Reverse Charge bilden Sie in der XRechnung über die Umsatzsteuerkategorie AE ab. Jede betroffene Position hat 0 %, die Steueraufstellung genau eine Zeile AE mit Steuerbetrag 0 und einem Befreiungsgrund als Text oder Code VATEX-EU-AE. Außerdem braucht die Datei eine Steuerkennung des Leistenden und die USt-IdNr. des Kunden, ersatzweise dessen Registerkennung. Fehlt bei Kategorie AE eine dieser Angaben, meldet der Validator eine Regel aus der Gruppe BR-AE (Stand: November 2026, XRechnung 3.0.2).
Ein Beispiel: Ein Elektrobetrieb berechnet einem Generalunternehmer eine Installation. Auf dem PDF steht der Hinweis auf § 13b UStG, trotzdem kommt die XRechnung mit „BR-AE-10“ zurück. Der Validator liest nur die XML-Felder, nicht den Text auf dem PDF.
Ob Ihre Leistung unter § 13b fällt, klären die Ratgeber zu den Pflichtangaben einer Reverse-Charge-Rechnung und zu § 13b UStG bei Bauleistungen. Hier geht es um die Datei. Wie die Reverse-Charge-Rechnung in Kostenlose-Erechnung.de diese Felder automatisch setzt, steht weiter unten.
Welche Steuerkategorie gehört zu Reverse Charge: AE, K oder G?
Für Reverse Charge gilt die Kategorie AE, sowohl bei § 13b-Fällen im Inland als auch bei Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten. K und G tragen ebenfalls 0 %, bedeuten aber Steuerbefreiung, nicht Steuerschuldumkehr. Die Codes stammen aus der Codeliste UNTDID 5305 und der VATEX-Liste, die die Europäische Kommission für EN 16931 pflegt.
| Fall | Kategorie (BT-151, BT-118) | Code (BT-121) | Angabe auf der Rechnung |
|---|---|---|---|
| § 13b im Inland, etwa Bauleistung oder Gebäudereinigung | AE | VATEX-EU-AE | „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ |
| Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat | AE | VATEX-EU-AE | dieselbe Angabe, USt-IdNr. beider Seiten |
| Warenlieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat | K | VATEX-EU-IC | Hinweis auf die Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 1b UStG) |
| Ausfuhr in ein Land außerhalb der EU | G | VATEX-EU-G | Hinweis auf die Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 1a UStG) |
Die Fälle des Inlands zählt § 13b Abs. 2 UStG auf, Bauleistungen etwa in Nr. 4, das Reinigen von Gebäuden in Nr. 8. Für Dienstleistungen ins EU-Ausland verlangt § 14a Abs. 1 UStG die Angabe zur Steuerschuldnerschaft, die USt-IdNr. beider Seiten und eine Rechnung bis zum 15. Tag des Folgemonats.
Ein typischer Fehler: eine Warenlieferung nach Österreich als AE codiert. Die Datei ist formal gültig, steuerlich aber falsch eingeordnet; steuerfreie EU-Lieferungen gehören in die Kategorie K.
Checkliste: Welche Felder braucht eine Reverse-Charge-XRechnung?
Die Punkte 2 bis 8 prüft der Validator bei Kategorie AE nach den Regeln zu EN 16931, die die XRechnung der KoSIT übernimmt. Die BT-Nummern gelten für CII und UBL gleich.
- Kategorie
AEan jeder betroffenen Position (BT-151). Diese Angabe, auch an Nachlässen oder Zuschlägen (BT-95, BT-102), löst die Regeln BR-AE aus. - Steuersatz 0 an jeder
AE-Position (BT-152). Ein Satz von 19 bei KategorieAEverletzt BR-AE-05. Dasselbe gilt für Nachlässe und Zuschläge auf Belegebene mitAE(BT-96, BT-103; BR-AE-06 und BR-AE-07). - Genau eine Zeile
AEin der Steueraufstellung (BG-23, BT-118). Zwei Zeilen mitAEoder gar keine verletzen BR-AE-01. - Bemessungsgrundlage passt zu den Positionen (BT-116). Sie ist die Summe der
AE-Positionen, abzüglich Nachlässe und zuzüglich Zuschläge derselben Kategorie (BR-AE-08). - Steuerbetrag 0 in der
AE-Zeile (BT-117). Der Leistende weist keine Steuer aus. Das verlangt BR-AE-09; für die Rechnung selbst entfällt der gesonderte Steuerausweis nach § 14a Abs. 5 Satz 2 UStG. Brutto und netto sind bei einer reinen Reverse-Charge-Rechnung gleich. - Befreiungsgrund als Text oder Code (BT-120, BT-121). BR-AE-10 verlangt den Code
VATEX-EU-AEoder den Text „Reverse charge“ beziehungsweise einen gleichwertigen Text in einer anderen Sprache. Wir empfehlen beides: Der Code ist eindeutig, der Text trägt den deutschen Wortlaut. - Steuerkennung des Leistenden (BT-31 oder BT-32). Ihre USt-IdNr. oder Ihre Steuernummer muss in der Datei stehen, alternativ die USt-IdNr. eines Fiskalvertreters (BT-63; BR-AE-02). Bei Dienstleistungen ins EU-Ausland ist die USt-IdNr. gesetzlich vorgeschrieben (§ 14a Abs. 1 Satz 3 UStG).
