Wie viel Steuern als Freelancer zurücklegen? Faustformel, Tabelle, Praxis

Wie viel Steuern als Freelancer zurücklegen? Faustformel, Tabelle, Praxis

Dennis Bär

“Wie viel sollte ich für Steuern zurücklegen?” ist die einzige Frage, die zuverlässig jedem Freelancer im zweiten Jahr in den Bauch beißt. Im ersten Jahr wirkt das Konto vollgepackt – im zweiten Jahr kommt die erste richtige Einkommensteuer-Nachzahlung plus Vorauszahlungen für das laufende Jahr. Plötzlich fehlen 12.000 €, die nicht da waren.

Dieser Ratgeber gibt eine konkrete Faustformel nach Umsatzklasse, erklärt die unterschätzten Posten (Krankenversicherung, Solidaritätszuschlag-Resthaftung, ggf. Kirchensteuer) und zeigt, wie Sie das Rücklagenkonto so führen, dass die Nachzahlung kein Schock mehr ist.

In rund 7 Minuten haben Sie: eine Rücklagenquote für Ihre Umsatzklasse, eine Tabelle für die nächsten drei Steuerjahre, ein konkretes Konten-Setup und das Wissen, warum 25 % oft zu wenig sind.


Welche Steuern und Abgaben treffen Freelancer wirklich?

Vier Posten, die sich addieren – nicht ausschließen:

  1. Einkommensteuer (progressiv 0 % bis 45 %).
  2. Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer, nur über bestimmten Freigrenzen relevant – seit 2021 für die meisten Freelancer null).
  3. Kirchensteuer (8–9 % der Einkommensteuer, je nach Bundesland) – wenn Sie konfessionell sind.
  4. Umsatzsteuer – Durchläufer, aber liquiditätsrelevant: Sie ziehen 19 % vom Kunden ein und müssen sie monatlich/quartalsweise ans Finanzamt überweisen. Wer als Regelbesteuerer den USt-Anteil ausgibt, hat schnell ein Liquiditätsproblem.

Plus, im Hintergrund:

  1. Krankenversicherung (freiwillig GKV oder PKV) – kein Steueranteil, aber jeder Euro Mehrgewinn erhöht im Folgejahr den GKV-Beitrag, weil sich die Bemessungsgrundlage am Einkommen orientiert.
  2. Gewerbesteuer, falls Sie kein Freiberufler sind – ab 24.500 € Gewinn.

Quelle für Steuersätze 2026: BMF Grundtabelle.


Die Faustformel – aber differenziert nach Umsatzklasse

Die klassische “25 % zurücklegen”-Daumenregel ist eine Anfänger-Heuristik. In Wahrheit hängt es vom Gewinn ab, nicht vom Umsatz, und der Prozentsatz steigt mit dem Einkommen. Hier eine realistische Rücklagentabelle für Solo-Freelancer (Vollzeit, ledig, keine Kirche):

Gewinn pro JahrEinkommensteuer ca.KV-Beitrag p. a.Empfohlene Rücklage gesamt
15.000 €0 € (unter Grundfreibetrag)3.000 €20 %
25.000 €2.700 €4.500 €28 %
40.000 €7.300 €7.200 €36 %
60.000 €14.000 €10.800 €41 %
80.000 €21.500 €14.400 €45 %
100.000 €30.000 €17.500 €47 %

Achtung: Die Tabelle berücksichtigt Einkommensteuer + GKV (freiwillig, ohne Krankengeld) + ggf. Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewinn. Kirchensteuer (8–9 %) und PKV-Beiträge sind nicht enthalten. Wer Kirchensteuer zahlt, addiert etwa 2 Prozentpunkte; wer PKV hat, oft 3–5 Punkte weniger im KV-Bereich.

Eigene Rechnung statt Tabelle: Nehmen Sie Ihren letzten Steuerbescheid, ziehen Sie die ermittelte Einkommensteuer + KV-Beitrag durch den Gewinn = Ihre persönliche Rücklagenquote. Wer noch keinen Bescheid hat: 30 % im ersten Jahr zurücklegen ist konservativ-sicher.

