Reverse Charge bilden Sie in der XRechnung über die Umsatzsteuerkategorie AE ab. Jede betroffene Position hat 0 %, die Steueraufstellung genau eine Zeile AE mit Steuerbetrag 0 und einem Befreiungsgrund als Text oder Code VATEX-EU-AE. Außerdem braucht die Datei eine Steuerkennung des Leistenden und die USt-IdNr. des Kunden, ersatzweise dessen Registerkennung. Fehlt bei Kategorie AE eine dieser Angaben, meldet der Validator eine Regel aus der Gruppe BR-AE (Stand: November 2026, XRechnung 3.0.2).

Ein Beispiel: Ein Elektrobetrieb berechnet einem Generalunternehmer eine Installation. Auf dem PDF steht der Hinweis auf § 13b UStG, trotzdem kommt die XRechnung mit „BR-AE-10“ zurück. Der Validator liest nur die XML-Felder, nicht den Text auf dem PDF.

Ob Ihre Leistung unter § 13b fällt, klären die Ratgeber zu den Pflichtangaben einer Reverse-Charge-Rechnung und zu § 13b UStG bei Bauleistungen. Hier geht es um die Datei. Wie die Reverse-Charge-Rechnung in Kostenlose-Erechnung.de diese Felder automatisch setzt, steht weiter unten.

Welche Steuerkategorie gehört zu Reverse Charge: AE, K oder G?

Für Reverse Charge gilt die Kategorie AE, sowohl bei § 13b-Fällen im Inland als auch bei Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten. K und G tragen ebenfalls 0 %, bedeuten aber Steuerbefreiung, nicht Steuerschuldumkehr. Die Codes stammen aus der Codeliste UNTDID 5305 und der VATEX-Liste, die die Europäische Kommission für EN 16931 pflegt.

FallKategorie (BT-151, BT-118)Code (BT-121)Angabe auf der Rechnung
§ 13b im Inland, etwa Bauleistung oder GebäudereinigungAEVATEX-EU-AE„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“
Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-StaatAEVATEX-EU-AEdieselbe Angabe, USt-IdNr. beider Seiten
Warenlieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-StaatKVATEX-EU-ICHinweis auf die Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 1b UStG)
Ausfuhr in ein Land außerhalb der EUGVATEX-EU-GHinweis auf die Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 1a UStG)

Die Fälle des Inlands zählt § 13b Abs. 2 UStG auf, Bauleistungen etwa in Nr. 4, das Reinigen von Gebäuden in Nr. 8. Für Dienstleistungen ins EU-Ausland verlangt § 14a Abs. 1 UStG die Angabe zur Steuerschuldnerschaft, die USt-IdNr. beider Seiten und eine Rechnung bis zum 15. Tag des Folgemonats.

Ein typischer Fehler: eine Warenlieferung nach Österreich als AE codiert. Die Datei ist formal gültig, steuerlich aber falsch eingeordnet; steuerfreie EU-Lieferungen gehören in die Kategorie K.

Checkliste: Welche Felder braucht eine Reverse-Charge-XRechnung?

Die Punkte 2 bis 8 prüft der Validator bei Kategorie AE nach den Regeln zu EN 16931, die die XRechnung der KoSIT übernimmt. Die BT-Nummern gelten für CII und UBL gleich.

  1. Kategorie AE an jeder betroffenen Position (BT-151). Diese Angabe, auch an Nachlässen oder Zuschlägen (BT-95, BT-102), löst die Regeln BR-AE aus.
  2. Steuersatz 0 an jeder AE-Position (BT-152). Ein Satz von 19 bei Kategorie AE verletzt BR-AE-05. Dasselbe gilt für Nachlässe und Zuschläge auf Belegebene mit AE (BT-96, BT-103; BR-AE-06 und BR-AE-07).
  3. Genau eine Zeile AE in der Steueraufstellung (BG-23, BT-118). Zwei Zeilen mit AE oder gar keine verletzen BR-AE-01.
  4. Bemessungsgrundlage passt zu den Positionen (BT-116). Sie ist die Summe der AE-Positionen, abzüglich Nachlässe und zuzüglich Zuschläge derselben Kategorie (BR-AE-08).
  5. Steuerbetrag 0 in der AE-Zeile (BT-117). Der Leistende weist keine Steuer aus. Das verlangt BR-AE-09; für die Rechnung selbst entfällt der gesonderte Steuerausweis nach § 14a Abs. 5 Satz 2 UStG. Brutto und netto sind bei einer reinen Reverse-Charge-Rechnung gleich.
  6. Befreiungsgrund als Text oder Code (BT-120, BT-121). BR-AE-10 verlangt den Code VATEX-EU-AE oder den Text „Reverse charge“ beziehungsweise einen gleichwertigen Text in einer anderen Sprache. Wir empfehlen beides: Der Code ist eindeutig, der Text trägt den deutschen Wortlaut.
  7. Steuerkennung des Leistenden (BT-31 oder BT-32). Ihre USt-IdNr. oder Ihre Steuernummer muss in der Datei stehen, alternativ die USt-IdNr. eines Fiskalvertreters (BT-63; BR-AE-02). Bei Dienstleistungen ins EU-Ausland ist die USt-IdNr. gesetzlich vorgeschrieben (§ 14a Abs. 1 Satz 3 UStG).
  8. Kennung des Kunden (BT-48 oder BT-47). BR-AE-02 verlangt die USt-IdNr. des Kunden oder seine Registerkennung, etwa die Handelsregisternummer. Für EU-Kunden reicht die Registerkennung steuerlich nicht, dort gehört die USt-IdNr. in die Rechnung.
  9. Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. § 14a Abs. 5 UStG schreibt sie für § 13b-Fälle im Inland vor, Abs. 1 für Dienstleistungen ins EU-Ausland. In der XRechnung gibt es keine Druckseite, die Angabe muss also in der Datei stehen. Naheliegend ist der Befreiungsgrund (BT-120); zusätzlich eignet sich eine Bemerkung zur Rechnung (BT-22).

