Steuernummer beantragen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Selbstständige

Steuernummer beantragen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Selbstständige

Dennis Bär

Du willst dich selbstständig machen – aber bevor du deine erste Rechnung schreiben kannst, brauchst du eine Steuernummer. Ohne sie fehlt eine gesetzliche Pflichtangabe auf jeder Rechnung. Wie du sie beantragst, welche Formulare du brauchst und was danach passiert, erklären wir dir hier – Schritt für Schritt.


Was ist die Steuernummer und warum brauchst du sie?

Die Steuernummer ist eine individuelle Nummer, die das Finanzamt dir als steuerpflichtiger Person zuweist. Sie identifiziert dich im deutschen Steuersystem und muss auf jeder Rechnung angegeben werden, die du als Selbstständiger ausstellst.

Rechtliche Grundlage: § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG – Rechnungen müssen die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers enthalten.

Ohne Steuernummer auf deiner Rechnung:

  • Kann dein Kunde keine Vorsteuer abziehen
  • Gilt die Rechnung als formal ungültig
  • Kann das Finanzamt die Abzugsfähigkeit der Betriebsausgabe verweigern

Steuernummer vs. USt-IdNr. – der wichtige Unterschied

Viele verwechseln diese beiden Nummern. Das sind sie im Vergleich:

SteuernummerUSt-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
Format10–13 Stellen, je nach BundeslandDE + 9 Ziffern (z.B. DE123456789)
Ausgestellt vonDeinem FinanzamtBundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Braucht es jeder?Ja – alle SelbstständigenNein – nur bei EU-Auslandsgeschäften
Zweck auf RechnungInlandsrechnungenEU-Rechnungen, Reverse Charge
BeantragungBeim Finanzamt (Anmeldung)Beim BZSt, online oder schriftlich
Kostenlos?JaJa

Wann brauchst du die USt-IdNr.?

  • Wenn du Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringst
  • Für das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG)
  • Wenn EU-Kunden sie von dir verlangen

Als Kleinunternehmer brauchst du in der Regel keine USt-IdNr. – es sei denn, du hast regelmäßig EU-Auslandsgeschäfte.


Steuernummer beantragen: Schritt für Schritt

flowchart TD
    A[Ich will mich selbstständig machen] --> B{Bin ich Freiberufler\noder Gewerbetreibender?}
    B -->|Freiberufler\nArzt, Anwalt, IT, Texter etc.| C[Direkt beim Finanzamt anmelden\nKeine Gewerbeanmeldung nötig]
    B -->|Gewerbetreibender\nHandel, Handwerk, etc.| D[Gewerbeanmeldung beim\nOrdnungsamt / Gewerbeamt]
    D --> E[Finanzamt wird automatisch\ninformiert]
    C --> F[Fragebogen zur steuerlichen\nErfassung ausfüllen]
    E --> F
    F --> G{Wie einreichen?}
    G -->|Digital| H[Über Elster.de\nelektronisch ausfüllen]
    G -->|Schriftlich| I[Formular herunterladen\nund per Post/persönlich]
    H --> J[Steuernummer erhalten\n2–6 Wochen Wartezeit]
    I --> J
    J --> K[✅ Erste Rechnung schreiben!]

Schritt 1: Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Das ist die erste wichtige Unterscheidung – sie bestimmt, wie du dich anmeldest:

Freiberufler (keine Gewerbeanmeldung nötig):

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare
  • Ingenieure, Architekten
  • IT-Freiberufler, Softwareentwickler (in der Regel)
  • Texter, Journalisten, Übersetzer
  • Künstler, Musiker, Schriftsteller
  • Lehrer, Dozenten, Coaches
  • Und viele mehr (vollständige Liste: freie Berufe in Deutschland)

Gewerbetreibende (Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt erforderlich):

  • Händler (online oder stationär)
  • Handwerker
  • Restaurantbesitzer, Gastronomen
  • Makler, Agenturen (in manchen Fällen)
  • Alle anderen, die nicht explizit zu den freien Berufen zählen
Im Zweifel: Finanzamt entscheidet
Ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst, entscheidet letztendlich das Finanzamt. Im Zweifelsfall kannst du einfach den Fragebogen ausfüllen – das Finanzamt klärt dann die Einstufung.

Schritt 2: Gewerbeanmeldung (nur für Gewerbetreibende)

Wenn du ein Gewerbe betreibst, melde es zunächst beim Ordnungsamt oder Gewerbeamt deiner Gemeinde an. Das kostet je nach Stadt 15–65 €.

Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Amt automatisch das Finanzamt. Du bekommst dann meist innerhalb weniger Wochen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt.

Wenn du kein Gewerbe betreibst: Springe direkt zu Schritt 3.