Die unterschätzte Doppelbelastung im zweiten Jahr
Im zweiten Geschäftsjahr kommt typischerweise: 1) Nachzahlung Einkommensteuer für Jahr 1, 2) Vorauszahlung für Jahr 2 (vier Quartale rückwirkend ab März). Heißt: Sie zahlen im März, Juni, September und Dezember jeweils einen Quartalsbetrag. Wer das nicht eingeplant hat, sieht in einem Monat 7.000 € verschwinden. Die Rücklage muss diesen Doppelschlag tragen.

Konkretes Beispiel: Anna, Designerin, 50.000 € Gewinn

Anna, 34, Solo-Grafikdesignerin in Köln, GKV, ledig, konfessionslos:

  • Bruttoeinkommen 2026: 60.000 €.
  • Betriebsausgaben: 10.000 € (Software, Coworking, Hardware, Versicherung).
  • Gewinn: 50.000 €.
  • Krankenversicherung: ca. 7.700 € (freiwillig GKV, ohne Krankengeld, ohne PV).
  • Einkommensteuer 2026: ca. 9.000 € (Annahme: keine sonstigen Einkünfte).
  • Soli + Kirchensteuer: 0 € (konfessionslos, Soli unter Freigrenze).
  • Gewerbesteuer: 0 € (Freiberuf nach §18 EStG).

Rücklagenquote: (9.000 + 7.700) / 50.000 = 33,4 %.

Annas Konten-Setup:

  • Geschäftskonto (laufender Verkehr).
  • Rücklagenkonto 1 “Steuern”: jeden Monat 30 % vom Gewinn dorthin überweisen.
  • Rücklagenkonto 2 “KV”: monatlich 640 € (1/12 vom Jahresbeitrag).
  • Sicherheitspuffer: drei Monatsausgaben auf Tagesgeld.

Mehr zur Kontentrennung: Geschäftskonto für Selbstständige.


Liquiditätsplan: Wann zahlt das Finanzamt was?

TerminWas kommtHöhe (Beispiel 40.000 € Gewinn)
10. MärzUSt-Voranmeldung Februar (Regelbesteuerer)je nach Umsatz
10. MärzEinkommensteuer-Vorauszahlung Q1ca. 1.800 €
10. JuniUSt-Voranmeldung Mai + ESt-Vorauszahlung Q21.800 € + USt
10. SeptemberESt-Vorauszahlung Q3 + USt-Voranmeldung1.800 € + USt
10. DezemberESt-Vorauszahlung Q4 + USt-Voranmeldung1.800 € + USt
31. Juli (Folgejahr)Steuererklärung Vorjahr fällig (ohne Berater)
28. Februar (Folgejahr+1)Steuererklärung Vorjahr fällig (mit Berater)
VariabelNachzahlung Einkommensteuer Vorjahrvariabel

USt-Voranmeldungen sind als Kleinunternehmer (§19 UStG) nicht relevant. Wer monatlich abrechnet, hat einen straffen Liquiditätsrhythmus – wer quartalsweise abrechnen darf, mehr Luft.

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Sonderfall Kleinunternehmer: Andere Rücklagenquote

Wenn Sie Kleinunternehmer nach §19 UStG sind, ändert sich die Rechnung an zwei Stellen:

  • Keine USt-Voranmeldung – Liquidität entspannter.
  • Keine USt-Nachzahlung – aber auch keine Vorsteuer-Rückerstattung.
  • Einkommensteuer und KV-Beitrag wie oben.

Faustformel für Kleinunternehmer: 25–30 % des Gewinns reichen für die meisten unter 25.000 € Umsatz. Wer hauptberuflich Kleinunternehmer ist und KV freiwillig zahlt, landet auch hier bei 30 %.

