E-Rechnungspflicht 2026: Übergangsfristen, Ausnahmen & was du jetzt tun musst

E-Rechnungspflicht 2026: Übergangsfristen, Ausnahmen & was du jetzt tun musst

Dennis Bär

Die E-Rechnungspflicht hat viele Selbstständige und Kleinunternehmer verunsichert. Was muss ich wirklich wann tun? Was gilt jetzt 2026? Und was passiert, wenn ich nichts ändere? Dieser Ratgeber gibt dir klare Antworten – ohne Juristendeutsch, mit konkreten Handlungsschritten.


Was ist die E-Rechnungspflicht?

Seit dem 1. Januar 2025 verpflichtet das Wachstumschancengesetz 2024 alle Unternehmen in Deutschland zu einer schrittweisen Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich.

Das Gesetz hat zwei Seiten:

  1. Empfangen: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen technisch empfangen können
  2. Versenden: Unternehmen müssen schrittweise auf E-Rechnungen umsteigen (mit Übergangsfristen)

Aber was ist eigentlich eine E-Rechnung? Wichtig: Ein normales PDF ist keine E-Rechnung!

Was zählt als E-Rechnung?

Eine echte E-Rechnung nach deutschem Recht muss dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen. Sie enthält eine maschinenlesbare XML-Struktur, die Buchhaltungssoftware automatisch verarbeiten kann.

Gültige E-Rechnungsformate in Deutschland:

  • XRechnung – reines XML-Dokument (aktuell Version 3.0.2)
  • ZUGFeRD – hybrides Format: PDF + eingebettetes XML (aktuell Version 2.3.3)

Was KEINE E-Rechnung ist:

  • Normales PDF (auch wenn als Anhang)
  • Word-Dokument, Excel-Datei
  • Eingescannte Papierrechnung
  • HTML-Rechnung per E-Mail

Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Die E-Rechnungspflicht gilt für inländische B2B-Transaktionen – also Rechnungen zwischen Unternehmen, die beide in Deutschland umsatzsteuerpflichtig registriert sind.

Betroffen: Inländische B2B-Rechnungen

  • Zwischen zwei deutschen Unternehmen
  • Für steuerbare und steuerpflichtige Leistungen in Deutschland

Nicht betroffen (Ausnahmen):

AusnahmeErklärung
B2CRechnungen an Privatpersonen – keine Pflicht
Kleinbetragsrechnungen ≤ 250 € brutto§ 33 UStDV – vereinfachte Regelung
Steuerfreie Umsätzez.B. bestimmte Versicherungsleistungen, Finanzdienstleistungen (§ 4 Nr. 8–29 UStG)
Grenzüberschreitende RechnungenEU-Ausland oder Drittländer – noch keine Pflicht
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)Beim Versenden dauerhaft befreit; beim Empfangen aber Pflicht!
Kleinunternehmer: Empfangen ja, Versenden nein
Als Kleinunternehmer bist du zwar von der Pflicht befreit, E-Rechnungen zu versenden. Aber du musst seit 01.01.2025 in der Lage sein, E-Rechnungen von Lieferanten zu empfangen. Das gilt ohne Ausnahme.

Die Übergangsfristen 2025–2028: Der komplette Zeitplan

gantt
    title E-Rechnungspflicht: Übergangsfristen 2025–2028
    dateFormat YYYY-MM-DD
    axisFormat %Y

    section Empfangen (alle Unternehmen)
    E-Rechnungen EMPFANGEN – Pflicht für alle :done, 2025-01-01, 2029-01-01

    section Versenden – Übergangsfrist
    Papier & PDF noch erlaubt (alle Unternehmen)   :active, 2025-01-01, 2026-12-31
    Papier & PDF noch erlaubt (Umsatz ≤ 800k €)    :2027-01-01, 2027-12-31

    section Versandpflicht E-Rechnung
    E-Rechnung Pflicht (Umsatz > 800.000 €)   :crit, 2027-01-01, 2029-01-01
    E-Rechnung Pflicht für ALLE               :crit, 2028-01-01, 2029-01-01

Phase 1: Seit 01. Januar 2025 – Empfangen ist Pflicht

Alle Unternehmen in Deutschland müssen seit dem 1. Januar 2025 technisch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Diese Pflicht gilt sofort, ohne Übergangszeit und ohne Ausnahmen (außer für Privatpersonen und B2C-Händler).