Schritt 3: Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Jetzt kommt der wichtigste Schritt: der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (auch: ESt 1 C oder „Existenzgründer-Fragebogen”). Hier gibst du alle relevanten Informationen über deine Selbstständigkeit an.

Wo bekommst du den Fragebogen?

  • Online: Über Elster.de – Registrierung erforderlich, dann digital ausfüllen und absenden
  • Beim Finanzamt: Persönlich abholen oder per Post anfordern
  • Gewerbetreibende: Wird oft automatisch zugeschickt, nachdem das Gewerbeamt die Info weitergeleitet hat

Schritt 4: Den Fragebogen korrekt ausfüllen

Der Fragebogen hat mehrere Abschnitte. Die wichtigsten:

Persönliche Angaben:

  • Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung

Art der Tätigkeit:

  • Beschreibe deine Tätigkeit so genau wie möglich
  • Freiberuflich oder gewerblich (das Finanzamt entscheidet dann endgültig)

Erwartete Umsätze: Hier gibt’s eine entscheidende Frage: Wie hoch wird dein Umsatz in diesem und im nächsten Jahr sein?

Diese Angabe bestimmt:

  • Ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst (≤ 25.000 € Vorjahr)
  • Wie oft du Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst (monatlich/vierteljährlich/jährlich)
Vorsicht bei der Umsatzschätzung
Unterschätze deinen Umsatz nicht absichtlich – das Finanzamt kann das als Steuerhinterziehung werten. Schätze realistisch. Im ersten Jahr darfst du konservativ schätzen, wenn du noch keine Erfahrungswerte hast.

Kleinunternehmerregelung wählen: Im Fragebogen gibt es eine explizite Option für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Wenn du sie nutzen möchtest, musst du das aktiv ankreuzen. Ohne aktive Wahl wirst du automatisch in die Regelbesteuerung eingestuft.

Mehr zur Kleinunternehmerregelung: Kleinunternehmerregelung 2026 erklärt.

Voranmeldungszeitraum: Das Finanzamt legt fest, wie oft du Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst:

  • Jährliche Steuerschuld unter 1.000 €: nur jährliche Voranmeldung
  • Jährliche Steuerschuld 1.000–7.500 €: vierteljährliche Voranmeldung
  • Jährliche Steuerschuld über 7.500 €: monatliche Voranmeldung

Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt: keine Voranmeldung nötig.

Schritt 5: Fragebogen einreichen

Digital über Elster: Registriere dich auf Elster.de, wähle “Formulare” → “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” und fülle alles aus. Elektronische Übermittlung ist sofort und kostenlos.

Schriftlich: Drucke den Fragebogen aus, fülle ihn handschriftlich oder mit PC aus und schick ihn per Post oder gib ihn persönlich ab.

Schritt 6: Steuernummer erhalten

Innerhalb von 2–6 Wochen bekommst du einen Brief vom Finanzamt mit:

  • Deiner Steuernummer (z.B. 12/345/67890)
  • Deiner Einstufung (Freiberufler oder Gewerbetreibender)
  • Hinweis auf Voranmeldungspflichten

Ab jetzt kannst du Rechnungen mit Steuernummer schreiben!


Was passiert nach der Steuernummer-Erteilung?

Nach der Anmeldung kommen auf dich zu:

Einkommensteuer: Du musst am Ende des Jahres eine Einkommensteuererklärung mit Anlage S (Selbstständige) oder G (Gewerbetreibende) einreichen.

Umsatzsteuervoranmeldungen: Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist (also kein Kleinunternehmer), musst du regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen über Elster einreichen.

EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung): Du ermittelst deinen Gewinn über die EÜR – Einnahmen minus Ausgaben. Mehr dazu im EÜR Ratgeber 2026.

Buchhaltung: Alle Einnahmen und Ausgaben müssen aufgezeichnet werden. Dafür brauchst du ein Rechnungsprogramm und eine Möglichkeit zur Belegerfassung.

Direkt nach der Steuernummer: Erste Rechnung erstellen

Sobald du deine Steuernummer hast, kannst du loslegen. Erstelle deine erste E-Rechnung kostenlos – ZUGFeRD & XRechnung, ohne Anmeldung, direkt im Browser.

Jetzt erste Rechnung erstellen

Steuernummer auf der Rechnung: So machst du es richtig

Deine Steuernummer auf der Rechnung sieht je nach Bundesland unterschiedlich aus:

BundeslandFormatBeispiel
Bayern000/000/00000123/456/78901
Berlin00/000/0000012/345/67890
NRW000/0000/0000123/4567/8901
Hamburg00/000/0000021/345/67890
Steuernummer vs. Steuer-ID
Nicht verwechseln: Die Steuernummer (für Rechnungen) ist nicht gleich der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID oder IdNr.) – diese bekommst du als Privatperson bei der Geburt und nutzt sie für die persönliche Einkommensteuererklärung. Auf Rechnungen kommt die Steuernummer des Unternehmens/Selbstständigen.