Wer nebenberuflich Kleinunternehmer ist und die KV über den Arbeitgeber-Job läuft, hat es einfacher: Nur die Einkommensteuer auf den Mehrgewinn ist relevant – meist 30–40 % des Gewinns (wegen des hohen Grenzsteuersatzes durch das Arbeitnehmer-Gehalt). Details: Nebenberuflich selbstständig anmelden 2026.


Was übersehen Freelancer regelmäßig?

Übersehen 1: Krankenversicherungs-Beitragsanpassung.

Wer 2025 50.000 € Gewinn hatte und 2026 plötzlich 80.000 €, bekommt eine GKV-Beitragsanpassung – nicht im Folgejahr, sondern oft erst im Jahr danach. Heißt: 2027 fließt der höhere Beitrag rückwirkend für 2026. Das ist eine Nachforderung, die liquiditätsrelevant ist. Wer das nicht zurücklegt, steht schlecht da.

Übersehen 2: Künstlersozialkasse-Differenz.

Wer in der KSK ist (Designer, Texter, Fotografen, Musiker), zahlt nur den Arbeitnehmer-Anteil der KV. Die Beiträge passen sich am Jahresende nach Meldung der tatsächlichen Einkünfte an – das kann eine Nachzahlung sein. Quelle: Künstlersozialkasse Beitragsmeldung.

Übersehen 3: Gewerbesteuer-Freibetrag.

Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer erst ab 24.500 € Gewinn. Der erste Hebesatz-Bescheid kommt erst nach Abgabe der Steuererklärung – also im zweiten oder dritten Jahr nach Gründung. Hebesatz variiert zwischen 200 % (kleinste Gemeinden) und 580 % (München, Frankfurt, Berlin). Effektive Belastung: 7–17 % vom Gewinn über dem Freibetrag.

Übersehen 4: Altersvorsorge.

Strenggenommen keine Steuer, aber liquiditätsrelevant. Wer in die Rürup-Rente einzahlt (bis 27.566 € im Jahr 2026 steuerlich absetzbar), bekommt Steuern zurück – mindert also de facto die Rücklagenquote. Mehr zur Altersvorsorge: Altersvorsorge für Selbstständige.


Praktisches Konten-Setup

Minimal-Setup (für Anfänger):

  • 1 Geschäftskonto (oder zumindest Sub-Konto auf dem Privatkonto).
  • 1 Sparkonto/Tagesgeld als Rücklagenkonto.
  • Bei jeder Rechnungseingangs-Zahlung: 30 % auf das Rücklagenkonto übertragen. Sofort, gleicher Tag.

Profi-Setup (ab 60.000 € Gewinn):

  • 1 Geschäftskonto (operatives).
  • 1 Tagesgeld “Steuern” (für ESt + Soli + KSt).
  • 1 Tagesgeld “USt” (nur Regelbesteuerer – USt-Bewegung läuft 1:1 durch).
  • 1 Tagesgeld “Liquiditätspuffer” (3 Monatsausgaben).
  • 1 Depot “Altersvorsorge” (ETF, Rürup, Versicherung – je nach Strategie).

Routine: Einmal im Monat nach Sichten der Eingänge ins Geschäftskonto:

  1. 30–40 % des Gewinns → Steuern-Konto.
  2. 19 % der Brutto-Einnahmen → USt-Konto (Regelbesteuerer).
  3. Privatentnahme nur, was übrig bleibt.

Mehr zur Liquiditätsplanung: Liquidität und Rücklagen für Selbstständige.


