Du willst dich selbstständig machen – aber bevor du deine erste Rechnung schreiben kannst, brauchst du eine Steuernummer. Ohne sie fehlt eine gesetzliche Pflichtangabe auf jeder Rechnung. Wie du sie beantragst, welche Formulare du brauchst und was danach passiert, erklären wir dir hier – Schritt für Schritt.
Was ist die Steuernummer und warum brauchst du sie?
Die Steuernummer ist eine individuelle Nummer, die das Finanzamt dir als steuerpflichtiger Person zuweist. Sie identifiziert dich im deutschen Steuersystem und muss auf jeder Rechnung angegeben werden, die du als Selbstständiger ausstellst.
Rechtliche Grundlage: § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG – Rechnungen müssen die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers enthalten.
Ohne Steuernummer auf deiner Rechnung:
- Kann dein Kunde keine Vorsteuer abziehen
- Gilt die Rechnung als formal ungültig
- Kann das Finanzamt die Abzugsfähigkeit der Betriebsausgabe verweigern
Steuernummer vs. USt-IdNr. – der wichtige Unterschied
Viele verwechseln diese beiden Nummern. Das sind sie im Vergleich:
| Steuernummer | USt-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) | |
|---|---|---|
| Format | 10–13 Stellen, je nach Bundesland | DE + 9 Ziffern (z.B. DE123456789) |
| Ausgestellt von | Deinem Finanzamt | Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) |
| Braucht es jeder? | Ja – alle Selbstständigen | Nein – nur bei EU-Auslandsgeschäften |
| Zweck auf Rechnung | Inlandsrechnungen | EU-Rechnungen, Reverse Charge |
| Beantragung | Beim Finanzamt (Anmeldung) | Beim BZSt, online oder schriftlich |
| Kostenlos? | Ja | Ja |
Wann brauchst du die USt-IdNr.?
- Wenn du Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringst
- Für das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG)
- Wenn EU-Kunden sie von dir verlangen
Als Kleinunternehmer brauchst du in der Regel keine USt-IdNr. – es sei denn, du hast regelmäßig EU-Auslandsgeschäfte.
Steuernummer beantragen: Schritt für Schritt
flowchart TD
A[Ich will mich selbstständig machen] --> B{Bin ich Freiberufler\noder Gewerbetreibender?}
B -->|Freiberufler\nArzt, Anwalt, IT, Texter etc.| C[Direkt beim Finanzamt anmelden\nKeine Gewerbeanmeldung nötig]
B -->|Gewerbetreibender\nHandel, Handwerk, etc.| D[Gewerbeanmeldung beim\nOrdnungsamt / Gewerbeamt]
D --> E[Finanzamt wird automatisch\ninformiert]
C --> F[Fragebogen zur steuerlichen\nErfassung ausfüllen]
E --> F
F --> G{Wie einreichen?}
G -->|Digital| H[Über Elster.de\nelektronisch ausfüllen]
G -->|Schriftlich| I[Formular herunterladen\nund per Post/persönlich]
H --> J[Steuernummer erhalten\n2–6 Wochen Wartezeit]
I --> J
J --> K[✅ Erste Rechnung schreiben!] Schritt 1: Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Das ist die erste wichtige Unterscheidung – sie bestimmt, wie du dich anmeldest:
Freiberufler (keine Gewerbeanmeldung nötig):
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
- Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare
- Ingenieure, Architekten
- IT-Freiberufler, Softwareentwickler (in der Regel)
- Texter, Journalisten, Übersetzer
- Künstler, Musiker, Schriftsteller
- Lehrer, Dozenten, Coaches
- Und viele mehr (vollständige Liste: freie Berufe in Deutschland)
Gewerbetreibende (Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt erforderlich):
- Händler (online oder stationär)
- Handwerker
- Restaurantbesitzer, Gastronomen
- Makler, Agenturen (in manchen Fällen)
- Alle anderen, die nicht explizit zu den freien Berufen zählen
Im Zweifel: Finanzamt entscheidet
Schritt 2: Gewerbeanmeldung (nur für Gewerbetreibende)
Wenn du ein Gewerbe betreibst, melde es zunächst beim Ordnungsamt oder Gewerbeamt deiner Gemeinde an. Das kostet je nach Stadt 15–65 €.
Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Amt automatisch das Finanzamt. Du bekommst dann meist innerhalb weniger Wochen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt.
Wenn du kein Gewerbe betreibst: Springe direkt zu Schritt 3.
Schritt 3: Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
Jetzt kommt der wichtigste Schritt: der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (auch: ESt 1 C oder „Existenzgründer-Fragebogen”). Hier gibst du alle relevanten Informationen über deine Selbstständigkeit an.
Wo bekommst du den Fragebogen?
- Online: Über Elster.de – Registrierung erforderlich, dann digital ausfüllen und absenden
- Beim Finanzamt: Persönlich abholen oder per Post anfordern
- Gewerbetreibende: Wird oft automatisch zugeschickt, nachdem das Gewerbeamt die Info weitergeleitet hat
Schritt 4: Den Fragebogen korrekt ausfüllen
Der Fragebogen hat mehrere Abschnitte. Die wichtigsten:
Persönliche Angaben:
- Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung
Art der Tätigkeit:
- Beschreibe deine Tätigkeit so genau wie möglich
- Freiberuflich oder gewerblich (das Finanzamt entscheidet dann endgültig)
Erwartete Umsätze: Hier gibt’s eine entscheidende Frage: Wie hoch wird dein Umsatz in diesem und im nächsten Jahr sein?
