Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Was bedeutet das für deine Rechnungen?

Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Was bedeutet das für deine Rechnungen?

Dennis Bär

Du nimmst einen Auftrag an – aber weißt du, ob es sich rechtlich um einen Werkvertrag oder einen Dienstvertrag handelt? Die Unterscheidung ist nicht nur akademisch. Sie bestimmt, wann du eine Rechnung stellen darfst, wann Zahlung fällig wird und wie du dich gegen Nichtbezahlung absicherst.


Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Die rechtliche Grundlage

KriteriumWerkvertrag (§631 BGB)Dienstvertrag (§611 BGB)
SchuldetEin bestimmtes Ergebnis (Werk)Eine bestimmte Tätigkeit (Dienst)
Erfolg nötig?Ja – Werk muss abgenommen werdenNein – Tätigkeit zählt, nicht Ergebnis
Abnahme erforderlich?Ja (§640 BGB)Nein
Vergütung fällig abAbnahme des WerksErbringung der Leistung (oft monatlich)
Typische BeispieleWebsite, App, Logo, GutachtenIT-Consulting, Beratung auf Stundenbasis, Coaching

Kurz gesagt:

  • Werkvertrag: Du schuldest ein fertiges Ergebnis (eine fertige Website, ein fertiges Logo). Der Kunde muss das Ergebnis abnehmen – erst dann ist die Vergütung fällig.
  • Dienstvertrag: Du schuldest deine Arbeitszeit und Expertise. Bezahlung erfolgt für geleistete Stunden, unabhängig vom Ergebnis.

Wann entsteht der Rechnungsanspruch beim Werkvertrag?

Beim Werkvertrag ist die Abnahme (§640 BGB) entscheidend. Ohne Abnahme kannst du keine Schlussrechnung stellen – auch wenn du das Werk fertiggestellt hast.

Was ist eine Abnahme? Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass das Werk dem Vertrag entspricht und er es entgegennimmt. Sie kann erfolgen:

  • Ausdrücklich: Schriftliche oder mündliche Bestätigung
  • Konkludent: Der Auftraggeber nutzt das Werk ohne Beanstandung (z. B. Website geht live)
  • Fiktive Abnahme: Nach §640 Abs. 2 BGB: Wenn du eine Frist zur Abnahme setzt und der Auftraggeber nicht reagiert, gilt das Werk nach Fristablauf als abgenommen
Ohne Abnahme kein Geld – das ist deine Schutzlücke
Viele Freelancer machen den Fehler, das Werk zu übergeben, ohne eine formale Abnahme einzuholen. Wenn der Kunde das Werk nutzt, aber keine Abnahme erklärt, liegt zwar konkludente Abnahme vor – im Streitfall ist es aber schwerer nachzuweisen. Lass dir Abnahmen schriftlich bestätigen.

Wann entsteht der Rechnungsanspruch beim Dienstvertrag?

Beim Dienstvertrag ist der Anspruch an die erbrachte Leistung geknüpft, nicht an ein Ergebnis. Du kannst abrechnen, sobald du Stunden/Tage geleistet hast.

Typisches Vorgehen:

  • Monatliche Stundenabrechnung (Stundenliste + Rechnung)
  • Bei langen Projekten: Regelmäßige Abrechnung (wöchentlich, monatlich)
  • Nachweis: Stundenzettel, Tätigkeitsnachweise, E-Mail-Dokumentation

Tipp: Führe immer eine Zeiterfassung und dokumentiere, was du wann getan hast. Das schützt dich bei Streitigkeiten über den Umfang der erbrachten Leistungen.


Welche Vertragsart passt zu welchem Freelancer-Profil?

BerufsbildTypischer Vertragstyp
Entwickler (Projektbasis)Werkvertrag
Entwickler (Consulting)Dienstvertrag
Designer (Logo, Website)Werkvertrag
Texter (Artikel, Copy)Werkvertrag
Berater, CoachDienstvertrag
IT-Support, AdministrationDienstvertrag
Fotograf (Shooting)Werkvertrag

In der Praxis ist es oft eine Mischform – oder der Vertragstyp ist nicht explizit festgelegt. Dann entscheidet die tatsächliche Vereinbarung.


Abnahme beim Werkvertrag: Warum sie für deine Rechnung entscheidend ist

Ohne Abnahme keine fällige Vergütung. Aber es gibt eine praktische Lösung: Setze eine Abnahmefrist.