Was du brauchst:

  • Eine E-Mail-Adresse, an die E-Rechnungen gesendet werden können
  • Software zum Öffnen und Lesen von ZUGFeRD- (PDF+XML) oder XRechnungs-Dateien (XML)

Das kostenlose Tool kostenlose-erechnung.de/auslesen ermöglicht dir das direkt im Browser.

Phase 2: 2025–2026 – Übergangsfrist beim Versenden

Bis zum 31. Dezember 2026 darfst du noch Rechnungen als Papier oder PDF versenden. Dabei gilt:

  • Papierrechnung: immer erlaubt
  • PDF per E-Mail: erlaubt, aber der Empfänger muss zustimmen (implizite Zustimmung durch E-Mail-Korrespondenz ist meist ausreichend)
  • E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung): immer erlaubt – und empfehlenswert!

Phase 3: Ab 01. Januar 2027 – Versandpflicht für große Unternehmen

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz (2026) von mehr als 800.000 € E-Rechnungen für alle inländischen B2B-Transaktionen versenden. Papier oder PDF reicht dann nicht mehr.

Für Selbstständige und Kleinunternehmer mit geringerem Umsatz gilt noch eine verlängerte Übergangsfrist bis Ende 2027.

Phase 4: Ab 01. Januar 2028 – Versandpflicht für alle

Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen in Deutschland für inländische B2B-Rechnungen E-Rechnungen versenden. Die Übergangsfrist endet endgültig.

Quelle: BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025
Die genauen Übergangsregeln wurden durch das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 konkretisiert, das in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) eingeflossen ist. Offizielle Informationen findest du auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Was gilt konkret im Jahr 2026?

2026 ist das letzte Jahr der universellen Übergangsfrist. Hier ist, was du in diesem Jahr tun darfst und musst:

Was du 2026 tun musst (Pflicht):

E-Rechnungen empfangen können – das war seit 2025 Pflicht und bleibt es:

  • Richte eine dedizierte E-Mail-Adresse für E-Rechnungen ein (z.B. buchhaltung@deinewebsite.de)
  • Stelle sicher, dass du ZUGFeRD-PDFs und XRechnung-XMLs öffnen und lesen kannst
  • Archiviere empfangene E-Rechnungen in ihrer Originalform (nicht ausdrucken und wegwerfen!)

Was du 2026 noch darf (Übergangsrecht):

  • Rechnungen noch als Papier versenden
  • Rechnungen noch als PDF per E-Mail versenden (mit Empfänger-Zustimmung)
  • Freiwillig ZUGFeRD oder XRechnung versenden – immer erlaubt

Was du 2026 nicht mehr tun solltest:

  • Ignorieren, dass E-Rechnungen Pflicht kommen werden – die Zeit läuft
  • E-Rechnungen von Lieferanten ungelesen ablegen oder ausdrucken und wegwerfen

Jetzt vorbereiten: So wirst du E-Rechnungs-fit

Du hast noch Zeit – aber sie läuft. Hier sind die konkreten Schritte, um dich vorzubereiten:

Schritt 1: E-Rechnungen empfangen testen

Lade eine ZUGFeRD-Datei oder XRechnung herunter und probiere sie zu öffnen. Nutze dafür kostenlose-erechnung.de/auslesen – einfach Datei hochladen, Rechnungsdaten werden sofort angezeigt.

Schritt 2: Erste eigene E-Rechnung erstellen

Erstelle jetzt deine erste E-Rechnung – kostenlos und ohne Anmeldung auf kostenlose-erechnung.de/erstellen. Lerne das Format kennen, bevor es Pflicht wird.

Schritt 3: Archivierungsprozess aufsetzen

Empfangene E-Rechnungen müssen in ihrer Originalform archiviert werden (XML-Datei oder ZUGFeRD-PDF mit eingebettetem XML). Mehr dazu im Ratgeber: E-Rechnung Archivierung.

Schritt 4: Software oder Tool wählen

Für dauerhaft mehr als 3 Rechnungen pro Monat lohnt sich der Business GoBD-Plan von kostenlose-erechnung.de (ab 9,90 €/Monat):

  • Unbegrenzte E-Rechnungen
  • GoBD-konformes Cloud-Archiv (10 Jahre)
  • Direkter E-Mail-Versand
  • Kundenverwaltung

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Was kostet es, nicht vorbereitet zu sein?