- Kennung des Kunden (BT-48 oder BT-47). BR-AE-02 verlangt die USt-IdNr. des Kunden oder seine Registerkennung, etwa die Handelsregisternummer. Für EU-Kunden reicht die Registerkennung steuerlich nicht, dort gehört die USt-IdNr. in die Rechnung.
- Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. § 14a Abs. 5 UStG schreibt sie für § 13b-Fälle im Inland vor, Abs. 1 für Dienstleistungen ins EU-Ausland. In der XRechnung gibt es keine Druckseite, die Angabe muss also in der Datei stehen. Naheliegend ist der Befreiungsgrund (BT-120); zusätzlich eignet sich eine Bemerkung zur Rechnung (BT-22).
Fehlt einer der Punkte 2 bis 8, meldet der Validator einen Fehler. Fehlt Punkt 1, greift keine BR-AE-Regel, und Punkt 9 prüft kein Validator; beides kontrollieren Sie selbst.
Was bedeuten die Fehlermeldungen BR-AE-01 bis BR-AE-10?
Jede Regel BR-AE prüft eine Angabe aus der Checkliste. Die Tabelle übersetzt die englischen Regeltexte zu EN 16931 und nennt die Korrektur.
| Regel | Was nicht stimmt | Lösung |
|---|---|---|
| BR-AE-01 | Positionen mit AE, aber keine oder mehr als eine AE-Zeile in der Steueraufstellung | genau eine Zeile AE in BG-23 anlegen |
| BR-AE-02 bis 04 | Steuerkennung des Leistenden oder Kennung des Kunden fehlt (bei Positionen, Nachlässen oder Zuschlägen mit AE) | USt-IdNr. oder Steuernummer im Absender, USt-IdNr. beim Kunden ergänzen |
| BR-AE-05 bis 07 | Steuersatz einer Position, eines Nachlasses oder Zuschlags mit AE ist nicht 0 | Satz auf 0 setzen |
| BR-AE-08 | Bemessungsgrundlage der AE-Zeile passt nicht zu den Positionen | Summe neu bilden, Rundung je Position prüfen |
| BR-AE-09 | Steuerbetrag der AE-Zeile ist nicht 0 | Steuerbetrag auf 0 setzen |
| BR-AE-10 | Befreiungsgrund fehlt | VATEX-EU-AE in BT-121 oder Text in BT-120 eintragen |
Weitere Meldungen außerhalb dieser Gruppe erklärt der Ratgeber zu Validierungsfehlern der XRechnung.
Wie sieht eine gemischte Rechnung mit 19 % und Reverse Charge aus?
Eine gemischte Rechnung hat in der Steueraufstellung eine Zeile je Kategorie. BR-AE-01 verlangt nur, dass AE genau einmal vorkommt.
Beispiel mit erfundenen Zahlen: Ein Elektrobetrieb stellt einem Generalunternehmer die Installation einer Anlage für 8.000,00 € und die vorab beauftragte Planung für 1.200,00 € in Rechnung. Planungsleistungen nimmt § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG ausdrücklich von den Bauleistungen aus, sie bleiben bei 19 %. Ob die Planung im Einzelfall eine eigene Leistung ist, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
| Feld | Zeile 1 | Zeile 2 |
|---|---|---|
| Kategorie (BT-118) | S | AE |
| Steuersatz (BT-119) | 19 | 0 |
| Bemessungsgrundlage (BT-116) | 1.200,00 € | 8.000,00 € |
| Steuerbetrag (BT-117) | 228,00 € | 0,00 € |
| Befreiungsgrund (BT-120, BT-121) | leer | VATEX-EU-AE |
Summen: netto 9.200,00 € (BT-109), Umsatzsteuer 228,00 € (BT-110), brutto 9.428,00 € (BT-112).