USt-IdNr. beantragen: Wann und wie?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine europaweit gültige Nummer für Unternehmen. Du brauchst sie, wenn du:

  • Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringst
  • Das Reverse-Charge-Verfahren anwenden musst
  • EU-Kunden die Nummer ausdrücklich fordern

Beantragen: Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt):

  • Online: www.bzst.de → USt-IdNr. beantragen
  • Schriftlich: Formular USt 1 TI ausfüllen und einsenden
  • Voraussetzung: Du musst bereits eine Steuernummer haben und umsatzsteuerlich registriert sein (Kleinunternehmer können in bestimmten Fällen ebenfalls eine USt-IdNr. beantragen)
  • Dauer: 1–3 Wochen
  • Kosten: Kostenlos

Die häufigsten Fehler beim Steuernummer-Antrag

1. Zu lange warten: Manche warten Monate, bevor sie sich anmelden. Ohne Steuernummer kannst du keine gesetzeskonforme Rechnung ausstellen.

2. Falsches Formular: Es gibt verschiedene Fragebögen für verschiedene Steuerarten. Für Selbstständige ist der “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen/Freiberufler” relevant.

3. Umsatz unterschätzt: Das Finanzamt schaut auf Plausibilität. Eine zu niedrige Schätzung kann als Versuch gewertet werden, Steuern zu vermeiden.

4. Voranmeldungspflicht vergessen: Auch wenn du im ersten Jahr kaum Umsatz hast – frag das Finanzamt explizit, ob du Voranmeldungen einreichen musst.

5. Kleinunternehmer-Option vergessen: Wenn du die Regelbesteuerung willst, tu nichts. Wenn du Kleinunternehmer sein willst, musst du das aktiv wählen.


Alles zusammen: Die wichtigsten Tools für deinen Start

Wenn du dich gerade selbstständig machst, brauchst du:

  1. Steuernummer → Beim Finanzamt beantragen (dieser Artikel)
  2. Rechnungsprogrammkostenlose-erechnung.de – kostenlos, kein Download
  3. Buchhaltung → EÜR, Belegerfassung, DATEV-Export im Business Plus-Plan

Die komplette Gründer-Checkliste für Selbstständige findest du hier: Selbstständig machen 2026 – Checkliste.


Häufig gestellte Fragen zur Steuernummer

Wie lange dauert es, eine Steuernummer zu beantragen?
Nach dem Einreichen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung dauert es in der Regel 2–6 Wochen, bis du deine Steuernummer per Post erhältst. In Ballungsgebieten mit überlasteten Finanzämtern kann es auch 8 Wochen dauern. Über Elster (digital) geht es manchmal schneller.
Kann ich schon Rechnungen schreiben, bevor ich die Steuernummer habe?
Formal nein – ohne Steuernummer fehlt eine gesetzliche Pflichtangabe. In der Praxis empfehlen manche Finanzämter, bei der ersten Rechnung vorübergehend 'Steuernummer beantragt' zu vermerken und die Nummer nachzureichen, sobald sie vorliegt. Sprich im Zweifel kurz mit deinem Finanzamt.
Brauche ich als Freiberufler eine Gewerbeanmeldung?
Nein. Freiberufler (Ärzte, Anwälte, IT-Selbstständige, Texter, Künstler usw.) melden sich direkt beim Finanzamt an – keine Gewerbeanmeldung nötig. Das Finanzamt entscheidet im Zweifelsfall, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst.
Was ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
Das ist das offizielle Formular, mit dem du dich als Selbstständiger beim Finanzamt anmeldest. Du gibst darin persönliche Daten, deine Tätigkeit, erwartete Umsätze und Präferenzen (z.B. Kleinunternehmerregelung) an. Du kannst ihn digital über Elster.de oder schriftlich einreichen.
Muss ich als Kleinunternehmer trotzdem eine Steuernummer beantragen?
Ja! Die Steuernummer ist für alle Selbstständigen Pflicht, unabhängig von der Kleinunternehmerregelung. Du trägst dann im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.
Wie unterscheidet sich die Steuernummer von der Steuer-ID?
Die Steuernummer (für Rechnungen) wird dir vom Finanzamt bei der Anmeldung als Selbstständiger zugewiesen. Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID oder IdNr.) bekommst du als Privatperson bei der Geburt – sie bleibt lebenslang gleich. Auf Rechnungen kommt die Steuernummer deines Unternehmens, nicht deine persönliche Steuer-ID.
Kann ich die Steuernummer online beantragen?
Ja. Der schnellste Weg ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über Elster.de. Registriere dich dort (einmalig), wähle das entsprechende Formular und übermittle es digital. Das spart Porto und ist oft schneller als der Postweg.