Nebentätigkeit & Rechnung schreiben 2026: Was Arbeitnehmer beachten müssen

Nebentätigkeit & Rechnung schreiben 2026: Was Arbeitnehmer beachten müssen

Dennis Bär

Du hast einen Hauptjob – und nebenbei verdienst du etwas dazu. Ob freiberuflicher Designer, Tutor am Wochenende oder Verkäufer auf Etsy: Der Side-Hustle boomt. Aber ab wann musst du als Arbeitnehmer eigentlich Rechnungen schreiben? Und was sind die steuerlichen Konsequenzen?

Dieser Ratgeber klärt, was für Arbeitnehmer mit Nebentätigkeit gilt – von der ersten Rechnung bis zur richtigen Steuererklärung.


Wann musst du als Arbeitnehmer Rechnungen schreiben?

Sobald du Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit erzielst, musst du deinen Kunden auf Verlangen eine Rechnung ausstellen. Das gilt unabhängig davon, ob du nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig bist.

Konkret: Wenn du z. B. eine Website für einen Kunden baust, Nachhilfe gegen Honorar gibst oder handgemachte Produkte verkaufst – und dabei an andere Unternehmen oder Privatpersonen leistungst – entstehen Rechnungspflichten.

Ausnahme: Rein private Geschäfte (z. B. altes Fahrrad auf eBay verkaufen) gelten nicht als Nebentätigkeit im steuerlichen Sinne.

Rechnungspflicht nach §14 UStG
Unternehmer sind verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach erbrachter Leistung eine Rechnung auszustellen – wenn der Empfänger ein anderes Unternehmen oder eine juristische Person ist. Bei Privatkunden besteht die Pflicht nur auf Anfrage, es sei denn, es geht um steuerbefreite Leistungen.

Gewerbe anmelden oder nicht? Die wichtige Grenze

Hier liegt einer der häufigsten Fehler. Viele glauben, man braucht erst ab einem bestimmten Umsatz ein Gewerbe. Das stimmt so nicht.

Die Grenze ist die Tätigkeit, nicht der Umsatz:

TätigkeitAnmeldepflicht
Freiberufliche Tätigkeit (Designer, Entwickler, Texter, Lehrer)Kein Gewerbe nötig – Anmeldung beim Finanzamt
Gewerbliche Tätigkeit (Handel, Handwerk, Dienstleistungen)Gewerbe anmelden, auch bei 1 € Umsatz

Freiberufler melden ihre Tätigkeit beim Finanzamt an (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Gewerbetreibende müssen zusätzlich das Gewerbeamt aufsuchen – schon vor dem ersten Umsatz.

→ Mehr dazu: Gewerbe anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung


Kleinunternehmerregelung: Der beste Freund der Nebentätigkeit

Die meisten nebenberuflich Selbstständigen können die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Das bedeutet:

  • Du berechnest keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen
  • Du musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben
  • Deine Rechnungen werden einfacher (kein Steuerausweis)

Voraussetzung 2026:

  • Vorjahresumsatz ≤ 22.000 €
  • Erwarteter Umsatz im laufenden Jahr ≤ 50.000 €

Für die meisten Arbeitnehmer mit Nebentätigkeit sind diese Grenzen problemlos einzuhalten.

Achtung: Jahresumsatz aus ALLEN selbstständigen Tätigkeiten
Die Kleinunternehmergrenze gilt für die Summe aller selbstständigen Einkünfte – also auch wenn du mehrere verschiedene Nebentätigkeiten hast. Rechnest du für drei verschiedene Kunden, werden alle Umsätze addiert.

Pflichtangaben: Was auf deine erste Rechnung muss

Als nebenberuflich Selbstständiger gelten dieselben Rechnungspflichtangaben wie für jeden anderen Unternehmer:

PflichtangabeBeispiel
Vollständiger Name & AdresseMax Mustermann, Musterstr. 1, 10115 Berlin
SteuernummerSteuernummer: 12/345/67890
Ausstellungsdatum18.03.2026
Rechnungsnummer2026-001
LeistungsbeschreibungWebdesign-Leistungen März 2026
Leistungszeitraum01.–15.03.2026
Nettobetrag + MwSt. (oder § 19 UStG-Hinweis)500,00 € (Kleinunternehmer: kein MwSt.-Ausweis)

Als Kleinunternehmer muss zwingend folgender Hinweis auf der Rechnung stehen: „Kein Umsatzsteuerausweis gemäß § 19 UStG”


Steuerliche Konsequenzen der Nebentätigkeit

Einkommensteuer

Einnahmen aus der Nebentätigkeit musst du in der Einkommensteuererklärung angeben – entweder als:

  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Anlage S) für Freiberufler
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Anlage G) für Gewerbetreibende

Wichtig: Es gibt einen Freibetrag von 256 €/Jahr für bestimmte Ehrenämter und Tätigkeiten (§ 3 Nr. 26 EStG). Für normale Nebentätigkeiten gilt dieser nicht.

Steuerliche Rücklagen bilden

Lege von jeder Einnahme direkt 25–30 % für die Einkommensteuer zurück. Nebenberufler werden oft im ersten Jahr von der Steuernachzahlung überrascht.