Fehlt einer der Punkte 2 bis 8, meldet der Validator einen Fehler. Fehlt Punkt 1, greift keine BR-AE-Regel, und Punkt 9 prüft kein Validator; beides kontrollieren Sie selbst.

Was bedeuten die Fehlermeldungen BR-AE-01 bis BR-AE-10?

Jede Regel BR-AE prüft eine Angabe aus der Checkliste. Die Tabelle übersetzt die englischen Regeltexte zu EN 16931 und nennt die Korrektur.

RegelWas nicht stimmtLösung
BR-AE-01Positionen mit AE, aber keine oder mehr als eine AE-Zeile in der Steueraufstellunggenau eine Zeile AE in BG-23 anlegen
BR-AE-02 bis 04Steuerkennung des Leistenden oder Kennung des Kunden fehlt (bei Positionen, Nachlässen oder Zuschlägen mit AE)USt-IdNr. oder Steuernummer im Absender, USt-IdNr. beim Kunden ergänzen
BR-AE-05 bis 07Steuersatz einer Position, eines Nachlasses oder Zuschlags mit AE ist nicht 0Satz auf 0 setzen
BR-AE-08Bemessungsgrundlage der AE-Zeile passt nicht zu den PositionenSumme neu bilden, Rundung je Position prüfen
BR-AE-09Steuerbetrag der AE-Zeile ist nicht 0Steuerbetrag auf 0 setzen
BR-AE-10Befreiungsgrund fehltVATEX-EU-AE in BT-121 oder Text in BT-120 eintragen

Weitere Meldungen außerhalb dieser Gruppe erklärt der Ratgeber zu Validierungsfehlern der XRechnung.

Wie sieht eine gemischte Rechnung mit 19 % und Reverse Charge aus?

Eine gemischte Rechnung hat in der Steueraufstellung eine Zeile je Kategorie. BR-AE-01 verlangt nur, dass AE genau einmal vorkommt.

Beispiel mit erfundenen Zahlen: Ein Elektrobetrieb stellt einem Generalunternehmer die Installation einer Anlage für 8.000,00 € und die vorab beauftragte Planung für 1.200,00 € in Rechnung. Planungsleistungen nimmt § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG ausdrücklich von den Bauleistungen aus, sie bleiben bei 19 %. Ob die Planung im Einzelfall eine eigene Leistung ist, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

FeldZeile 1Zeile 2
Kategorie (BT-118)SAE
Steuersatz (BT-119)190
Bemessungsgrundlage (BT-116)1.200,00 €8.000,00 €
Steuerbetrag (BT-117)228,00 €0,00 €
Befreiungsgrund (BT-120, BT-121)leerVATEX-EU-AE

Summen: netto 9.200,00 € (BT-109), Umsatzsteuer 228,00 € (BT-110), brutto 9.428,00 € (BT-112).

In Kostenlose-Erechnung.de gilt die Steuerart für die ganze Rechnung. Einen solchen Fall stellen Sie dort als zwei Rechnungen: eine mit der Steuerart Reverse Charge für die Installation, eine Standardrechnung für die Planung.

Wie erstellen Sie eine Reverse-Charge-XRechnung?

