Brutto-Netto für Freelancer berechnen: Was zählt rein
Festangestellte sehen auf der Lohnabrechnung sofort, was nach Steuern und Sozialversicherung übrig bleibt. Freelancerinnen und Freelancer müssen das selbst durchrechnen — und vergessen dabei oft die wahren Kosten der Selbstständigkeit. Vom Jahresumsatz gehen nicht nur Einkommen- und Solidaritätszuschlag ab, sondern auch Krankenversicherung, Altersvorsorge, Betriebskosten und gegebenenfalls Kirchensteuer. Erst nach allen diesen Abzügen entsteht das, was Sie wirklich zum Leben haben. Der Rechner oben macht diese Lücke sichtbar — und liefert mit Modus 2 gleich die Antwort auf die Folgefrage: Welcher Stundensatz sichert mein Wunsch-Netto?
Steuern, KV und Rente: die wichtigsten Abzüge
- Einkommensteuer (§32a EStG): Progressiver Tarif von 14 % Eingangssatz bis 45 % Reichensteuer. Grundfreibetrag 2026: 12.084 € (Single) bzw. 24.168 € (Splitting).
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der ESt, aber nur über dem Freibetrag (17.543 € ESt Single, 35.086 € Splitting). Knapp darüber greift eine Milderungszone.
- Kirchensteuer: 8 % der ESt in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern.
- Krankenversicherung: Freelancer zahlen GKV freiwillig oder PKV — typisch 600 bis 1.000 € pro Monat ohne Zuschuss. Voll steuerlich absetzbar (Vorsorgeaufwendungen).
- Altersvorsorge: Rürup, ETF-Sparplan oder Versorgungswerk. 400 bis 800 € pro Monat sind eine realistische Untergrenze, wenn Sie im Alter nicht von Grundsicherung leben wollen.
- Betriebskosten: Software, Hardware, Steuerberater, Berufshaftpflicht, Co-Working, Weiterbildung. Bei Solo-Freelancern typisch 5.000 bis 12.000 € pro Jahr — voll als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Splitting, Soli und Kirchensteuer 2026
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner profitieren vom Splitting-Tarif: Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird halbiert, der Tarif darauf angewendet und das Ergebnis verdoppelt. Bei großem Einkommens-Gefälle zwischen den Partnern ergibt das spürbare Steuerersparnis. Single-Freelancer können diesen Vorteil nicht nutzen und zahlen früher den Spitzensteuersatz. Beim Solidaritätszuschlag gilt 2026 der hohe Freibetrag von 17.543 € ESt — wer als Freelancer ein zu versteuerndes Einkommen unter etwa 70.000 € hat, zahlt typisch keinen Soli mehr. Die Kirchensteuer ist das einzige Abgaben-Element, bei dem das Bundesland direkt den Satz bestimmt: Bayern und Baden-Württemberg haben 8 %, alle übrigen Länder 9 %.
Mindest-Umsatz aus Wunsch-Netto
Modus 2 dreht die Logik um: Statt vom Umsatz zum Netto rechnen Sie vom Wunsch-Netto zum erforderlichen Brutto-Umsatz und daraus zum Mindest-Stundensatz. Bei 3.500 € Wunsch-Netto pro Monat ergibt sich typisch ein Jahresumsatz von 70.000 bis 90.000 € — abhängig von Bundesland, Familienstand und Vorsorge-Aufwand. Verteilt auf 200 abrechenbare Tage (250 Werktage minus Urlaub, Krankheit, Feiertage, Akquise) à 6 Stunden landet man beim Mindest-Stundensatz von 60 bis 80 €. Wer darunter abrechnet, finanziert seine Kunden statt sich selbst. Eine detailliertere Stundensatz-Kalkulation mit Marge, Branchen-Vergleich und Admin-Anteil liefert der Stundensatz-Rechner.
Vom Brutto-Netto zur Rechnung
Sobald Sie Ihren Stundensatz kennen, ist der nächste Schritt das saubere Erfassen Ihrer Leistung und das Erstellen einer rechtskonformen Rechnung. Ab 2025 gilt für alle Unternehmen die B2B-Empfangspflicht, ab 2027 und 2028 die volle Versandpflicht für die elektronische Rechnung. Mit unserer kostenlosen Rechnungssoftware schreiben Sie ohne Anmeldung in unter zwei Minuten Ihre erste E-Rechnung — XRechnung und ZUGFeRD inklusive, GoBD- und EN-16931-konform. Jetzt erste Rechnung schreiben →
Häufige Fragen
Wie berechne ich als Freelancer mein Netto-Einkommen?
Vom Jahresumsatz Betriebskosten, Kranken- und Rentenversicherung abziehen — das ergibt das zu versteuernde Einkommen. Darauf Einkommensteuer (§32a EStG), Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Was übrig bleibt, ist Ihr Netto.
Welcher Stundensatz ergibt mein Wunsch-Netto?
Aus 3.500 € Wunsch-Netto pro Monat ergibt sich nach Steuern und Sozialabgaben typisch ein erforderlicher Jahresumsatz von 70.000 bis 90.000 € — je nach Bundesland und Familienstand. Bei 200 abrechenbaren Tagen × 6 Stunden landen Sie bei 60–80 € Mindest-Stundensatz.
Welche Freibeträge gelten 2026?
Grundfreibetrag 12.084 € (Single) bzw. 24.168 € (Splitting). Soli-Freibetrag 17.543 € ESt (Single) bzw. 35.086 € (Splitting). Wer darunter bleibt, zahlt keinen Solidaritätszuschlag.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag 2026?
5,5 % der Einkommensteuer, aber nur über dem Freibetrag (17.543 € ESt Single, 35.086 € Splitting). Knapp darüber greift eine Milderungszone, die den Soli linear einstuft, bevor er voll wirkt.
Lohnt sich der Kleinunternehmer-Status §19 UStG?
Ja, wenn Ihre Kunden Privatpersonen oder selbst KU sind — Sie sparen sich Umsatzsteuer-Voranmeldung und können günstigere Brutto-Endpreise anbieten. Bei B2B mit Vorsteuer-Abzug ist der KU-Status meist neutral oder sogar nachteilig.
Wie genau ist der Rechner?
Vereinfachte 2026er Tarif-Approximation für Single und Splitting. Krankenversicherung als Pauschale. Genauigkeit ~1–2 % gegenüber ELSTER bei mittleren Einkommen, größere Abweichung im Spitzensteuer-Bereich. Für die exakte Steuererklärung bleibt ELSTER oder ein Steuerberater unverzichtbar.