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer fällt erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 € (Freibetrag) an. Für die meisten Nebentätigkeiten ist das kein Thema.


E-Rechnungspflicht bei Nebentätigkeit: Wann wird sie relevant?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen – auch nebenberuflich Selbstständige – E-Rechnungen empfangen können.

Für das Versenden gilt:

  • Wenn du an andere Unternehmen (B2B) rechnest: E-Rechnungspflicht ab 2027 (bei Umsatz > 800.000 €) bzw. 2028 (alle)
  • Wenn du nur an Privatpersonen (B2C) rechnest: keine E-Rechnungspflicht

Für die meisten Arbeitnehmer mit Nebentätigkeit ist die Übergangsfrist entspannt. Aber: Professionell aufzutreten mit einer ZUGFeRD-E-Rechnung macht auch bei kleinen Nebenverdiensten einen guten Eindruck.

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Deine erste Rechnung als Nebenberufler: Schritt für Schritt

  1. Steuernummer beantragen (falls noch nicht vorhanden) beim zuständigen Finanzamt → Steuernummer beantragen: So geht es
  2. Kleinunternehmerregelung prüfen – passt du in die Grenzen?
  3. Rechnungsvorlage wählen – kostenlos bei kostenlose-erechnung.de/erstellen
  4. Pflichtangaben eintragen (Name, Adresse, Steuernummer, Leistung, Datum, Nummer)
  5. Kleinunternehmer-Hinweis ergänzen – wenn du § 19 UStG nutzt
  6. Rechnung als PDF/ZUGFeRD speichern und per E-Mail versenden
  7. Kopie archivieren – 8 Jahre Aufbewahrungspflicht!

Checkliste: Nebentätigkeit rechtssicher starten

  • Finanzamt informieren (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
  • Ggf. Gewerbe anmelden (bei gewerblicher Tätigkeit)
  • Kleinunternehmerregelung prüfen und ggf. nutzen
  • Steuernummer für Rechnungen besorgen
  • Rechnungsvorlage einrichten (kostenlos mit unserem Tool)
  • 25–30 % der Einnahmen als Steuerrücklage beiseitelegen
  • Alle Rechnungen und Belege GoBD-konform archivieren

Vorteile

  • Zusatzeinkommen ohne Aufgabe des Hauptjobs
  • Kleinunternehmerregelung vereinfacht die Buchhaltung erheblich
  • Professionelles Auftreten mit korrekten Rechnungen stärkt die Kundenbeziehung
  • Kein teures Buchhaltungsprogramm nötig für den Start

Nachteile

  • Einkommensteuererklärung wird komplexer (Anlage S oder G)
  • Manche Arbeitgeber verlangen Genehmigung für Nebentätigkeit
  • Sozialversicherungspflicht kann bei hohem Nebenverdienst einsetzen

Häufige Fragen – Nebentätigkeit & Rechnung

Ab welchem Betrag muss ich als Arbeitnehmer Rechnungen für meine Nebentätigkeit schreiben?
Es gibt keine Umsatzgrenze für die Rechnungspflicht. Sobald du Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit erzielst, musst du auf Anfrage eine Rechnung ausstellen. Bei B2B-Leistungen bist du sogar verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten aktiv eine Rechnung zu stellen.
Muss mein Arbeitgeber von meiner Nebentätigkeit wissen?
Nicht zwingend gesetzlich, aber viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel zur Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten. Lies deinen Vertrag und hole ggf. schriftliche Genehmigung ein – besonders wenn die Nebentätigkeit in einer verwandten Branche liegt.
Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmergrenze mit meiner Nebentätigkeit überschreite?
Dann wirst du ab dem Folgejahr umsatzsteuerpflichtig. Du musst dann 19% (oder 7%) Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und ans Finanzamt abführen. Das Finanzamt informiert dich in der Regel automatisch.
Brauche ich ein separates Geschäftskonto für meine Nebentätigkeit?
Gesetzlich nicht verpflichtend. Praktisch ist es aber sehr empfehlenswert: ein separates Konto erleichtert die Buchhaltung und macht die Trennung privater und geschäftlicher Zahlungen einfach.
Kann ich Betriebsausgaben für meine Nebentätigkeit absetzen?
Ja! Alle Ausgaben, die ausschließlich für die Nebentätigkeit anfallen, sind Betriebsausgaben – z. B. Software, Arbeitsmittel, anteiliger Homeoffice-Abzug. Diese mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn aus der Nebentätigkeit.
Muss ich für meine Nebentätigkeit eine E-Rechnung erstellen?
Die Pflicht, E-Rechnungen zu versenden, gilt ab 2027 (bei Umsatz > 800.000 €) bzw. 2028 (alle) für B2B-Leistungen. Als Kleinunternehmer mit Nebentätigkeit bist du von der Versandpflicht dauerhaft befreit. Das Empfangen von E-Rechnungen ist jedoch seit Januar 2025 Pflicht – auch für dich.

Fazit: Nebentätigkeit sauber aufsetzen zahlt sich aus

Die gute Nachricht: Als Arbeitnehmer mit Nebentätigkeit und Kleinunternehmerregelung ist der bürokratische Aufwand überschaubar. Eine korrekte Rechnung, ein bisschen Steuerrücklage – und du bist auf der sicheren Seite.

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