Für das Empfangen: Kannst du E-Rechnungen deiner Lieferanten nicht empfangen, bist du formal nicht mehr in der Lage, deine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Das kann im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung des Vorsteuerabzugs führen.

Für das Versenden ab 2028: Wer dann noch Papier-Rechnungen schickt, stellt formal keine korrekte Rechnung aus. Das kann dazu führen, dass:

  • Der Empfänger die Rechnung nicht akzeptiert
  • Du keinen Anspruch auf den Rechnungsbetrag geltend machen kannst
  • Das Finanzamt Bußgelder verhängt

E-Rechnungsformate im Vergleich: XRechnung vs. ZUGFeRD

Beide Formate sind gesetzeskonform – aber für verschiedene Einsatzgebiete:

XRechnungZUGFeRD 2.3.3
FormatReines XMLPDF mit eingebettetem XML
Lesbar für MenschenNein (nur Software)Ja (PDF-Ansicht)
Pflicht fürRechnungen an BundesbehördenB2B-Rechnungen
Aktuelle Version3.0.22.3.3 (seit 15.01.2026)
Empfehlung fürB2GB2B

Mehr im ausführlichen Format-Vergleich: XRechnung vs. ZUGFeRD vs. Peppol.


E-Rechnungspflicht 2027 – was kommt als nächstes?

Ab 2027 wird es für Unternehmen mit hohem Umsatz ernst. Alles zur nächsten Stufe der Pflicht erfährst du im Ratgeber: E-Rechnungspflicht 2027 – Versandpflicht.


Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnungspflicht 2026

Was ist die E-Rechnungspflicht und wen betrifft sie?
Die E-Rechnungspflicht verpflichtet alle deutschen Unternehmen, E-Rechnungen (strukturierte XML-Dokumente nach EN 16931) im B2B-Bereich zu empfangen und schrittweise zu versenden. Betroffen sind inländische B2B-Transaktionen zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Privatpersonen, steuerfreie Umsätze und Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind ausgenommen.
Gilt die E-Rechnungspflicht 2026 auch für Kleinunternehmer?
Teils. Kleinunternehmer müssen seit 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können (Pflicht!). Vom Versenden sind Kleinunternehmer dauerhaft befreit. Sie dürfen freiwillig E-Rechnungen versenden, was viele Auftraggeber bereits bevorzugen.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist ein reines XML-Format ohne visuelle Darstellung – für Maschinen lesbar, für Menschen nicht direkt. ZUGFeRD ist ein hybrides Format: eine normale PDF-Datei mit eingebettetem XML. Dein Kunde sieht das PDF, die Software liest das XML. Beide Formate sind gesetzeskonform. Für B2B-Rechnungen ist ZUGFeRD die einfachere Lösung.
Wann muss ich als Selbstständiger E-Rechnungen versenden?
Bei einem Vorjahresumsatz über 800.000 € ab 01.01.2027. Bei geringerem Umsatz ab 01.01.2028. Kleinunternehmer sind dauerhaft vom Versenden befreit. In der Zwischenzeit (bis Ende 2026) kannst du noch Papier oder PDF versenden.
Was passiert, wenn ich keine E-Rechnungen empfangen kann?
Formal bist du seit 01.01.2025 verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Kannst du das nicht, riskierst du im schlimmsten Fall den Verlust des Vorsteuerabzugs für eingehende Rechnungen. Außerdem kann dein Lieferant argumentieren, dass er seiner Rechnungspflicht formal nicht nachkommen kann. Mit kostenlose-erechnung.de/auslesen kannst du E-Rechnungen sofort kostenlos empfangen.
Ist eine normale PDF-Rechnung noch erlaubt?
2026: Ja, noch in der Übergangsfrist (mit Zustimmung des Empfängers). Ab 01.01.2027 nur noch für Unternehmen mit Vorjahresumsatz unter 800.000 €. Ab 01.01.2028: Nein – dann müssen alle B2B-Rechnungen als E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD) versendet werden.
Was kostet es, die E-Rechnungspflicht zu ignorieren?
Wer ab 2028 weiter Papier-Rechnungen schickt, stellt formal keine korrekte Rechnung aus. Mögliche Folgen: Ablehnung der Rechnung durch den Empfänger, fehlender Anspruch auf Zahlung, Bußgelder durch das Finanzamt. Jetzt zu starten kostet dich dagegen nichts – kostenlose-erechnung.de ist im Free-Plan dauerhaft kostenlos.