Du hast einen Hauptjob – und nebenbei verdienst du etwas dazu. Ob freiberuflicher Designer, Tutor am Wochenende oder Verkäufer auf Etsy: Der Side-Hustle boomt. Aber ab wann musst du als Arbeitnehmer eigentlich Rechnungen schreiben? Und was sind die steuerlichen Konsequenzen?
Dieser Ratgeber klärt, was für Arbeitnehmer mit Nebentätigkeit gilt – von der ersten Rechnung bis zur richtigen Steuererklärung.
Wann musst du als Arbeitnehmer Rechnungen schreiben?
Sobald du Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit erzielst, musst du deinen Kunden auf Verlangen eine Rechnung ausstellen. Das gilt unabhängig davon, ob du nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig bist.
Konkret: Wenn du z. B. eine Website für einen Kunden baust, Nachhilfe gegen Honorar gibst oder handgemachte Produkte verkaufst – und dabei an andere Unternehmen oder Privatpersonen leistungst – entstehen Rechnungspflichten.
Ausnahme: Rein private Geschäfte (z. B. altes Fahrrad auf eBay verkaufen) gelten nicht als Nebentätigkeit im steuerlichen Sinne.
Rechnungspflicht nach §14 UStG
Gewerbe anmelden oder nicht? Die wichtige Grenze
Hier liegt einer der häufigsten Fehler. Viele glauben, man braucht erst ab einem bestimmten Umsatz ein Gewerbe. Das stimmt so nicht.
Die Grenze ist die Tätigkeit, nicht der Umsatz:
| Tätigkeit | Anmeldepflicht |
|---|---|
| Freiberufliche Tätigkeit (Designer, Entwickler, Texter, Lehrer) | Kein Gewerbe nötig – Anmeldung beim Finanzamt |
| Gewerbliche Tätigkeit (Handel, Handwerk, Dienstleistungen) | Gewerbe anmelden, auch bei 1 € Umsatz |
Freiberufler melden ihre Tätigkeit beim Finanzamt an (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Gewerbetreibende müssen zusätzlich das Gewerbeamt aufsuchen – schon vor dem ersten Umsatz.
→ Mehr dazu: Gewerbe anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Kleinunternehmerregelung: Der beste Freund der Nebentätigkeit
Die meisten nebenberuflich Selbstständigen können die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Das bedeutet:
- Du berechnest keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen
- Du musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben
- Deine Rechnungen werden einfacher (kein Steuerausweis)
Voraussetzung 2026:
- Vorjahresumsatz ≤ 22.000 €
- Erwarteter Umsatz im laufenden Jahr ≤ 50.000 €
Für die meisten Arbeitnehmer mit Nebentätigkeit sind diese Grenzen problemlos einzuhalten.
Achtung: Jahresumsatz aus ALLEN selbstständigen Tätigkeiten
Pflichtangaben: Was auf deine erste Rechnung muss
Als nebenberuflich Selbstständiger gelten dieselben Rechnungspflichtangaben wie für jeden anderen Unternehmer:
| Pflichtangabe | Beispiel |
|---|---|
| Vollständiger Name & Adresse | Max Mustermann, Musterstr. 1, 10115 Berlin |
| Steuernummer | Steuernummer: 12/345/67890 |
| Ausstellungsdatum | 18.03.2026 |
| Rechnungsnummer | 2026-001 |
| Leistungsbeschreibung | Webdesign-Leistungen März 2026 |
| Leistungszeitraum | 01.–15.03.2026 |
| Nettobetrag + MwSt. (oder § 19 UStG-Hinweis) | 500,00 € (Kleinunternehmer: kein MwSt.-Ausweis) |
Als Kleinunternehmer muss zwingend folgender Hinweis auf der Rechnung stehen: „Kein Umsatzsteuerausweis gemäß § 19 UStG”
Steuerliche Konsequenzen der Nebentätigkeit
Einkommensteuer
Einnahmen aus der Nebentätigkeit musst du in der Einkommensteuererklärung angeben – entweder als:
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Anlage S) für Freiberufler
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Anlage G) für Gewerbetreibende
Wichtig: Es gibt einen Freibetrag von 256 €/Jahr für bestimmte Ehrenämter und Tätigkeiten (§ 3 Nr. 26 EStG). Für normale Nebentätigkeiten gilt dieser nicht.
