GoBD-Rechnung schreiben 2026: Anleitung, Pflichten & kostenloses Tool

GoBD-Rechnung schreiben 2026: Anleitung, Pflichten & kostenloses Tool

Dennis Bär

Wir sind im Jahr 2026. Das erste Jahr der E-Rechnungspflicht liegt hinter uns. Bist du gerade dabei, dein Business zu starten? Oder schreibst du schon länger Rechnungen, hast aber das unterschwellige Gefühl: „Hoffentlich ist das alles richtig?”

Vielleicht hat dich dein Steuerberater auf die E-Rechnungspflicht seit Januar 2025 hingewiesen, oder du hast Schauergeschichten über Betriebsprüfungen gehört, bei denen Buchführungen wegen formeller Fehler verworfen wurden.

Gute Nachricht: Es ist nicht so kompliziert, wie es scheint. In diesem Guide nehmen wir dich an die Hand – inkl. kostenloser Rechnungssoftware und KI-Belegscanner für Eingangsbelege (14 Tage gratis testen). kostenlose-erechnung.de ist ein vollwertiges Rechnungsprogramm, das zugleich GoBD-konforme E-Rechnungen erzeugt.

Das Wichtigste in 30 Sekunden
GoBD = Was? Die verbindlichen Regeln des BMF zur ordnungsmäßigen, unveränderbaren Buchführung in Deutschland.
Pflichtangaben: 9 Punkte nach § 14 UStG – fehlt einer, ist die Rechnung formell falsch.
Word/Excel? Riskant, weil veränderbar – Verstoß gegen GoBD-Unveränderbarkeit.
Lösung: Mit dem kostenlosen Generator Pflichtangaben + ZUGFeRD-Format automatisch erfüllt. 3 Rechnungen/Monat dauerhaft kostenlos. GoBD-Archiv, KI-Belegscanner und DATEV-Export im Business-Tarif (ab 9,90 €/Monat, 14 Tage gratis testen).

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Teil 1: Was bedeutet „GoBD” – kurz und konkret

Kurzdefinition: Die GoBD sind die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 28.11.2019, nach denen Unternehmer ihre digitale Buchführung führen und aufbewahren müssen, damit das Finanzamt sie nachvollziehen kann. Rechtsgrundlage: insbesondere § 147 AO.

Die 5 GoBD-Grundsätze

1. Nachvollziehbarkeit & Nachprüfbarkeit

Ein sachverständiger Dritter (Prüfer) muss sich in angemessener Zeit einen Überblick verschaffen können. Kein Beleg, keine Buchung.

2. Vollständigkeit & Richtigkeit

Alle Einnahmen erfassen – auch Bareinnahmen. Steuersatz und Adressen müssen stimmen.

3. Zeitgerechte Buchung

  • Bareinnahmen: täglich.
  • Unbare Vorfälle: innerhalb von 10 Tagen, spätestens bis Ende des Folgemonats.

4. Ordnung

Systematische Ablage – kein digitaler „Schuhkarton” mit 500 unsortierten PDFs.

5. Unveränderbarkeit (der Knackpunkt!)

Eine Buchung darf nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt verloren geht. Fehler in einer Rechnung? Stornorechnung + neue Rechnung, nicht heimlich überschreiben.


Teil 2: Die Situation 2026 – die E-Rechnung ist Standard

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich.

Was ist eine echte E-Rechnung?

Laut Gesetz: ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz. Ein PDF ist für den Computer nur ein „dummes Bild”.

  • XRechnung: reines XML, Standard für Behörden.
  • ZUGFeRD (ab 2.x): Hybrid – PDF mit eingebettetem XML. Mensch liest PDF, Software liest XML.

Wer muss was?

  • Empfang: Seit 01.01.2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
  • Versand: Übergangsfristen 2026:
    • Bis Ende 2026: noch „sonstige Rechnungen” (Papier, PDF) mit Zustimmung des Empfängers erlaubt.
    • Vorjahresumsatz unter 800.000 €: bis Ende 2027 verlängert.

Achtung: Auch wenn du noch PDFs darfst, erwarten viele Kunden bereits echte E-Rechnungen.