Häufige Fragen

Reicht es, 25 % zurückzulegen?
Nur bei kleinen Gewinnen (bis ca. 25.000 €). Ab 40.000 € Gewinn brauchen Sie 35–40 %, ab 60.000 € eher 45 %. Die 25-%-Faustregel stammt aus einer Zeit, in der die Krankenversicherung noch über den Arbeitgeber lief – für hauptberufliche Freelancer mit freiwilliger GKV ist sie heute zu knapp.
Was ist mit der Solidaritätszuschlag-Befreiung?
Seit 2021 zahlen 90 % der Steuerpflichtigen keinen Soli mehr. Die Freigrenze liegt 2026 bei rund 18.130 € Einkommensteuer für Singles. Wer mehr als 100.000 € Gewinn hat, kommt darüber – dann fallen 5,5 % der Einkommensteuer als Soli an. In der Rücklagenquote oben ist das pauschal mitberücksichtigt.
Muss ich die Vorauszahlungen wirklich pünktlich zahlen?
Ja. Säumniszuschlag 1 % pro angefangenem Monat (§240 AO). Wer mal nicht kann, sollte VOR Fälligkeit eine Stundung mit Begründung beantragen – die wird bei nachvollziehbarer Liquiditätsschwäche oft gewährt, ist aber zinspflichtig (aktuell 0,5 % pro Monat).
Wann passt das Finanzamt die Vorauszahlungen an?
Im Bescheid nach Abgabe der Steuererklärung. Wenn der Vorjahresgewinn deutlich höher war, werden die laufenden Vorauszahlungen rückwirkend nachjustiert. Das heißt: Steigt Ihr Gewinn von 30.000 auf 60.000 €, kommt 2027 nicht nur die Nachzahlung für 2026, sondern auch nachträglich höhere Vorauszahlungen für Q1/Q2 2027.
Kann ich freiwillig höhere Vorauszahlungen zahlen, um die Nachzahlung zu vermeiden?
Ja – formloser Antrag ans Finanzamt 'Bitte um Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen aufgrund gestiegener Einkünfte'. Das ist liquiditätsschonender als eine große Nachzahlung 12 Monate später. Empfehlung bei jährlicher Gewinnsteigerung über 20 %.
Brauche ich für die Steuern einen Steuerberater?
Nicht zwingend. Wer mit ELSTER vertraut ist und eine ordentliche EÜR führt, kann die Steuererklärung selbst machen. Ein Berater lohnt sich ab 50.000 € Gewinn oder bei Sonderfällen (mehrere Einkunftsarten, GmbH, EU-Geschäfte). Kosten ca. 600–1.500 € im Jahr – oft mehr als gespart, wenn die Optimierung stimmt.
Was ist mit der EÜR – ist die Pflicht?
Ja, für Freiberufler und Gewerbe bis 800.000 € Umsatz. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird mit der Steuererklärung als Anlage EÜR über ELSTER eingereicht. Aus der laufenden Rechnungssoftware sollte sie sich exportieren lassen – das spart Stunden Sortier-Arbeit. Mehr im EÜR-Ratgeber.

Was Sie jetzt tun

  1. Rücklagenkonto eröffnen: Heute, nicht später. Tagesgeld bei Ihrer Bank oder einer Direktbank reicht.
  2. Auto-Überweisung einrichten: Bei jedem Rechnungseingang 30 % sofort weg vom Geschäftskonto.
  3. Quartalstermine im Kalender markieren: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember.
  4. Bei Gewinnsteigerung über 20 %: Antrag auf höhere Vorauszahlung stellen – das verteilt die Last gleichmäßig.
  5. EÜR sauber führen: Damit Sie jederzeit den aktuellen Gewinn kennen.

EÜR-fähige Rechnungssoftware – kostenlos starten

Drei Rechnungen pro Monat dauerhaft frei. Aus den Rechnungen wird automatisch eine EÜR-Übersicht – Sie sehen jeden Monat, wie viel Sie für Steuern zurücklegen müssen.

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Stand: Mai 2026. Geprüft gegen BMF-Grundtabelle 2026, GKV-Beitragssatzverordnung 2026, §32a EStG. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung – bei komplexen Konstellationen (mehrere Einkunftsarten, ausländische Einkünfte, GmbH) bitte mit Steuerkanzlei abstimmen.

Weiterführend:

Quellen: