Schlussrechnung Vorlage 2026: Muster, Pflichtangaben & Abzug der Abschlagszahlungen

Schlussrechnung Vorlage 2026: Muster, Pflichtangaben & Abzug der Abschlagszahlungen

Dennis Bär

Das Projekt ist abgeschlossen – jetzt kommt die Schlussrechnung. Sie ist die finale Rechnung nach einem Projekt, bei dem du bereits Abschlagszahlungen erhalten hast. Wie du sie korrekt erstellst, was drauf stehen muss und wie du die Anzahlungen richtig verrechnest, erfährst du hier.


Was ist eine Schlussrechnung?

Die Schlussrechnung (auch: Endrechnung oder Gesamtrechnung) ist die abschließende Rechnung nach Fertigstellung einer Leistung oder eines Projekts. Sie:

  • Stellt den Gesamtpreis des Projekts in Rechnung
  • Verrechnet alle bereits erhaltenen Abschlagszahlungen
  • Fordert den verbleibenden Restbetrag vom Kunden

Schlussrechnungen sind typisch für Handwerker, Bauunternehmen, IT-Projekte, Agenturen und alle anderen Gewerbe mit längeren Projektlaufzeiten.


Schlussrechnung vs. Abschlagsrechnung

AbschlagsrechnungSchlussrechnung
ZeitpunktWährend des ProjektsNach Projektabschluss
BetragTeilbetrag (z.B. 50%)Gesamtbetrag minus Abschläge
InhaltAnzahlung / TeilleistungVollständige Leistungsabrechnung
AnzahlMehrere möglichEine (pro Projekt)

Zur Abschlagsrechnung findest du weitere Infos im Ratgeber: Abschlagsrechnung Vorlage.


Pflichtangaben auf der Schlussrechnung

Neben den regulären Rechnungspflichtangaben (§ 14 Abs. 4 UStG) muss die Schlussrechnung bei vorherigen Abschlagszahlungen folgende Zusatzelemente enthalten:

  1. Gesamtleistungsbetrag (inklusive aller bisher abgerechneten Teile)
  2. Auflistung aller Abschlagsrechnungen mit Nummer, Datum und Betrag
  3. Abzug der Abschlagsbeträge (netto oder brutto, je nach Methode)
  4. Restforderung (Gesamtbetrag minus Abschläge)
Umsatzsteuer in der Schlussrechnung
Bei der Umsatzsteuer gibt es zwei korrekte Methoden: Du kannst die Netto-Abschläge abziehen und dann die MwSt. auf den Restbetrag berechnen – oder die Brutto-Abschläge abziehen. Wichtig ist Konsistenz: Wähle eine Methode und halte sie durch.

Schlussrechnung

Max Mustermann – Webdesign & Entwicklung
Musterstraße 1 | 10115 Berlin
Steuernummer: 12/345/67890


An:
Kunde GmbH | Kundenstraße 5 | 50667 Köln
USt-IdNr.: DE987654321


SCHLUSSRECHNUNG

Rechnungs-Nr.: 2026-050
Rechnungsdatum: 28.02.2026
Leistungszeitraum: 01.01.2026 – 28.02.2026


Projekt: Neue Unternehmenswebsite
(Gesamtauftrag lt. Angebot 2026-010 vom 01.01.2026)


PositionBeschreibungBetrag
1Webentwicklung gesamt4.000,00 €
2Design & Konzeption1.000,00 €
Gesamtleistung (netto): 5.000,00 €

Abzug bereits geleisteter Anzahlungen:
– Abschlagsrechnung Nr. 2026-ABR-001 v. 15.01.2026:   -2.500,00 €
– Abschlagsrechnung Nr. 2026-ABR-002 v. 01.02.2026:   -1.250,00 €

Restforderung (netto): 1.250,00 €
19% MwSt. auf Restbetrag: 237,50 €
Zu zahlender Restbetrag: 1.487,50 €

Zahlungsziel: 14.03.2026


Schlussrechnung als E-Rechnung (ZUGFeRD / XRechnung)

Ab 2028 müssen alle B2B-Rechnungen als E-Rechnung verschickt werden. Schlussrechnungen sind reguläre Rechnungen – also auch davon betroffen. Du kannst schon jetzt deine Schlussrechnungen als ZUGFeRD oder XRechnung erstellen.

Kostenlos als E-Rechnung erstellen

Erstelle deine Schlussrechnung als EN 16931-konforme E-Rechnung direkt im Browser. Füge Abzüge von Abschlagszahlungen einfach als manuelle Negativ-Position hinzu.

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Häufig gestellte Fragen zur Schlussrechnung

Muss ich in der Schlussrechnung alle Abschlagsrechnungen aufführen?
Ja. Die Schlussrechnung muss alle bisherigen Abschlagsrechnungen mit Rechnungsnummer, Datum und Betrag auflisten und diese vom Gesamtbetrag abziehen. Nur so ist die Schlussrechnung transparent und der Restbetrag nachvollziehbar.
Wie berechne ich die Umsatzsteuer in der Schlussrechnung?
Es gibt zwei Methoden: (1) Netto-Abzug: Du ziehst die Netto-Abschlagsbeträge vom Netto-Gesamtbetrag ab und berechnest dann die MwSt. auf den Restbetrag. (2) Brutto-Abzug: Du ziehst die Brutto-Abschlagsbeträge vom Brutto-Gesamtbetrag ab. Wähle eine Methode und bleib konsequent dabei.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine Schlussrechnung?
Ja – auch als Kleinunternehmer kannst du Schlussrechnungen ausstellen, wenn du vorher Abschlagsrechnungen gestellt hast. Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und fügst den § 19-Hinweis ein. Die Abschläge werden trotzdem verrechnet.