspflicht: Seit 01.01.2025 für alle B2B-Unternehmen — bereits erfüllt, wenn du E-Mails empfangen kannst
  • Versandpflicht: Ab 2027 für Großunternehmen (>800.000 € Umsatz), ab 2028 für alle anderen
  • Kleinunternehmer sind genauso betroffen wie reguläre Unternehmen
  • B2C-Rechnungen (an Privatpersonen) sind ausgenommen — PDFs bleiben erlaubt
  • Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen unter 250 €, steuerfreie Leistungen nach §4 UStG

Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Tool dauert die Umstellung weniger als 5 Minuten. Du musst keine teure Software kaufen, kein IT-Studium absolvieren. ZUGFeRD und XRechnung erstellen ist so einfach wie eine normale Rechnung schreiben — nur eben mit einem validierten Generator.


Weiterführende Ratgeber


Stand: April 2026. Rechtsstand gemäß Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108). Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bei Unsicherheiten empfehlen wir, einen Steuerberater zu konsultieren.