E-Rechnungspflicht 2025–2028: Der komplette Leitfaden für Selbstständige & Unternehmer

E-Rechnungspflicht 2025–2028: Der komplette Leitfaden für Selbstständige & Unternehmer

Dennis Bär

Ab 2027 ist die E-Rechnung für Millionen Unternehmer in Deutschland Pflicht – und seit 2025 musst du E-Rechnungen bereits empfangen können. Dieser Leitfaden erklärt dir alles: wer betroffen ist, was du wann tun musst, welche Formate gelten und wie du ohne IT-Kenntnisse in 3 Minuten starten kannst.


Was ist die E-Rechnungspflicht? Der große Überblick

Das Wachstumschancengesetz 2024 hat eine neue Ära der Rechnungsstellung in Deutschland eingeläutet. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Pflichten – und sie werden bis 2028 schrittweise verschärft.

Das Gesetz unterscheidet zwei Dimensionen:

  1. Empfangen: Seit 01.01.2025 müssen alle deutschen Unternehmen E-Rechnungen technisch empfangen können.
  2. Versenden: Unternehmen müssen schrittweise auf das Versenden von E-Rechnungen umsteigen (mit gestaffelten Fristen bis 2028).

Die Pflicht betrifft ausschließlich inländische B2B-Transaktionen – also Rechnungen zwischen zwei deutschen Unternehmen für umsatzsteuerpflichtige Leistungen.

Warum führt Deutschland die E-Rechnungspflicht ein?

Die Gründe sind politisch und praktisch:

  • Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs: Maschinenlesbare Rechnungen machen Steuerbetrug durch gefälschte Dokumente viel schwieriger.
  • Vorbereitung auf ViDA (VAT in the Digital Age): Die EU plant bis 2030 eine transaktionsbasierte Meldepflicht für alle Mitgliedstaaten. Deutschland bereitet seine Wirtschaft frühzeitig vor.
  • Digitalisierung der Buchhaltung: Automatisch verarbeitbare Rechnungen sparen Unternehmen Zeit und Geld.
  • Angleichung an internationale Standards: Länder wie Italien, Frankreich und Belgien haben die E-Rechnung bereits erfolgreich eingeführt.
Das Wichtigste in Kürze
**Jetzt (2025/2026):** Du musst E-Rechnungen empfangen können. Versenden kannst du noch als PDF oder Papier.

Ab 2027: Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen E-Rechnungen versenden.

Ab 2028: Alle B2B-Rechnungen müssen als E-Rechnung versendet werden – ohne Ausnahme.


Die rechtliche Grundlage: Was hat sich geändert?

Das Wachstumschancengesetz 2024

Das Wachstumschancengesetz (offiziell: “Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness”) wurde 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es ändert mehrere Steuergesetze gleichzeitig:

  • § 14 UStG (Umsatzsteuergesetz): Neu definiert, was eine “Rechnung” im deutschen Steuerrecht ist. Erstmals wird eine strukturierte elektronische Rechnung nach EN 16931 als Standardform für B2B-Rechnungen festgelegt.
  • § 27 Abs. 38 UStG: Regelt die Übergangsfristen und die 800.000-€-Umsatzschwelle.
  • § 34a UStDV: Befreit Kleinunternehmer dauerhaft vom Versenden von E-Rechnungen.
  • § 33 UStDV: Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto bleiben von der Pflicht ausgenommen.

Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 15. Oktober 2025 ein detailliertes Anwendungsschreiben veröffentlicht, das die Übergangsregeln in der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) integriert. Es klärt viele Praxisfragen:

  • Wie zählt die 800.000-€-Umsatzschwelle genau?
  • Was gilt als “Zustimmung” des Empfängers beim PDF-Versand?
  • Wie werden Teilleistungen behandelt?

Das Schreiben ist auf der Website des BMF (bundesfinanzministerium.de) abrufbar.

Der EU-Standard EN 16931

Alle E-Rechnungen in Deutschland müssen dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen. Dieser Standard definiert:

  • Die verpflichtenden Datenfelder einer Rechnung
  • Das maschinenlesbare XML-Schema
  • Die Konformitätsregeln für nationale Varianten (CIUS)

Was ist eine E-Rechnung? Was zählt NICHT?