Kostenlose-Erechnung.de ist eine Rechnungssoftware für Selbstständige und kleine Unternehmen, die XRechnung und ZUGFeRD im kostenlosen Tarif Start erzeugt, auch ohne Anmeldung. So setzen Sie Reverse Charge für § 13b-Fälle im Inland im Rechnungseditor:

  1. Steuerart wählen. In den Rechnungsdaten wählen Sie im Feld „Umsatzsteuer“ unter „Sonderfälle“ den Eintrag „Reverse Charge (§ 13b UStG)“. Ergebnis: Alle Positionen laufen mit 0 %, der Editor zeigt keine Umsatzsteuer mehr.
  2. USt-IdNr. des Kunden eintragen. Bei dieser Steuerart ist das Feld beim Empfänger Pflicht; ohne Eintrag meldet der Editor einen Fehler.
  3. Eigene Steuerkennung prüfen. Steuernummer oder USt-IdNr. aus dem Absender gehen als BT-32 oder BT-31 in die Datei.
  4. Als XRechnung herunterladen. Wählen Sie „XRechnung (XML)“, angemeldet „E-Rechnung für Behörden“. Ergebnis: Positionen und Steueraufstellung tragen AE mit 0 %, der Befreiungsgrund lautet „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG“ mit dem Code VATEX-EU-AE, und derselbe Satz steht als Bemerkung in der Rechnung.

Der Editor meldet fehlende Angaben, eine Prüfung mit dem KoSIT-Validator findet beim Erstellen aber nicht statt.

Wie prüfen Sie die Datei vor dem Versand?

Prüfen Sie die fertige XML-Datei mit dem kostenlosen E-Rechnungs-Prüfer unter /auslesen/. Er nutzt den KoSIT-Validator und zeigt Regeln wie BR-AE-02 oder BR-AE-10 in Alltagssprache, mit den betroffenen BT-Feldern. Ohne Anmeldung und im Tarif Start sind 3 Prüfungen im Monat möglich, mit Business unbegrenzt.

Im Ergebnis sollte keine Meldung aus der Gruppe BR-AE stehen. Prüfen Sie in der lesbaren Ansicht außerdem die USt-IdNr. des Kunden und den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft.

Welcher Steuerkategorie-Code gilt für Reverse Charge in der XRechnung?
Der Code AE aus der Codeliste UNTDID 5305, an jeder betroffenen Position (BT-151) und in der Steueraufstellung (BT-118), jeweils mit Steuersatz 0. EU-Warenlieferungen sind K, Ausfuhren G.
Muss ich bei Reverse Charge VATEX-EU-AE angeben oder reicht ein Text?
Für die Regel BR-AE-10 genügt eines von beiden: der Code VATEX-EU-AE in BT-121 oder ein Text in BT-120. Sinnvoll ist beides, weil der Text zugleich die Angabe nach § 14a Abs. 5 UStG trägt.
Was bedeutet die Fehlermeldung BR-AE-10?
Die Zeile AE der Steueraufstellung nennt keinen Befreiungsgrund. Tragen Sie VATEX-EU-AE in BT-121 oder einen Text in BT-120 ein.
Kann eine E-Rechnung normale und Reverse-Charge-Positionen enthalten?
Ja, mit einer Zeile je Kategorie in der Steueraufstellung, etwa S mit 19 % und AE mit 0 %. In Kostenlose-Erechnung.de stellen Sie solche Fälle als zwei Rechnungen.
Brauche ich die USt-IdNr. des Kunden in der XRechnung?
Die Regel BR-AE-02 verlangt die USt-IdNr. des Kunden (BT-48) oder seine Registerkennung (BT-47). Bei Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten schreibt § 14a Abs. 1 Satz 3 UStG die USt-IdNr. beider Seiten vor. Der Editor von Kostenlose-Erechnung.de verlangt sie bei Reverse Charge immer.

Was Sie jetzt tun

  • Ordnen Sie Ihre Fälle zu: § 13b und EU-Dienstleistungen AE, EU-Warenlieferungen K, Ausfuhren G.
  • Hinterlegen Sie USt-IdNr. und Steuerart Ihrer Reverse-Charge-Kunden einmal im Kontakt.
  • Prüfen Sie die nächste Reverse-Charge-XRechnung vor dem Versand unter /auslesen/ und gehen Sie die neun Punkte der Checkliste durch.

Quellen

  • § 13b UStG, Leistungsempfänger als Steuerschuldner, Bundesamt für Justiz, abgerufen 05.11.2026. gesetze-im-internet.de
  • § 14a UStG, Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen, Bundesamt für Justiz, abgerufen 05.11.2026. gesetze-im-internet.de
  • Registry of supporting artefacts to implement EN16931, Europäische Kommission, Stand 26.10.2026 (Validierungsartefakte 1.3.17 und VATEX-Codeliste 9.0, gültig ab 15.11.2026), abgerufen 05.11.2026. ec.europa.eu
  • XRechnung, Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), Version 3.0.2, abgerufen 05.11.2026. xeinkauf.de

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