So formulierst du es im Vertrag oder per E-Mail:

„Ich bitte dich, das fertiggestellte Werk bis zum [Datum, 14 Tage nach Übergabe] abzunehmen. Sollte ich bis dahin keine schriftlichen Mängelrügen erhalten, gilt das Werk nach §640 Abs. 2 BGB als abgenommen.”

Danach kannst du deine Schlussrechnung stellen.


Scheinselbstständigkeit: Wann ein Dienstvertrag zur Falle wird

Wenn du als Freelancer einen Dienstvertrag ausführst, der faktisch einem Arbeitsverhältnis ähnelt, riskierst du Scheinselbstständigkeit. Das Finanzamt und die Deutsche Rentenversicherung prüfen:

  • Bist du hauptsächlich für einen einzigen Auftraggeber tätig?
  • Bist du in den Betrieb integriert (feste Arbeitszeiten, Anweisungen)?
  • Trägst du kein unternehmerisches Risiko?
  • Hast du keine eigene Außenpräsenz (Website, eigene Kunden)?

Bei Scheinselbstständigkeit können rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden – eine empfindliche finanzielle Gefahr.

Vorteile

  • Werkvertrag: Klarer Projektumfang, klare Abrechnung
  • Dienstvertrag: Planbare monatliche Einnahmen, keine Abnahmepflicht
  • Richtige Vertragsgestaltung schützt vor Zahlungsausfällen
  • Kombination beider Typen möglich (z. B. Pauschale + Stunden)

Nachteile

  • Werkvertrag: Kein Geld ohne Abnahme – Risiko bei unklarem Scope
  • Dienstvertrag: Risiko der Scheinselbstständigkeit bei Abhängigkeit
  • Unklare Vertragstypen führen zu Streitigkeiten über Zahlungszeitpunkt

Die Rechnung korrekt dem Vertragstyp anpassen

Auf Rechnungen aus Werkverträgen:

  • Leistungsbeschreibung enthält das fertige Werk: „Entwicklung und Lieferung der Website [Projektname] gemäß Vertrag vom [Datum]”
  • Abnahmedatum oder Bezug auf Abnahme kann hilfreich sein
  • Gesamtbetrag (kein Stundensatz nötig)

Auf Rechnungen aus Dienstverträgen:

  • Zeitraum und Stunden klar angeben: „IT-Consulting-Leistungen März 2026: 40 Stunden à 120 €”
  • Tätigkeitsbeschreibung (kurz): Was wurde gemacht?
  • Stundennachweis als Anlage (empfohlen)

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FAQ: Werkvertrag, Dienstvertrag & Rechnungen

Kann ich bei einem Werkvertrag Abschlagsrechnungen stellen?
Ja! Das ist sogar empfehlenswert bei größeren Projekten. Du kannst vertraglich vereinbaren, dass nach bestimmten Meilensteinen Abschlagszahlungen fällig werden. Die Schlussrechnung kommt dann nach der Abnahme und verrechnet die Abschläge.
Was passiert, wenn der Auftraggeber mein Werk zwar nutzt, aber keine Abnahme erklärt?
Die Nutzung des Werks ohne Beanstandung gilt als konkludente Abnahme. Du kannst dann die Rechnung stellen. Zur Absicherung solltest du eine Abnahmefrist gesetzt haben (§640 Abs. 2 BGB) – dann gilt das Werk nach Fristablauf als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht reagiert hat.
Was steht bei einem Dienstvertrag auf der Rechnung, wenn kein fester Stundensatz vereinbart wurde?
Dann gilt der übliche Marktsatz. Du stellst die Rechnung mit dem Betrag aus, der für deine Leistung angemessen ist. Im Streitfall entscheidet der Richter nach §612 BGB über die 'übliche Vergütung'. Kläre Stundensätze daher immer vorab schriftlich.
Wie erkenne ich, ob mein Auftrag ein Werk- oder Dienstvertrag ist?
Schlüsselfrage: Schulde ich ein bestimmtes Ergebnis (Werk) oder meine Zeit und Expertise (Dienst)? Wenn im Auftrag steht 'Entwicklung einer Website' → Werkvertrag. Wenn es heißt 'Beratung 10 Stunden/Monat' → Dienstvertrag.

Fazit: Vertragstyp verstehen, Rechnung richtig stellen

Der Unterschied zwischen Werk- und Dienstvertrag klingt abstrakt – hat aber sehr konkrete Folgen für Rechnungsstellung und Zahlungsanspruch. Wer den Typ kennt, stellt die richtige Rechnung zum richtigen Zeitpunkt und kann offene Forderungen besser durchsetzen.

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