In Kostenlose-Erechnung.de gilt die Steuerart für die ganze Rechnung. Einen solchen Fall stellen Sie dort als zwei Rechnungen: eine mit der Steuerart Reverse Charge für die Installation, eine Standardrechnung für die Planung.
Wie erstellen Sie eine Reverse-Charge-XRechnung?
Kostenlose-Erechnung.de ist eine Rechnungssoftware für Selbstständige und kleine Unternehmen, die XRechnung und ZUGFeRD im kostenlosen Tarif Start erzeugt, auch ohne Anmeldung. So setzen Sie Reverse Charge für § 13b-Fälle im Inland im Rechnungseditor:
- Steuerart wählen. In den Rechnungsdaten wählen Sie im Feld „Umsatzsteuer“ unter „Sonderfälle“ den Eintrag „Reverse Charge (§ 13b UStG)“. Ergebnis: Alle Positionen laufen mit 0 %, der Editor zeigt keine Umsatzsteuer mehr.
- USt-IdNr. des Kunden eintragen. Bei dieser Steuerart ist das Feld beim Empfänger Pflicht; ohne Eintrag meldet der Editor einen Fehler.
- Eigene Steuerkennung prüfen. Steuernummer oder USt-IdNr. aus dem Absender gehen als BT-32 oder BT-31 in die Datei.
- Als XRechnung herunterladen. Wählen Sie „XRechnung (XML)“, angemeldet „E-Rechnung für Behörden“. Ergebnis: Positionen und Steueraufstellung tragen
AEmit 0 %, der Befreiungsgrund lautet „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG“ mit dem CodeVATEX-EU-AE, und derselbe Satz steht als Bemerkung in der Rechnung.
Der Editor meldet fehlende Angaben, eine Prüfung mit dem KoSIT-Validator findet beim Erstellen aber nicht statt.
Wie prüfen Sie die Datei vor dem Versand?
Prüfen Sie die fertige XML-Datei mit dem kostenlosen E-Rechnungs-Prüfer unter /auslesen/. Er nutzt den KoSIT-Validator und zeigt Regeln wie BR-AE-02 oder BR-AE-10 in Alltagssprache, mit den betroffenen BT-Feldern. Ohne Anmeldung und im Tarif Start sind 3 Prüfungen im Monat möglich, mit Business unbegrenzt.
Im Ergebnis sollte keine Meldung aus der Gruppe BR-AE stehen. Prüfen Sie in der lesbaren Ansicht außerdem die USt-IdNr. des Kunden und den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft.
Welcher Steuerkategorie-Code gilt für Reverse Charge in der XRechnung?
Muss ich bei Reverse Charge VATEX-EU-AE angeben oder reicht ein Text?
Was bedeutet die Fehlermeldung BR-AE-10?
Kann eine E-Rechnung normale und Reverse-Charge-Positionen enthalten?
Brauche ich die USt-IdNr. des Kunden in der XRechnung?
Was Sie jetzt tun
- Ordnen Sie Ihre Fälle zu: § 13b und EU-Dienstleistungen
AE, EU-WarenlieferungenK, AusfuhrenG. - Hinterlegen Sie USt-IdNr. und Steuerart Ihrer Reverse-Charge-Kunden einmal im Kontakt.
- Prüfen Sie die nächste Reverse-Charge-XRechnung vor dem Versand unter /auslesen/ und gehen Sie die neun Punkte der Checkliste durch.
Quellen
- § 13b UStG, Leistungsempfänger als Steuerschuldner, Bundesamt für Justiz, abgerufen 05.11.2026. gesetze-im-internet.de
- § 14a UStG, Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen, Bundesamt für Justiz, abgerufen 05.11.2026. gesetze-im-internet.de
- Registry of supporting artefacts to implement EN16931, Europäische Kommission, Stand 26.10.2026 (Validierungsartefakte 1.3.17 und VATEX-Codeliste 9.0, gültig ab 15.11.2026), abgerufen 05.11.2026. ec.europa.eu
- XRechnung, Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), Version 3.0.2, abgerufen 05.11.2026. xeinkauf.de
Das passende Werkzeug können Sie ohne Konto öffnen: Reverse-Charge-Rechnung erstellen.