Steuerliche Rücklagen bilden
Lege von jeder Einnahme direkt 25–30 % für die Einkommensteuer zurück. Nebenberufler werden oft im ersten Jahr von der Steuernachzahlung überrascht.
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer fällt erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 € (Freibetrag) an. Für die meisten Nebentätigkeiten ist das kein Thema.
E-Rechnungspflicht bei Nebentätigkeit: Wann wird sie relevant?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen – auch nebenberuflich Selbstständige – E-Rechnungen empfangen können.
Für das Versenden gilt:
- Wenn du an andere Unternehmen (B2B) rechnest: E-Rechnungspflicht ab 2027 (bei Umsatz > 800.000 €) bzw. 2028 (alle)
- Wenn du nur an Privatpersonen (B2C) rechnest: keine E-Rechnungspflicht
Für die meisten Arbeitnehmer mit Nebentätigkeit ist die Übergangsfrist entspannt. Aber: Professionell aufzutreten mit einer ZUGFeRD-E-Rechnung macht auch bei kleinen Nebenverdiensten einen guten Eindruck.
Erste Rechnung für deine Nebentätigkeit erstellen
Kostenlos, ohne Anmeldung, rechtssicher. ZUGFeRD-Rechnung oder klassische Rechnung – fertig in unter 2 Minuten.
Deine erste Rechnung als Nebenberufler: Schritt für Schritt
- Steuernummer beantragen (falls noch nicht vorhanden) beim zuständigen Finanzamt → Steuernummer beantragen: So geht es
- Kleinunternehmerregelung prüfen – passt du in die Grenzen?
- Rechnungsvorlage wählen – kostenlos bei kostenlose-erechnung.de/erstellen
- Pflichtangaben eintragen (Name, Adresse, Steuernummer, Leistung, Datum, Nummer)
- Kleinunternehmer-Hinweis ergänzen – wenn du § 19 UStG nutzt
- Rechnung als PDF/ZUGFeRD speichern und per E-Mail versenden
- Kopie archivieren – 8 Jahre Aufbewahrungspflicht!
Checkliste: Nebentätigkeit rechtssicher starten
- Finanzamt informieren (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
- Ggf. Gewerbe anmelden (bei gewerblicher Tätigkeit)
- Kleinunternehmerregelung prüfen und ggf. nutzen
- Steuernummer für Rechnungen besorgen
- Rechnungsvorlage einrichten (kostenlos mit unserem Tool)
- 25–30 % der Einnahmen als Steuerrücklage beiseitelegen
- Alle Rechnungen und Belege GoBD-konform archivieren
Vorteile
- Zusatzeinkommen ohne Aufgabe des Hauptjobs
- Kleinunternehmerregelung vereinfacht die Buchhaltung erheblich
- Professionelles Auftreten mit korrekten Rechnungen stärkt die Kundenbeziehung
- Kein teures Buchhaltungsprogramm nötig für den Start
Nachteile
- Einkommensteuererklärung wird komplexer (Anlage S oder G)
- Manche Arbeitgeber verlangen Genehmigung für Nebentätigkeit
- Sozialversicherungspflicht kann bei hohem Nebenverdienst einsetzen
Häufige Fragen – Nebentätigkeit & Rechnung
Ab welchem Betrag muss ich als Arbeitnehmer Rechnungen für meine Nebentätigkeit schreiben?
Muss mein Arbeitgeber von meiner Nebentätigkeit wissen?
Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmergrenze mit meiner Nebentätigkeit überschreite?
Brauche ich ein separates Geschäftskonto für meine Nebentätigkeit?
Kann ich Betriebsausgaben für meine Nebentätigkeit absetzen?
Muss ich für meine Nebentätigkeit eine E-Rechnung erstellen?
Fazit: Nebentätigkeit sauber aufsetzen zahlt sich aus
Die gute Nachricht: Als Arbeitnehmer mit Nebentätigkeit und Kleinunternehmerregelung ist der bürokratische Aufwand überschaubar. Eine korrekte Rechnung, ein bisschen Steuerrücklage – und du bist auf der sicheren Seite.
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