Das ist entscheidend: Ein PDF ist keine E-Rechnung! Das klingt selbstverständlich, ist aber der häufigste Irrtum.

Was ist eine echte E-Rechnung?

Eine gesetzeskonforme E-Rechnung ist ein maschinenlesbares XML-Dokument, das dem europäischen Standard EN 16931 entspricht. Die Software des Empfängers kann die Rechnungsdaten automatisch einlesen, ohne dass ein Mensch die Zahlen abtippen muss.

Was zählt NICHT als E-Rechnung?

❌ Kein E-RechnungsformatWarum nicht?
Normales PDF (per E-Mail)Keine maschinenlesbare Struktur
Word-Dokument (.docx)Kein standardisiertes XML
Excel-TabelleKein standardisiertes XML
Eingescannte PapierrechnungNur Bild, kein XML
HTML-E-Mail mit RechnungsdatenKein EN-16931-konformes XML
JPG oder PNG-DateiNur Bild, kein XML
Achtung: Der PDF-Irrtum
Viele Selbstständige glauben, ihr bisheriges "PDF per E-Mail" sei eine E-Rechnung. Das ist falsch. Eine E-Rechnung enthält zwingend ein maschinenlesbares XML-Element. Ein normales PDF – selbst mit dem Namen "Rechnung.pdf" – erfüllt das nicht.

Was zählt als E-Rechnung?

In Deutschland gibt es zwei zugelassene Formate:

  1. XRechnung (Version 3.0.2) – reines XML-Dokument
  2. ZUGFeRD (Version 2.3.3, seit 15. Januar 2026) – PDF/A-3 mit eingebettetem XML

Beide Formate erfüllen EN 16931 vollständig und sind rechtlich gleichwertig.


Die zwei E-Rechnungsformate: XRechnung vs. ZUGFeRD

XRechnung: Der Behörden-Standard

XRechnung ist Deutschlands nationale Umsetzung (CIUS – Core Invoice Usage Specification) des EN-16931-Standards. Es ist ein reines XML-Dokument – kein Bild, kein Design, keine visuelle Darstellung.

Stärken:

  • 100% maschinenlesbar
  • Exakt nach dem deutschen Standard
  • Pflichtformat für Rechnungen an Bundesbehörden (B2G)

Schwächen:

  • Für Menschen ohne Software nicht lesbar
  • Für B2B weniger praktisch als ZUGFeRD
  • Erfordert beim Empfänger eine Viewer-Software

Aktuelle Version: XRechnung 3.0.2 (seit November 2024)

ZUGFeRD: Der B2B-Favorit

ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides Format. Es kombiniert:

  • Eine normale PDF-Datei (für den menschlichen Blick)
  • Ein eingebettetes XML-Dokument (für die Maschine)

Dein Kunde öffnet das PDF und sieht eine schön formatierte Rechnung. Seine Buchhaltungssoftware liest gleichzeitig das XML aus und bucht automatisch.

Stärken:

  • Menschlich lesbar ohne Extra-Software
  • Maschinenlesbar für automatische Verarbeitung
  • Einfache Integration für B2B
  • Internationale Kompatibilität (in Frankreich als “Factur-X” bekannt)

Schwächen:

  • Datei etwas größer als reines XRechnung-XML
  • Niedrigere ZUGFeRD-Profile (MINIMUM, BASIC WL) sind NICHT gesetzeskonform

Aktuelle Version: ZUGFeRD 2.3.3 (seit 15. Januar 2026)

ZUGFeRD-Profile: Nicht alle sind gesetzeskonform!
ZUGFeRD hat mehrere "Profile". Nur das **EN 16931-Profil** und das **EXTENDED-Profil** erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Die niedrigeren Profile MINIMUM, BASIC WL und BASIC sind für die gesetzliche E-Rechnungspflicht **nicht ausreichend**.

