“Wie viel sollte ich für Steuern zurücklegen?” ist die einzige Frage, die zuverlässig jedem Freelancer im zweiten Jahr in den Bauch beißt. Im ersten Jahr wirkt das Konto vollgepackt – im zweiten Jahr kommt die erste richtige Einkommensteuer-Nachzahlung plus Vorauszahlungen für das laufende Jahr. Plötzlich fehlen 12.000 €, die nicht da waren.
Dieser Ratgeber gibt eine konkrete Faustformel nach Umsatzklasse, erklärt die unterschätzten Posten (Krankenversicherung, Solidaritätszuschlag-Resthaftung, ggf. Kirchensteuer) und zeigt, wie Sie das Rücklagenkonto so führen, dass die Nachzahlung kein Schock mehr ist.
In rund 7 Minuten haben Sie: eine Rücklagenquote für Ihre Umsatzklasse, eine Tabelle für die nächsten drei Steuerjahre, ein konkretes Konten-Setup und das Wissen, warum 25 % oft zu wenig sind.
Welche Steuern und Abgaben treffen Freelancer wirklich?
Vier Posten, die sich addieren – nicht ausschließen:
- Einkommensteuer (progressiv 0 % bis 45 %).
- Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer, nur über bestimmten Freigrenzen relevant – seit 2021 für die meisten Freelancer null).
- Kirchensteuer (8–9 % der Einkommensteuer, je nach Bundesland) – wenn Sie konfessionell sind.
- Umsatzsteuer – Durchläufer, aber liquiditätsrelevant: Sie ziehen 19 % vom Kunden ein und müssen sie monatlich/quartalsweise ans Finanzamt überweisen. Wer als Regelbesteuerer den USt-Anteil ausgibt, hat schnell ein Liquiditätsproblem.
Plus, im Hintergrund:
- Krankenversicherung (freiwillig GKV oder PKV) – kein Steueranteil, aber jeder Euro Mehrgewinn erhöht im Folgejahr den GKV-Beitrag, weil sich die Bemessungsgrundlage am Einkommen orientiert.
- Gewerbesteuer, falls Sie kein Freiberufler sind – ab 24.500 € Gewinn.
Quelle für Steuersätze 2026: BMF Grundtabelle.
Die Faustformel – aber differenziert nach Umsatzklasse
Die klassische “25 % zurücklegen”-Daumenregel ist eine Anfänger-Heuristik. In Wahrheit hängt es vom Gewinn ab, nicht vom Umsatz, und der Prozentsatz steigt mit dem Einkommen. Hier eine realistische Rücklagentabelle für Solo-Freelancer (Vollzeit, ledig, keine Kirche):
| Gewinn pro Jahr | Einkommensteuer ca. | KV-Beitrag p. a. | Empfohlene Rücklage gesamt |
|---|---|---|---|
| 15.000 € | 0 € (unter Grundfreibetrag) | 3.000 € | 20 % |
| 25.000 € | 2.700 € | 4.500 € | 28 % |
| 40.000 € | 7.300 € | 7.200 € | 36 % |
| 60.000 € | 14.000 € | 10.800 € | 41 % |
| 80.000 € | 21.500 € | 14.400 € | 45 % |
| 100.000 € | 30.000 € | 17.500 € | 47 % |
Achtung: Die Tabelle berücksichtigt Einkommensteuer + GKV (freiwillig, ohne Krankengeld) + ggf. Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewinn. Kirchensteuer (8–9 %) und PKV-Beiträge sind nicht enthalten. Wer Kirchensteuer zahlt, addiert etwa 2 Prozentpunkte; wer PKV hat, oft 3–5 Punkte weniger im KV-Bereich.
Eigene Rechnung statt Tabelle: Nehmen Sie Ihren letzten Steuerbescheid, ziehen Sie die ermittelte Einkommensteuer + KV-Beitrag durch den Gewinn = Ihre persönliche Rücklagenquote. Wer noch keinen Bescheid hat: 30 % im ersten Jahr zurücklegen ist konservativ-sicher.
Die unterschätzte Doppelbelastung im zweiten Jahr
Konkretes Beispiel: Anna, Designerin, 50.000 € Gewinn
Anna, 34, Solo-Grafikdesignerin in Köln, GKV, ledig, konfessionslos:
- Bruttoeinkommen 2026: 60.000 €.