Teil 3: Pflichtangaben nach § 14 UStG

Damit eine Rechnung anerkannt wird (und dein Kunde Vorsteuer ziehen kann), müssen nach § 14 Abs. 4 UStG zwingend enthalten sein:

  1. Vollständiger Name & Anschrift Leistender (du): Firmenname, Rechtsform, Adresse.
  2. Vollständiger Name & Anschrift Empfänger: korrekte Firmierung!
  3. Steuernummer oder USt-IdNr.: USt-IdNr. ist im B2B/EU oft datenschutzfreundlicher.
  4. Ausstellungsdatum.
  5. Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer (z. B. 2026-001).
  6. Menge & Art der Lieferung/Leistung: „Beratung Webdesign, 4 Stunden” – nicht nur „Beratung”.
  7. Leistungszeitraum.
  8. Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt: Netto, USt-Satz, Steuerbetrag einzeln.
  9. Bei Gutschriften: Wort „Gutschrift” muss draufstehen.
Sonderfall Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Pflicht-Hinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." [Mehr im Guide für Kleinunternehmer](/ratgeber/pflichtangaben-rechnung-kleinunternehmer/)

Teil 4: Warum Word und Excel riskant sind

Word und Excel sind per Definition veränderbar. Du speicherst Rechnung_Müller.docx, korrigierst zwei Wochen später einen Tippfehler – das System protokolliert nicht, dass sich etwas geändert hat. Das verstößt gegen die GoBD-Unveränderbarkeit.

Die Excel-Falle
Word/Excel können von Haus aus keine validen ZUGFeRD-XML-Daten erzeugen. Du erstellst nur „Bild-Dateien" (PDFs), bist im B2B-Empfang nicht zukunftssicher und riskierst bei einer Prüfung Beanstandungen.

Schluss mit dem Risiko

Risikofreie GoBD-konforme Rechnungen statt fehlerhafter Excel-Vorlagen. Free-Tarif: 3/Monat kostenlos. Business 14 Tage gratis.

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Teil 5: Anleitung – GoBD-konform in 7 Schritten

Schritt 1: Browser öffnen

Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge). Keine Installation, läuft auch auf Tablet/Smartphone.

Schritt 2: Stammdaten eintragen

Mit kostenlosem Account werden Stammdaten dauerhaft (Hosting in Deutschland) gespeichert. Als Gast nur lokal im Browser – Browserverlauf löschen = Daten weg.

Schritt 3: Kundendaten

Exakte Firmierung („XY GmbH” statt „Firma XY”).

Schritt 4: Nummer & Datum

Wichtig: Wenn deine letzte Rechnung 2026-010 war, muss diese 2026-011 sein. Mit kostenlosem Account zählt das Tool automatisch.

Schritt 5: Positionen

Menge × Preis = Gesamt. USt-Satz wählen (19 %, 7 % oder 0 %). Kleinunternehmer? Haken bei § 19 setzen – Steuer und Pflicht-Hinweis kommen automatisch.

Schritt 6: Format wählen & erstellen

ZUGFeRD oder XRechnung. Live-Vorschau prüfen, herunterladen.

Schritt 7: GoBD-konform archivieren

Im Business-Tarif (ab 9,90 €/Monat, 14 Tage gratis): Rechnung wird automatisch in dein GoBD-Rechnungsarchiv übernommen – revisionssicher, mit Versionsschutz, fertig.

Im Free-Tarif: Du archivierst selbst. Datei sinnvoll benennen (2026-04-19_RE-2026-011_KundeXY.pdf), in einem revisionssicheren System ablegen, nie wieder ändern. Mehr dazu: Rechnungen GoBD-archivieren.

Sonderfall Eingangsbelege: KI-Belegscanner

Was ist mit eingehenden Belegen – Tankquittungen, Bewirtungsbelege, PDF-Eingangsrechnungen? Hier kommt unser KI-Belegscanner ins Spiel (Business-Feature, 14 Tage gratis testen):

  1. Foto/Datei hochladen – Smartphone oder Drag-&-Drop.
  2. KI extrahiert Datum, Betrag, Netto/Brutto, USt-Satz, Lieferant, Belegart.
  3. GoBD-konform abgelegt – Originaldatei + strukturierte Daten, unveränderbar.
Datenschutz beim KI-Belegscanner – transparent
App-Hosting in Deutschland: Konto, Datenbank und Archiv liegen auf DE-Servern.
KI-Erkennung über OpenAI API: Beleg wird zur Texterkennung an die OpenAI API übermittelt. OpenAI verwendet API-Daten vertraglich nicht zum Training ihrer Modelle.
AVV öffentlich einsehbar: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist jederzeit auf der Website einsehbar – keine Anfrage nötig.

Mythos „GoBD-Zertifizierung”

Achtung: Es gibt keine offizielle GoBD-Zertifizierung vom Finanzamt. Die Finanzverwaltung zertifiziert keine Software. Solche Siegel kommen meist von privaten Wirtschaftsprüfern und bestätigen nur die grundsätzliche Eignung. Entscheidend ist, wie du die Software nutzt.