ZUGFeRD vs. XRechnung: Der direkte Vergleich

XRechnung 3.0.2ZUGFeRD 2.3.3
FormatReines XMLPDF/A-3 + XML
Lesbar für Menschen❌ Nein✅ Ja
Maschinenlesbar✅ Ja✅ Ja
EN 16931-konform✅ Ja✅ Ja (ab EN-16931-Profil)
Pflicht für B2G✅ JaOptional
Empfehlung B2BMöglich, aber unüblich✅ Bevorzugt
Leitweg-ID nötigFür B2G: JaFür B2G: Ja
Dateiendung.xml.pdf
Inhaltlich gleichJa (bei EN-16931-Profil)Ja (bei EN-16931-Profil)

Praxistipp: Für B2B-Rechnungen zwischen Selbstständigen und Unternehmen empfehlen wir ZUGFeRD. Es ist einfacher zu handhaben, da der Empfänger das PDF wie gewohnt öffnen kann. Für Rechnungen an Behörden (Bund, Länder, Kommunen) brauchst du XRechnung.


Wer ist betroffen? Die vollständige Übersicht

Definitiv betroffen: Inländische B2B-Rechnungen

Die E-Rechnungspflicht gilt, wenn alle drei Bedingungen zutreffen:

  1. Beide Parteien sind in Deutschland umsatzsteuerlich registriert
  2. ✅ Die Leistung ist umsatzsteuerpflichtig (nicht steuerbefreit)
  3. ✅ Es handelt sich um eine B2B-Transaktion (Unternehmer an Unternehmer)

Nicht betroffen: Ausnahmen von der Pflicht

AusnahmeRechtsgrundlageErklärung
B2C (Privatkunden)§ 14 UStGRechnungen an Privatpersonen – dauerhaft keine Pflicht
Kleinbetragsrechnungen ≤ 250 € brutto§ 33 UStDVVereinfachte Regelung bleibt erhalten
Steuerfreie Umsätze§ 4 Nr. 8–29 UStGz.B. Versicherungen, Finanzdienstleistungen
Grenzüberschreitende EU-Rechnungen§ 14 UStGNoch keine Pflicht (EU-weite Regelung kommt später mit ViDA)
Drittlands-Rechnungen§ 14 UStGKeine Pflicht
Kleinunternehmer – Versenden§ 34a UStDVDauerhaft vom Versenden befreit

Der Sonderfall: Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Kleinunternehmer sind Selbstständige mit einem Vorjahresumsatz bis 22.000 € und einem laufenden Jahresumsatz bis 50.000 €. Für sie gilt:

  • Empfangen: ❌ Keine Ausnahme – müssen seit 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können
  • Versenden: ✅ Dauerhaft befreit – dürfen weiterhin normale Rechnungen ohne MwSt. ausstellen

Mehr dazu im Ratgeber: E-Rechnung für Kleinunternehmer.


Der vollständige Zeitplan: 2025–2028

gantt
    title E-Rechnungspflicht: Vollständiger Zeitplan 2025–2028
    dateFormat YYYY-MM-DD
    axisFormat %Y

    section Empfangen (alle Unternehmen)
    E-Rechnungen EMPFANGEN – Pflicht für ALLE :done, 2025-01-01, 2029-01-01

    section Versenden – Übergangsfrist
    Papier & PDF noch erlaubt (alle Unternehmen)   :active, 2025-01-01, 2026-12-31
    Papier & PDF noch erlaubt (Umsatz ≤ 800k €)    :2027-01-01, 2027-12-31

    section E-Rechnung Versandpflicht
    Pflicht für Umsatz > 800.000 €   :crit, 2027-01-01, 2029-01-01
    Pflicht für ALLE Unternehmen     :crit, 2028-01-01, 2029-01-01

Phase 1: Seit 01. Januar 2025 – Empfangen ist Pflicht

Was gilt: Alle deutschen Unternehmen (außer B2C) müssen E-Rechnungen empfangen können.