Diese Angabe bestimmt:
- Ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst (≤ 25.000 € Vorjahr)
- Wie oft du Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst (monatlich/vierteljährlich/jährlich)
Vorsicht bei der Umsatzschätzung
Kleinunternehmerregelung wählen: Im Fragebogen gibt es eine explizite Option für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Wenn du sie nutzen möchtest, musst du das aktiv ankreuzen. Ohne aktive Wahl wirst du automatisch in die Regelbesteuerung eingestuft.
Mehr zur Kleinunternehmerregelung: Kleinunternehmerregelung 2026 erklärt.
Voranmeldungszeitraum: Das Finanzamt legt fest, wie oft du Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst:
- Jährliche Steuerschuld unter 1.000 €: nur jährliche Voranmeldung
- Jährliche Steuerschuld 1.000–7.500 €: vierteljährliche Voranmeldung
- Jährliche Steuerschuld über 7.500 €: monatliche Voranmeldung
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt: keine Voranmeldung nötig.
Schritt 5: Fragebogen einreichen
Digital über Elster: Registriere dich auf Elster.de, wähle “Formulare” → “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” und fülle alles aus. Elektronische Übermittlung ist sofort und kostenlos.
Schriftlich: Drucke den Fragebogen aus, fülle ihn handschriftlich oder mit PC aus und schick ihn per Post oder gib ihn persönlich ab.
Schritt 6: Steuernummer erhalten
Innerhalb von 2–6 Wochen bekommst du einen Brief vom Finanzamt mit:
- Deiner Steuernummer (z.B. 12/345/67890)
- Deiner Einstufung (Freiberufler oder Gewerbetreibender)
- Hinweis auf Voranmeldungspflichten
Ab jetzt kannst du Rechnungen mit Steuernummer schreiben!
Was passiert nach der Steuernummer-Erteilung?
Nach der Anmeldung kommen auf dich zu:
Einkommensteuer: Du musst am Ende des Jahres eine Einkommensteuererklärung mit Anlage S (Selbstständige) oder G (Gewerbetreibende) einreichen.
Umsatzsteuervoranmeldungen: Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist (also kein Kleinunternehmer), musst du regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen über Elster einreichen.
EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung): Du ermittelst deinen Gewinn über die EÜR – Einnahmen minus Ausgaben. Mehr dazu im EÜR Ratgeber 2026.
Buchhaltung: Alle Einnahmen und Ausgaben müssen aufgezeichnet werden. Dafür brauchst du ein Rechnungsprogramm und eine Möglichkeit zur Belegerfassung.
Direkt nach der Steuernummer: Erste Rechnung erstellen
Sobald du deine Steuernummer hast, kannst du loslegen. Erstelle deine erste E-Rechnung kostenlos – ZUGFeRD & XRechnung, ohne Anmeldung, direkt im Browser.
Steuernummer auf der Rechnung: So machst du es richtig
Deine Steuernummer auf der Rechnung sieht je nach Bundesland unterschiedlich aus:
| Bundesland | Format | Beispiel |
|---|---|---|
| Bayern | 000/000/00000 | 123/456/78901 |
| Berlin | 00/000/00000 | 12/345/67890 |
| NRW | 000/0000/0000 | 123/4567/8901 |
| Hamburg | 00/000/00000 | 21/345/67890 |
Steuernummer vs. Steuer-ID
USt-IdNr. beantragen: Wann und wie?
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine europaweit gültige Nummer für Unternehmen. Du brauchst sie, wenn du:
- Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringst
- Das Reverse-Charge-Verfahren anwenden musst
- EU-Kunden die Nummer ausdrücklich fordern
Beantragen: Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt):
- Online: www.bzst.de → USt-IdNr. beantragen
- Schriftlich: Formular USt 1 TI ausfüllen und einsenden
- Voraussetzung: Du musst bereits eine Steuernummer haben und umsatzsteuerlich registriert sein (Kleinunternehmer können in bestimmten Fällen ebenfalls eine USt-IdNr. beantragen)
- Dauer: 1–3 Wochen
- Kosten: Kostenlos
Die häufigsten Fehler beim Steuernummer-Antrag
1. Zu lange warten: Manche warten Monate, bevor sie sich anmelden. Ohne Steuernummer kannst du keine gesetzeskonforme Rechnung ausstellen.
2. Falsches Formular: Es gibt verschiedene Fragebögen für verschiedene Steuerarten. Für Selbstständige ist der “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen/Freiberufler” relevant.
3. Umsatz unterschätzt: Das Finanzamt schaut auf Plausibilität. Eine zu niedrige Schätzung kann als Versuch gewertet werden, Steuern zu vermeiden.
4. Voranmeldungspflicht vergessen: Auch wenn du im ersten Jahr kaum Umsatz hast – frag das Finanzamt explizit, ob du Voranmeldungen einreichen musst.
5. Kleinunternehmer-Option vergessen: Wenn du die Regelbesteuerung willst, tu nichts. Wenn du Kleinunternehmer sein willst, musst du das aktiv wählen.
Alles zusammen: Die wichtigsten Tools für deinen Start
Wenn du dich gerade selbstständig machst, brauchst du:
- Steuernummer → Beim Finanzamt beantragen (dieser Artikel)
- Rechnungsprogramm → kostenlose-erechnung.de – kostenlos, kein Download
- Buchhaltung → EÜR, Belegerfassung, DATEV-Export im Business Plus-Plan
Die komplette Gründer-Checkliste für Selbstständige findest du hier: Selbstständig machen 2026 – Checkliste.