Teil 6: Archivierung & Verfahrensdokumentation

Aufbewahrungsfristen 2026

Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV): Buchungsbelege ab 2025 nur noch 8 Jahre (vorher 10). Ältere Belege weiterhin 10 Jahre. Frist beginnt mit Ablauf des Ausstellungsjahres.

Wie archivieren?

  • Backup: 3-2-1-Regel (3 Kopien, 2 Medien, 1 extern).
  • Originalformat: XML einer E-Rechnung muss als XML archiviert werden – ein Ausdruck genügt nicht.
  • Standard-Cloud (Dropbox, Google Drive, OneDrive): in Basiskonfiguration meist nicht ausreichend für GoBD; theoretisch möglich mit Versionierung + Verfahrensdokumentation, aber meist mehr Aufwand als Nutzen.

Verfahrensdokumentation

Jeder Unternehmer braucht eine. Für Solo-Selbstständige reicht eine halbe DIN-A4-Seite:

  1. „Ich erstelle Rechnungen mit Tool X.”
  2. „Ich speichere sie in Y.”
  3. „Ich mache wöchentlich Backups auf Medium Z.”

Tieferer Einstieg: Rechnungen GoBD-archivieren in 3 Schritten.


Teil 7: Wann sich Bezahl-Software lohnt

kostenlose-erechnung.de ist ideal, wenn …

  • Du Gründer, Freelancer, Handwerker oder Kleinunternehmer bist.
  • Du weniger als 20 Rechnungen/Monat schreibst.
  • Du keine monatlichen Abo-Gebühren willst.
  • Du den Komfort von Archiv + KI-Belegscanner gezielt nutzen möchtest (Business 14 Tage gratis testen).

Lexoffice / sevDesk / FastBill, wenn …

  • Sehr viele Rechnungen + Banking-Abgleich automatisch.
  • ELSTER-Schnittstelle für UStVA direkt aus dem Tool.
  • Mehrere Mitarbeitende mit Zugriff.

Diese „großen” Tools kosten 10–30 €/Monat. Bei kleinem Volumen sind 240 €/Jahr viel Geld. Vergleich: Beste kostenlose E-Rechnung Generatoren.

Vergleich: Free-Tarif vs. Account vs. Business

FunktionGast (ohne Anmeldung)Free-AccountBusiness (ab 9,90 €)
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Daten-Speicherungnur BrowserCloud (DE)Cloud (DE)
Rechnungsnummernmanuellautomatischautomatisch
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich Rechnungen digital signieren? Nein. Die qualifizierte elektronische Signatur ist seit Jahren nicht mehr vorgeschrieben. PDF/XML reicht, solange ein innerbetriebliches Kontrollverfahren existiert.

Gilt die GoBD auch für Kleinunternehmer? Ja, uneingeschränkt – auch ohne USt-Pflicht musst du sauber dokumentieren.

Darf ich Rechnungen per E-Mail schicken? Ja. Achte auf die B2B-E-Rechnungspflicht (echtes XML/ZUGFeRD statt nur PDF).

Brauche ich eine separate Rechnungssoftware UND einen E-Rechnungs-Generator? Nein – kostenlose-erechnung.de ist beides in einem. Ein vollwertiges Rechnungsprogramm zum Schreiben klassischer Rechnungen, das auf Knopfdruck auch ZUGFeRD und XRechnung erzeugt.

Was passiert bei einer Lücke in der Rechnungsnummer? Kein Weltuntergang, aber dokumentieren. Wichtig: keine Nummer doppelt vergeben.

Was passiert bei Verstößen gegen die GoBD? Verwerfung der Buchführung, Gewinnschätzung, Verlust des Vorsteuerabzugs, Nachzahlungen + Zinsen (aktuell 0,15 % pro Monat = 1,8 % p.a. nach § 238 AO, Stand 2026).


Fazit: Keine Angst vor der Rechnung

GoBD, E-Rechnung, Paragraphen – lass dich nicht lähmen. Am Ende will der Gesetzgeber Ordnung sehen.

Mit dem Wissen aus diesem Artikel und einem einfachen Werkzeug wie unserem Rechnungsgenerator hast du alles, was du brauchst.

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Dieser Artikel wurde am 15. Dezember 2025 veröffentlicht und zuletzt am 19. April 2026 von Dennis Bär (Gründer kostenlose-erechnung.de) aktualisiert. Er entspricht dem aktuellen Stand zu GoBD (BMF 28.11.2019), § 14 UStG, BEG IV (8 Jahre Aufbewahrung ab 2025) und § 238 AO (1,8 % p.a. Zinssatz Stand 2026). Dieser Ratgeber stellt keine steuerliche Beratung dar.