Was das konkret bedeutet:

  • Du musst eine E-Mail-Adresse haben, an die E-Rechnungen gesendet werden können
  • Du musst ZUGFeRD- und XRechnung-Dateien öffnen und lesen können
  • Eine spezielle Software oder ein kostenloses Online-Tool genügt

Was du tun musst:

  1. Stelle sicher, dass du ZUGFeRD-PDF-Dateien öffnen kannst (normale PDF-Software funktioniert – das visuelle PDF ist sichtbar)
  2. Für das Lesen des eingebetteten XML nutze das kostenlose E-Rechnung-Auslese-Tool
  3. Prüfe, ob deine Buchhaltungssoftware XRechnung-Dateien verarbeiten kann

Was passiert, wenn du es nicht kannst: Formal riskierst du den Verlust des Vorsteuerabzugs für Rechnungen, die du nicht korrekt empfangen kannst. Lieferanten können argumentieren, sie könnten ihrer gesetzlichen Rechnungspflicht nicht nachkommen.

E-Rechnungen kostenlos empfangen & lesen

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E-Rechnung auslesen

Phase 2: 2025–2026 – Übergangsfrist beim Versenden

Was gilt: Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen alle Unternehmen noch Papier- und PDF-Rechnungen versenden.

RechnungstypStatus bis 31.12.2026
Papierrechnung✅ Erlaubt
PDF per E-Mail✅ Erlaubt (mit Empfänger-Zustimmung – meist implizit)
ZUGFeRD oder XRechnung✅ Immer erlaubt und empfehlenswert

Die “Zustimmung” beim PDF-Versand: Die Zustimmung des Empfängers zu PDFs muss nicht formell eingeholt werden. Nach dem BMF-Schreiben vom Oktober 2025 reicht es, wenn der Empfänger nicht widerspricht. Normale Geschäftskorrespondenz per E-Mail gilt als implizite Zustimmung.

Unsere Empfehlung: Nutze die Übergangszeit, um auf E-Rechnungen umzustellen. Je früher du anfängst, desto entspannter bist du 2027/2028. Und: Viele Auftraggeber bevorzugen bereits jetzt E-Rechnungen, weil sie ihre Buchhaltung damit automatisieren können.


Phase 3: Ab 01. Januar 2027 – Versandpflicht für Großunternehmen

Was gilt: Unternehmen mit einem Gesamtumsatz in 2026 über 800.000 € müssen ab dem 01.01.2027 alle inländischen B2B-Rechnungen als E-Rechnung versenden.

Wichtige Details zur 800.000-€-Schwelle:

  • Es gilt der Gesamtumsatz des Jahres 2026 – nicht nur der B2B-Anteil
  • Auch Umsätze aus steuerfreien Leistungen zählen mit
  • Die Regelung gilt unabhängig davon, wie viele B2B-Rechnungen du schreibst
  • Rechtsgrundlage: § 27 Abs. 38 UStG

Was für dich als Selbstständiger bedeutet: Die meisten Freelancer, Kleinunternehmer und kleinen Selbstständigen haben einen Umsatz weit unter 800.000 €. Für sie gilt bis Ende 2027 noch die Übergangsfrist.


Phase 4: Ab 01. Januar 2028 – Versandpflicht für alle

Was gilt: Ab dem 01.01.2028 müssen alle inländischen B2B-Rechnungen als E-Rechnung (ZUGFeRD oder XRechnung) versendet werden. Ohne Ausnahme – außer für Kleinunternehmer, Kleinbetragsrechnungen und B2C.

Das ist der finale Schritt. Ab 2028 ist die Digitalisierung der Rechnungsstellung für alle Unternehmen in Deutschland vollständig.

Jetzt vorbereiten zahlt sich aus
2028 klingt weit weg – aber 2027 kommt schneller als gedacht. Und: Viele Auftraggeber fordern schon jetzt E-Rechnungen, weil sie ihre Buchhaltung automatisieren. Wer früh wechselt, gewinnt Aufträge.

Sonderregelungen nach Branche und Situation

E-Rechnung für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG (bis 22.000 € Vorjahresumsatz) sind dauerhaft vom Versenden von E-Rechnungen befreit. Sie stellen ihre Rechnungen weiterhin ohne Umsatzsteuer und in einem beliebigen Format aus.

Aber Achtung: Die Empfangspflicht gilt auch für Kleinunternehmer seit dem 01.01.2025.

Alles dazu im Ratgeber: E-Rechnung für Kleinunternehmer.