- Betriebsausgaben: 10.000 € (Software, Coworking, Hardware, Versicherung).
- Gewinn: 50.000 €.
- Krankenversicherung: ca. 7.700 € (freiwillig GKV, ohne Krankengeld, ohne PV).
- Einkommensteuer 2026: ca. 9.000 € (Annahme: keine sonstigen Einkünfte).
- Soli + Kirchensteuer: 0 € (konfessionslos, Soli unter Freigrenze).
- Gewerbesteuer: 0 € (Freiberuf nach §18 EStG).
Rücklagenquote: (9.000 + 7.700) / 50.000 = 33,4 %.
Annas Konten-Setup:
- Geschäftskonto (laufender Verkehr).
- Rücklagenkonto 1 “Steuern”: jeden Monat 30 % vom Gewinn dorthin überweisen.
- Rücklagenkonto 2 “KV”: monatlich 640 € (1/12 vom Jahresbeitrag).
- Sicherheitspuffer: drei Monatsausgaben auf Tagesgeld.
Mehr zur Kontentrennung: Geschäftskonto für Selbstständige.
Liquiditätsplan: Wann zahlt das Finanzamt was?
| Termin | Was kommt | Höhe (Beispiel 40.000 € Gewinn) |
|---|---|---|
| 10. März | USt-Voranmeldung Februar (Regelbesteuerer) | je nach Umsatz |
| 10. März | Einkommensteuer-Vorauszahlung Q1 | ca. 1.800 € |
| 10. Juni | USt-Voranmeldung Mai + ESt-Vorauszahlung Q2 | 1.800 € + USt |
| 10. September | ESt-Vorauszahlung Q3 + USt-Voranmeldung | 1.800 € + USt |
| 10. Dezember | ESt-Vorauszahlung Q4 + USt-Voranmeldung | 1.800 € + USt |
| 31. Juli (Folgejahr) | Steuererklärung Vorjahr fällig (ohne Berater) | – |
| 28. Februar (Folgejahr+1) | Steuererklärung Vorjahr fällig (mit Berater) | – |
| Variabel | Nachzahlung Einkommensteuer Vorjahr | variabel |
USt-Voranmeldungen sind als Kleinunternehmer (§19 UStG) nicht relevant. Wer monatlich abrechnet, hat einen straffen Liquiditätsrhythmus – wer quartalsweise abrechnen darf, mehr Luft.
Rechnungen + EÜR + Rücklagen in einem Tool
Mit der eingebauten EÜR-Übersicht sehen Sie jederzeit, wie hoch Ihr aktueller Gewinn ist – und damit, wie viel Sie zurücklegen müssen. Drei Rechnungen pro Monat dauerhaft kostenlos.
Sonderfall Kleinunternehmer: Andere Rücklagenquote
Wenn Sie Kleinunternehmer nach §19 UStG sind, ändert sich die Rechnung an zwei Stellen:
- Keine USt-Voranmeldung – Liquidität entspannter.
- Keine USt-Nachzahlung – aber auch keine Vorsteuer-Rückerstattung.
- Einkommensteuer und KV-Beitrag wie oben.
Faustformel für Kleinunternehmer: 25–30 % des Gewinns reichen für die meisten unter 25.000 € Umsatz. Wer hauptberuflich Kleinunternehmer ist und KV freiwillig zahlt, landet auch hier bei 30 %.
Wer nebenberuflich Kleinunternehmer ist und die KV über den Arbeitgeber-Job läuft, hat es einfacher: Nur die Einkommensteuer auf den Mehrgewinn ist relevant – meist 30–40 % des Gewinns (wegen des hohen Grenzsteuersatzes durch das Arbeitnehmer-Gehalt). Details: Nebenberuflich selbstständig anmelden 2026.
Was übersehen Freelancer regelmäßig?
Übersehen 1: Krankenversicherungs-Beitragsanpassung.
Wer 2025 50.000 € Gewinn hatte und 2026 plötzlich 80.000 €, bekommt eine GKV-Beitragsanpassung – nicht im Folgejahr, sondern oft erst im Jahr danach. Heißt: 2027 fließt der höhere Beitrag rückwirkend für 2026. Das ist eine Nachforderung, die liquiditätsrelevant ist. Wer das nicht zurücklegt, steht schlecht da.
Übersehen 2: Künstlersozialkasse-Differenz.
