Du nimmst einen Auftrag an – aber weißt du, ob es sich rechtlich um einen Werkvertrag oder einen Dienstvertrag handelt? Die Unterscheidung ist nicht nur akademisch. Sie bestimmt, wann du eine Rechnung stellen darfst, wann Zahlung fällig wird und wie du dich gegen Nichtbezahlung absicherst.
Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Die rechtliche Grundlage
| Kriterium | Werkvertrag (§631 BGB) | Dienstvertrag (§611 BGB) |
|---|---|---|
| Schuldet | Ein bestimmtes Ergebnis (Werk) | Eine bestimmte Tätigkeit (Dienst) |
| Erfolg nötig? | Ja – Werk muss abgenommen werden | Nein – Tätigkeit zählt, nicht Ergebnis |
| Abnahme erforderlich? | Ja (§640 BGB) | Nein |
| Vergütung fällig ab | Abnahme des Werks | Erbringung der Leistung (oft monatlich) |
| Typische Beispiele | Website, App, Logo, Gutachten | IT-Consulting, Beratung auf Stundenbasis, Coaching |
Kurz gesagt:
- Werkvertrag: Du schuldest ein fertiges Ergebnis (eine fertige Website, ein fertiges Logo). Der Kunde muss das Ergebnis abnehmen – erst dann ist die Vergütung fällig.
- Dienstvertrag: Du schuldest deine Arbeitszeit und Expertise. Bezahlung erfolgt für geleistete Stunden, unabhängig vom Ergebnis.
Wann entsteht der Rechnungsanspruch beim Werkvertrag?
Beim Werkvertrag ist die Abnahme (§640 BGB) entscheidend. Ohne Abnahme kannst du keine Schlussrechnung stellen – auch wenn du das Werk fertiggestellt hast.
Was ist eine Abnahme? Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass das Werk dem Vertrag entspricht und er es entgegennimmt. Sie kann erfolgen:
- Ausdrücklich: Schriftliche oder mündliche Bestätigung
- Konkludent: Der Auftraggeber nutzt das Werk ohne Beanstandung (z. B. Website geht live)
- Fiktive Abnahme: Nach §640 Abs. 2 BGB: Wenn du eine Frist zur Abnahme setzt und der Auftraggeber nicht reagiert, gilt das Werk nach Fristablauf als abgenommen
Ohne Abnahme kein Geld – das ist deine Schutzlücke
Wann entsteht der Rechnungsanspruch beim Dienstvertrag?
Beim Dienstvertrag ist der Anspruch an die erbrachte Leistung geknüpft, nicht an ein Ergebnis. Du kannst abrechnen, sobald du Stunden/Tage geleistet hast.
Typisches Vorgehen:
- Monatliche Stundenabrechnung (Stundenliste + Rechnung)
- Bei langen Projekten: Regelmäßige Abrechnung (wöchentlich, monatlich)
- Nachweis: Stundenzettel, Tätigkeitsnachweise, E-Mail-Dokumentation
Tipp: Führe immer eine Zeiterfassung und dokumentiere, was du wann getan hast. Das schützt dich bei Streitigkeiten über den Umfang der erbrachten Leistungen.
Welche Vertragsart passt zu welchem Freelancer-Profil?
| Berufsbild | Typischer Vertragstyp |
|---|---|
| Entwickler (Projektbasis) | Werkvertrag |
| Entwickler (Consulting) | Dienstvertrag |
| Designer (Logo, Website) | Werkvertrag |
| Texter (Artikel, Copy) | Werkvertrag |
| Berater, Coach | Dienstvertrag |
| IT-Support, Administration | Dienstvertrag |
| Fotograf (Shooting) | Werkvertrag |
In der Praxis ist es oft eine Mischform – oder der Vertragstyp ist nicht explizit festgelegt. Dann entscheidet die tatsächliche Vereinbarung.
Abnahme beim Werkvertrag: Warum sie für deine Rechnung entscheidend ist
Ohne Abnahme keine fällige Vergütung. Aber es gibt eine praktische Lösung: Setze eine Abnahmefrist.
So formulierst du es im Vertrag oder per E-Mail:
„Ich bitte dich, das fertiggestellte Werk bis zum [Datum, 14 Tage nach Übergabe] abzunehmen. Sollte ich bis dahin keine schriftlichen Mängelrügen erhalten, gilt das Werk nach §640 Abs. 2 BGB als abgenommen.”
Danach kannst du deine Schlussrechnung stellen.
Scheinselbstständigkeit: Wann ein Dienstvertrag zur Falle wird
Wenn du als Freelancer einen Dienstvertrag ausführst, der faktisch einem Arbeitsverhältnis ähnelt, riskierst du Scheinselbstständigkeit. Das Finanzamt und die Deutsche Rentenversicherung prüfen:
- Bist du hauptsächlich für einen einzigen Auftraggeber tätig?
- Bist du in den Betrieb integriert (feste Arbeitszeiten, Anweisungen)?
- Trägst du kein unternehmerisches Risiko?
- Hast du keine eigene Außenpräsenz (Website, eigene Kunden)?
Bei Scheinselbstständigkeit können rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden – eine empfindliche finanzielle Gefahr.
Vorteile
- Werkvertrag: Klarer Projektumfang, klare Abrechnung
- Dienstvertrag: Planbare monatliche Einnahmen, keine Abnahmepflicht
- Richtige Vertragsgestaltung schützt vor Zahlungsausfällen
- Kombination beider Typen möglich (z. B. Pauschale + Stunden)
Nachteile
- Werkvertrag: Kein Geld ohne Abnahme – Risiko bei unklarem Scope
- Dienstvertrag: Risiko der Scheinselbstständigkeit bei Abhängigkeit
- Unklare Vertragstypen führen zu Streitigkeiten über Zahlungszeitpunkt
Die Rechnung korrekt dem Vertragstyp anpassen
Auf Rechnungen aus Werkverträgen:
- Leistungsbeschreibung enthält das fertige Werk: „Entwicklung und Lieferung der Website [Projektname] gemäß Vertrag vom [Datum]”
- Abnahmedatum oder Bezug auf Abnahme kann hilfreich sein
- Gesamtbetrag (kein Stundensatz nötig)
Auf Rechnungen aus Dienstverträgen:
- Zeitraum und Stunden klar angeben: „IT-Consulting-Leistungen März 2026: 40 Stunden à 120 €”
- Tätigkeitsbeschreibung (kurz): Was wurde gemacht?
- Stundennachweis als Anlage (empfohlen)
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FAQ: Werkvertrag, Dienstvertrag & Rechnungen
Kann ich bei einem Werkvertrag Abschlagsrechnungen stellen?
Was passiert, wenn der Auftraggeber mein Werk zwar nutzt, aber keine Abnahme erklärt?
Was steht bei einem Dienstvertrag auf der Rechnung, wenn kein fester Stundensatz vereinbart wurde?
Wie erkenne ich, ob mein Auftrag ein Werk- oder Dienstvertrag ist?
Fazit: Vertragstyp verstehen, Rechnung richtig stellen
Der Unterschied zwischen Werk- und Dienstvertrag klingt abstrakt – hat aber sehr konkrete Folgen für Rechnungsstellung und Zahlungsanspruch. Wer den Typ kennt, stellt die richtige Rechnung zum richtigen Zeitpunkt und kann offene Forderungen besser durchsetzen.
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