E-Rechnung für Freelancer & Freiberufler

Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten, Berater, Texter…) sind umsatzsteuerpflichtige Unternehmer und daher voll betroffen – außer sie sind Kleinunternehmer.

Mehr im Ratgeber: E-Rechnung für Freelancer.

E-Rechnung für Handwerker

Handwerker rechnen häufig mit Privatkunden (B2C) ab – dort keine Pflicht. Bei Aufträgen von Unternehmen (B2B, z.B. Bauträger, Gewerbebetriebe) gilt die Pflicht ab 2027/2028.

Mehr im Ratgeber: E-Rechnung für Handwerker.

E-Rechnung für Vereine

Gemeinnützige Vereine sind nur betroffen, wenn sie umsatzsteuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. Ideelle Vereinstätigkeit ist nicht betroffen.

Mehr im Ratgeber: E-Rechnung für Vereine.

E-Rechnung für Rechnungen an Behörden (B2G)

Für Rechnungen an Bundesbehörden ist XRechnung seit 2020 Pflicht. Für Landes- und Kommunalbehörden gelten länderspezifische Regelungen. Hier brauchst du zwingend eine Leitweg-ID des Empfängers.

Mehr dazu im Ratgeber: XRechnung Leitweg-ID erklärt.


GoBD: Richtige Archivierung von E-Rechnungen

Neben der Pflicht zur Erstellung und zum Empfang gibt es eine dritte Dimension: die Archivierungspflicht. Sie gilt unabhängig davon, in welcher Phase du dich gerade befindest.

Was sind die GoBD?

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind die Buchhaltungsregeln des BMF für digitale Dokumente. Sie regeln, wie Rechnungen und Buchungsbelege aufzubewahren sind.

Die 5 GoBD-Grundsätze im Überblick

mindmap
  root((GoBD))
    Nachvollziehbarkeit
      Jeder Beleg muss vom Dokument zur Buchung nachverfolgbar sein
    Unveränderbarkeit
      Gespeicherte Daten dürfen nicht ohne Spur geändert werden
    Vollständigkeit
      Alle Transaktionen müssen lückenlos erfasst werden
    Zeitgerechtheit
      Erfassung idealerweise innerhalb von 10 Tagen
    Ordnung
      Systematische Ablage und sofortige Auffindbarkeit

Aufbewahrungsfristen – Wichtige Neuerung 2025

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) hat die Aufbewahrungsfristen für neue Rechnungen verkürzt:

DokumentNeue Frist (ab 2025)Alte Frist
Rechnungen ab 01.01.20258 Jahre10 Jahre
Rechnungen vor 01.01.202510 Jahre10 Jahre
Jahresabschlüsse, Bilanzen10 Jahre10 Jahre
Handelsbriefe, E-Mails6 Jahre6 Jahre

Praxistipp: Viele Steuerberater empfehlen trotz der neuen 8-Jahres-Frist weiterhin 10 Jahre als Puffer, da Betriebsprüfungsperioden sich überlappen können.

Was ist GoBD-konformes Archivieren?

Das muss stimmen:

  • Das Originaldokument (XRechnung als .xml, ZUGFeRD als .pdf) muss gespeichert werden
  • Änderungen müssen technisch unmöglich oder vollständig protokolliert sein
  • Das Archiv muss durchsuchbar und exportierbar sein (für Finanzamt-Prüfungen)

Das geht NICHT: | ❌ Nicht GoBD-konform | Warum | |-----------------------|-------| | XRechnung ausdrucken und XML löschen | Originaldokument vernichtet | | ZUGFeRD in normales PDF umwandeln | XML-Einbettung geht verloren | | Rechnungen in Outlook-Ordner ablegen | Kein revisionssicheres Archiv | | Dropbox, Google Drive, OneDrive | Nicht revisionssicher (Dateien löschbar) | | Normale Windows-Ordnerstruktur | Dateien löschbar, keine Protokollierung |

Das ist GoBD-konform:

  • Eine revisionssichere Archivsoftware
  • Ein zertifizierter Cloud-Dienst mit unveränderlicher Ablage
  • Das GoBD-Archiv von kostenlose-erechnung.de (Business GoBD-Plan)

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Schritt-für-Schritt: So erstellst du deine erste E-Rechnung

Schritt 1: Rechnungsdaten vorbereiten

Bevor du loslegst, brauchst du:

  • Deine Daten: Name/Firma, Adresse, Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Kundendaten: Firmenname, Adresse, ggf. Leitweg-ID (für B2G)
  • Leistungsdaten: Was hast du geleistet? Datum, Menge, Preis
  • Rechnungsnummer: Fortlaufend, keine Lücken (z.B. RE-2026-001)

Schritt 2: E-Rechnung erstellen

  1. Gehe auf kostenlose-erechnung.de/erstellen
  2. Wähle das Format: ZUGFeRD (für B2B) oder XRechnung (für Behörden)
  3. Fülle die Pflichtfelder aus
  4. Lass die Rechnung validieren (automatische Fehlerprüfung)
  5. Lade die fertige Datei herunter (oder sende sie direkt per E-Mail)

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Schritt 3: Rechnung versenden

Per E-Mail (am einfachsten):

  • Hänge die ZUGFeRD-Datei als PDF-Anhang an
  • Empfänger öffnet es wie eine normale PDF

Per Direktversand (Business-Plan):

  • Rechnung direkt aus dem Tool versenden
  • Sendungsprotokoll für deine Unterlagen

Per Peppol-Netzwerk (für B2G, falls gefordert):

  • Nur für Behörden, die Peppol nutzen
  • Nicht für normales B2B erforderlich

Schritt 4: Rechnung archivieren

  • Free-Plan: Lade die Datei herunter und speichere sie GoBD-konform
  • Business GoBD-Plan: Automatische Archivierung in der Cloud inklusive
flowchart TD
    A[🧾 Rechnungsdaten eingeben] --> B[✅ Format wählen:\nZUGFeRD oder XRechnung]
    B --> C[🔍 Automatische Validierung\nprüft auf Fehler]
    C --> D{Fehler?}
    D -->|Ja| E[❌ Fehler korrigieren]
    E --> C
    D -->|Nein| F[📤 Download oder\nDirektversand per E-Mail]
    F --> G[🗄️ GoBD-konforme\nArchivierung]
    G --> H[✅ Fertig – Rechnung korrekt versendet!]

Schritt-für-Schritt: So empfängst du E-Rechnungen

Seit dem 01.01.2025 musst du E-Rechnungen empfangen können. Das ist einfacher als gedacht:

ZUGFeRD empfangen

  1. Lieferant sendet dir eine ZUGFeRD-PDF per E-Mail
  2. Du siehst das normale PDF (menschlich lesbar)
  3. Deine Buchhaltungssoftware liest das eingebettete XML aus
  4. Oder: Nutze das kostenlose E-Rechnung-Auslese-Tool für den Browser

XRechnung empfangen

  1. Lieferant sendet dir eine .xml-Datei
  2. Du öffnest sie mit dem Auslese-Tool oder einer XRechnung-Viewer-Software
  3. Alle Rechnungsdaten werden angezeigt
  4. Du buchst manuell oder importierst die Daten in deine Software

Empfangen im Überblick

FormatDateiÖffnen wie?Tool
ZUGFeRD.pdfNormaler PDF-Viewer (visuell) + XML-Auslese/auslesen
XRechnung.xmlXML-Viewer, E-Rechnung-Viewer/auslesen

Die häufigsten Fehler bei der E-Rechnung

Fehler 1: Falsches ZUGFeRD-Profil verwenden

Nicht alle ZUGFeRD-Profile sind gesetzeskonform. Nur das EN-16931-Profil oder das EXTENDED-Profil erfüllen die Anforderungen. Achte darauf, dass dein Tool das richtige Profil erstellt.

Fehler 2: XRechnung als PDF abspeichern

Eine XRechnung ist eine XML-Datei. Wer sie in PDF umwandelt, zerstört das XML und macht sie ungültig. Immer das Original (.xml) aufbewahren.

Fehler 3: Pflichtfelder weglassen

E-Rechnungen nach EN 16931 haben strenge Pflichtfelder. Fehlt auch nur ein Feld (z.B. das Zahlungsziel), ist die Rechnung technisch nicht konform. Ein gutes Tool validiert automatisch.

Fehler 4: Rechnungsnummer doppelt vergeben

Die Rechnungsnummer muss eindeutig und fortlaufend sein. Lücken sind zwar formal toleriert, Doppelvergaben aber nie.

Fehler 5: GoBD-Archivierung vergessen

E-Rechnungen dürfen nicht einfach im Posteingang oder in einem normalen Ordner liegen. Sie müssen revisionssicher archiviert werden.

Fehler 6: Leitweg-ID bei B2G-Rechnungen vergessen

Wenn du an Behörden rechnest, brauchst du die Leitweg-ID des Empfängers im Feld “Buyer Reference”. Ohne diese ID wird die Rechnung oft automatisch abgelehnt.


Was kostet die E-Rechnung? Der Vergleich

Kosten des Nichtstuns (ab 2028)

  • Deine Rechnung wird vom Empfänger abgelehnt
  • Du verlierst deinen Zahlungsanspruch
  • Das Finanzamt kann Bußgelder verhängen
  • Du verlierst Aufträge an Mitbewerber, die schon E-Rechnungen anbieten

Kosten der Umstellung

LösungKostenGeeignet für
kostenlose-erechnung.de Free0 €Bis 3 Rechnungen/Monat
kostenlose-erechnung.de Business GoBD9,90 €/MonatSelbstständige, Freelancer
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E-Rechnungspflicht und die Zukunft: ViDA

ViDA steht für “VAT in the Digital Age” – eine EU-Initiative, die bis 2030 eine vollständige Digitalisierung der Mehrwertsteuer-Meldung in allen EU-Mitgliedstaaten vorsieht. Das bedeutet:

  • Transaktionsbasiertes Reporting: Jede B2B-Rechnung wird (fast) in Echtzeit an die Steuerbehörden gemeldet
  • Grenzüberschreitende E-Rechnungen werden Pflicht
  • Deutschland ist mit seiner E-Rechnungspflicht strategisch gut vorbereitet

Die Deutsche Übersicht zur ViDA-Initiative gibt es auf der Website des Bundesfinanzministeriums.


Checkliste: Bist du E-Rechnungs-fit?

Gehe die folgende Checkliste durch und hake ab, was du erledigt hast:

Sofort (Empfangen – seit 01.01.2025 Pflicht):

  • Ich kann ZUGFeRD-PDF-Dateien empfangen (per E-Mail)
  • Ich kann ZUGFeRD- und XRechnung-Daten auslesen (kostenlose-erechnung.de/auslesen)
  • Eingehende E-Rechnungen werden GoBD-konform archiviert

Jetzt vorbereiten (Versenden – bis 2027/2028):

  • Ich habe ein Tool zum Erstellen von ZUGFeRD/XRechnung
  • Ich kenne mein Rechnungsnummernsystem
  • Ich weiß, welche meiner Kunden Unternehmen sind (B2B) und welche Privat (B2C)
  • Für Behördenrechnungen: Ich habe die Leitweg-ID des Empfängers

Optional aber empfehlenswert:

  • GoBD-konformes Cloud-Archiv eingerichtet
  • Steuerberater über Umstellung informiert
  • Kundendatenbank mit Rechnungsadressen angelegt

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Was ist die E-Rechnungspflicht einfach erklärt?
Die E-Rechnungspflicht verpflichtet deutsche Unternehmen, Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) nicht mehr als normales PDF oder Papier, sondern als maschinenlesbare XML-Datei (ZUGFeRD oder XRechnung) auszustellen. Ab 2025 gilt die Empfangspflicht für alle, ab 2027/2028 auch die Versandpflicht.
Wer muss E-Rechnungen empfangen können?
Seit dem 01. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen, die im B2B-Bereich tätig sind, E-Rechnungen empfangen können. Das gilt auch für Kleinunternehmer! Ausgenommen sind nur Privatpersonen.
Wer muss ab wann E-Rechnungen versenden?
Ab 01.01.2027: Unternehmen mit einem Gesamtumsatz 2026 über 800.000 €. Ab 01.01.2028: Alle Unternehmen für inländische B2B-Rechnungen. Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind dauerhaft vom Versenden befreit.
Ist ein normales PDF noch eine gültige Rechnung?
Bis Ende 2026: Ja, noch in der Übergangsfrist. Ab 2027 für Großunternehmen: Nein. Ab 2028 für alle: Nein. Ein normales PDF ist keine E-Rechnung, weil es kein maschinenlesbares XML enthält.
Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?
ZUGFeRD ist ein hybrides Format: eine normale PDF-Datei mit eingebettetem XML. Menschen sehen das PDF, Software liest das XML. XRechnung ist ein reines XML-Dokument ohne visuelle Darstellung – für Menschen ohne Software nicht lesbar. Für B2B ist ZUGFeRD die einfachere Wahl, für Behörden ist XRechnung oft Pflicht.
Was gilt für Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer müssen seit 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können. Vom Versenden sind sie dauerhaft befreit (§ 34a UStDV). Sie stellen weiterhin normale Rechnungen ohne MwSt. aus, können aber freiwillig E-Rechnungen senden.
Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?
Rechnungen, die ab dem 01.01.2025 ausgestellt oder empfangen werden: 8 Jahre (neu durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV). Rechnungen vor dem 01.01.2025: weiterhin 10 Jahre. Viele Steuerberater empfehlen dennoch 10 Jahre als Puffer.
Was passiert, wenn ich die E-Rechnungspflicht ignoriere?
Du stellst formal keine korrekte Rechnung aus. Mögliche Folgen: Der Empfänger akzeptiert die Rechnung nicht, du verlierst deinen Zahlungsanspruch, das Finanzamt verhängt Bußgelder. Zudem verlierst du Aufträge an Mitbewerber, die E-Rechnungen anbieten.
Zählt die E-Rechnungspflicht auch für Rechnungen ins EU-Ausland?
Nein, noch nicht. Die aktuelle Pflicht gilt nur für inländische B2B-Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen. Für grenzüberschreitende EU-Rechnungen plant die EU mit ViDA (VAT in the Digital Age) eine eigene Regelung bis ca. 2030.
Was ist GoBD und warum ist es relevant?
GoBD sind die Buchhaltungsregeln des BMF für digitale Dokumente. Sie schreiben vor, wie Rechnungen archiviert werden müssen: unveränderbar, vollständig, zeitgerecht und ordentlich. E-Rechnungen müssen als Originaldatei (nicht als Ausdruck) aufbewahrt werden.
Kann ich E-Rechnungen kostenlos erstellen?
Ja! Mit kostenlose-erechnung.de kannst du im Free-Plan bis zu 3 E-Rechnungen pro Monat kostenlos erstellen – ohne Anmeldung, ohne Installation, direkt im Browser. Das umfasst ZUGFeRD 2.3.3 und XRechnung 3.0.2.
Was ist die Leitweg-ID und brauche ich sie?
Die Leitweg-ID ist eine Routing-Kennung für Behörden (B2G), die sicherstellt, dass XRechnungen an die richtige Stelle weitergeleitet werden. Du brauchst sie nur, wenn du an Bundesbehörden oder manche Landesbehörden rechnest. Für normale B2B-Rechnungen ist sie nicht erforderlich.

Fazit: Jetzt handeln statt warten

Die E-Rechnungspflicht ist keine ferne Bedrohung – sie ist bereits Realität. Seit 2025 musst du E-Rechnungen empfangen. Ab 2027 müssen Großunternehmen sie versenden. Ab 2028 trifft es alle.

Was du jetzt tun solltest:

  1. Sofort: Stelle sicher, dass du E-Rechnungen empfangen kannst → /auslesen
  2. Diese Woche: Erstelle deine erste E-Rechnung und lerne das Format kennen → /erstellen
  3. Diesen Monat: Richte ein GoBD-konformes Archiv ein (Business GoBD-Plan)
  4. Langfristig: Informiere deine Kunden und stelle deinen Rechnungsprozess um

Die gute Nachricht: Es ist einfacher als du denkst. Mit dem richtigen Tool dauert die erste E-Rechnung weniger als 5 Minuten. Und die ersten 3 pro Monat sind dauerhaft kostenlos.

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