Wer in der KSK ist (Designer, Texter, Fotografen, Musiker), zahlt nur den Arbeitnehmer-Anteil der KV. Die Beiträge passen sich am Jahresende nach Meldung der tatsächlichen Einkünfte an – das kann eine Nachzahlung sein. Quelle: Künstlersozialkasse Beitragsmeldung.
Übersehen 3: Gewerbesteuer-Freibetrag.
Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer erst ab 24.500 € Gewinn. Der erste Hebesatz-Bescheid kommt erst nach Abgabe der Steuererklärung – also im zweiten oder dritten Jahr nach Gründung. Hebesatz variiert zwischen 200 % (kleinste Gemeinden) und 580 % (München, Frankfurt, Berlin). Effektive Belastung: 7–17 % vom Gewinn über dem Freibetrag.
Übersehen 4: Altersvorsorge.
Strenggenommen keine Steuer, aber liquiditätsrelevant. Wer in die Rürup-Rente einzahlt (bis 27.566 € im Jahr 2026 steuerlich absetzbar), bekommt Steuern zurück – mindert also de facto die Rücklagenquote. Mehr zur Altersvorsorge: Altersvorsorge für Selbstständige.
Praktisches Konten-Setup
Minimal-Setup (für Anfänger):
- 1 Geschäftskonto (oder zumindest Sub-Konto auf dem Privatkonto).
- 1 Sparkonto/Tagesgeld als Rücklagenkonto.
- Bei jeder Rechnungseingangs-Zahlung: 30 % auf das Rücklagenkonto übertragen. Sofort, gleicher Tag.
Profi-Setup (ab 60.000 € Gewinn):
- 1 Geschäftskonto (operatives).
- 1 Tagesgeld “Steuern” (für ESt + Soli + KSt).
- 1 Tagesgeld “USt” (nur Regelbesteuerer – USt-Bewegung läuft 1:1 durch).
- 1 Tagesgeld “Liquiditätspuffer” (3 Monatsausgaben).
- 1 Depot “Altersvorsorge” (ETF, Rürup, Versicherung – je nach Strategie).
Routine: Einmal im Monat nach Sichten der Eingänge ins Geschäftskonto:
- 30–40 % des Gewinns → Steuern-Konto.
- 19 % der Brutto-Einnahmen → USt-Konto (Regelbesteuerer).
- Privatentnahme nur, was übrig bleibt.
Mehr zur Liquiditätsplanung: Liquidität und Rücklagen für Selbstständige.
Häufige Fragen
Reicht es, 25 % zurückzulegen?
Was ist mit der Solidaritätszuschlag-Befreiung?
Muss ich die Vorauszahlungen wirklich pünktlich zahlen?
Wann passt das Finanzamt die Vorauszahlungen an?
Kann ich freiwillig höhere Vorauszahlungen zahlen, um die Nachzahlung zu vermeiden?
Brauche ich für die Steuern einen Steuerberater?
Was ist mit der EÜR – ist die Pflicht?
Was Sie jetzt tun
- Rücklagenkonto eröffnen: Heute, nicht später. Tagesgeld bei Ihrer Bank oder einer Direktbank reicht.
- Auto-Überweisung einrichten: Bei jedem Rechnungseingang 30 % sofort weg vom Geschäftskonto.
- Quartalstermine im Kalender markieren: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember.
- Bei Gewinnsteigerung über 20 %: Antrag auf höhere Vorauszahlung stellen – das verteilt die Last gleichmäßig.
- EÜR sauber führen: Damit Sie jederzeit den aktuellen Gewinn kennen.
EÜR-fähige Rechnungssoftware – kostenlos starten
Drei Rechnungen pro Monat dauerhaft frei. Aus den Rechnungen wird automatisch eine EÜR-Übersicht – Sie sehen jeden Monat, wie viel Sie für Steuern zurücklegen müssen.
Stand: Mai 2026. Geprüft gegen BMF-Grundtabelle 2026, GKV-Beitragssatzverordnung 2026, §32a EStG. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung – bei komplexen Konstellationen (mehrere Einkunftsarten, ausländische Einkünfte, GmbH) bitte mit Steuerkanzlei abstimmen.
Weiterführend:
- Liquidität und Rücklagen für Selbstständige
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Stundensatz als Freelancer berechnen
- Geschäftskonto für Selbstständige
- Krankenversicherung für Selbstständige 2026
- Altersvorsorge für Selbstständige
Quellen: