Stundenzettel zur Rechnung im Handwerk: Anlage, Pflichtangaben, Vorlage 2026

Stundenzettel zur Rechnung im Handwerk: Anlage, Pflichtangaben, Vorlage 2026

Dennis Bär

Ein Stundenzettel zur Rechnung im Handwerk ist kein Anhang aus Höflichkeit. Er ist – sobald der Kunde die Schlussrechnung infrage stellt – das einzige Dokument, das vor Gericht trägt. Wer 14 Stunden Regiearbeit fakturiert und dem Kunden nur eine Summe “Lohn 1.680 €” auf die Rechnung schreibt, hat im Streitfall verloren, bevor der Anwalt das Mandat angenommen hat. Das Amtsgericht Köln hat 2023 eine Klage über 4.200 € Restwerklohn abgewiesen, weil der Elektriker nicht nachweisen konnte, wer wann was getan hatte (AG Köln, 142 C 311/22).

Die zweite Falle liegt bei der Umsatzsteuerprüfung. Der Betriebsprüfer akzeptiert keine pauschale Lohnposition ohne Tätigkeitsnachweis, wenn der Kunde §35a EStG geltend gemacht hat – und die Aufteilung Lohn/Material plötzlich vom Stempel auf dem Stundenzettel abhängt. Wer als Handwerksbetrieb nicht sauber dokumentiert, verliert nicht nur den einen Streit, sondern setzt die §35a-Wirkung beim Kunden aufs Spiel und beschädigt damit die nächste Empfehlung.

In rund 10 Minuten wissen Sie: wann der Stundenzettel zur Rechnung gehört, welche acht Pflichtangaben pro Stunde gerichtsfest sind, wie Regiearbeit von Pauschalauftrag abzugrenzen ist, welche Unterschrift wann nötig ist, und Sie haben zwei vollständige Beispielrechnungen – Elektriker 8 h Regiearbeit, SHK Pauschal plus Mehrstunden – mit allen Positionen, Werten und Anlage-Verweisen.


Wann der Stundenzettel zur Rechnung gehört – und wann nicht

Drei Auftragsarten, drei unterschiedliche Spielregeln:

Regiearbeit (Stundenlohnvertrag). Der Kunde zahlt nach tatsächlich aufgewendeter Arbeitszeit plus Material plus Anfahrt. Hier ist der Stundenzettel die Anspruchsgrundlage selbst – ohne ihn existiert die Forderung im Prozess nicht. §15 VOB/B regelt das für Bauleistungen, §631 BGB für allgemeine Werkverträge. Im VOB-Kontext gilt zudem: gegengezeichnete Stundenzettel sind binnen sechs Werktagen nach Vorlage anzuerkennen oder zu rügen – sonst gelten sie als anerkannt.

Pauschalauftrag mit klar definiertem Werk. Der Kunde zahlt eine Festsumme für ein klar umrissenes Werk (Heizungstausch laut Angebot, Streichen einer Wohnung nach Quadratmeter). Hier muss kein Stundenzettel zur Rechnung – der Werkpreis ist die Schuldsumme. Ausnahme: Wenn §35a EStG geltend gemacht werden soll, muss die Lohnaufteilung trotzdem aus der Rechnung erkennbar sein (mehr im Ratgeber §35a EStG Pflichtangaben).

Pauschal plus Mehrstunden. Die häufigste Mischform: Pauschal für den vereinbarten Umfang, Stundenlohn für jede zusätzlich angeordnete Leistung. Hier braucht es für den Mehrstunden-Block einen Stundenzettel als Anlage – sonst weigert sich der Kunde später, die “Extras” zu zahlen, und das BGB §631 stützt ihn, weil Sie die Anordnung nicht nachweisen können.

Mündliche Mehraufträge sind das Risiko Nummer 1
Wenn der Bauherr auf der Baustelle sagt "Bringen Sie noch eine zweite Steckdose an" und Ihr Geselle nickt, ist das ein mündlicher Mehrauftrag. Beweisbar wird er nur, wenn der Kunde den Stundenzettel mit Datum, Tätigkeit und Unterschrift gegenzeichnet. Drei Drittel aller Werklohnklagen im Amtsgerichtsbezirk drehen sich um genau diesen Punkt. Lassen Sie Stundenzettel täglich auf der Baustelle gegenzeichnen, nicht erst mit der Schlussrechnung.

Die acht Pflichtangaben pro Stunde

Gerichtsfest ist ein Stundenzettel, wenn jede Zeile diese acht Felder enthält:

  1. Datum der Leistung (kein “ca. Mitte Mai”, konkretes Tagesdatum).
  2. Anfangs- und Endzeit (07:30 – 12:15), nicht “vormittags”.
  3. Pausenzeit separat ausgewiesen (30 min Mittag).
  4. Tätigkeit konkret (“Schaltschrank umverdrahten Verteiler EG”, nicht “Elektroarbeiten”).
  5. Beauftragter Mitarbeiter mit Namenskürzel oder voller Name.
  6. Baustelle / Adresse (bei mehreren Aufträgen am selben Tag wichtig).
  7. Material, das im Rahmen der Stunde verbraucht wurde, sofern es nicht separat auf einem Lieferschein erfasst ist.
  8. Unterschrift Bauherr oder Bevollmächtigter mit Datum.

Punkt 8 ist der häufigste Schwachpunkt. Kunden weigern sich nicht selten zu unterschreiben, “weil sie das ja noch prüfen müssen”. Standardantwort: “Die Unterschrift bestätigt nur die Anwesenheit und die durchgeführten Tätigkeiten, nicht die Höhe der Rechnung.” Wer das auf den Stundenzettel druckt, bekommt die Unterschrift in 90 Prozent der Fälle.

Bei einer Schlussrechnung im VOB-Bauvertrag gehört die Stundenzettel-Anlage in das Aufmaß. Mehr dazu im Ratgeber Prüfbare Schlussrechnung VOB.


Stundenverrechnungssatz: Was tatsächlich auf der Rechnung steht

Der Stundenverrechnungssatz ist nicht der Brutto-Stundenlohn des Gesellen. Er enthält Lohn, Lohnnebenkosten, Gemeinkosten, Werkzeugkosten, Verwaltung, Wagnis und Gewinn. Übliche Sätze 2026 nach ZDH-Erhebung:

GewerkGeselleMeisterHelfer
Elektriker62–78 €78–98 €38–52 €
SHK / Heizungsbau65–85 €85–110 €40–55 €
Maler48–62 €62–82 €35–45 €
Tischler58–72 €72–95 €38–50 €
Dachdecker65–82 €82–105 €42–55 €

Wer auf der Rechnung zwischen Geselle, Meister und Helfer unterscheidet, gewinnt die §35a-Diskussion mit dem Finanzamt fast immer – weil nachvollziehbar ist, dass nur Arbeitskosten enthalten sind. Wer mit pauschalem “Stundensatz 75 €” arbeitet, riskiert Rückfragen.

Übrigens: Wenn Sie als Handwerksbetrieb wiederkehrende Wartungsverträge mit fester Monatspauschale fahren und parallel Regiearbeit fakturieren, lohnt sich eine Rechnungssoftware mit getrennten Positions-Templates – ein Klick legt entweder die Pauschalrechnung oder das Stundenzettel-Anlagen-Layout an, ohne Excel-Kopierei.


Beispielrechnung 1: Elektriker, 8 h Regiearbeit, Privatkunde

Ein Bauherr beauftragt mündlich die Nachverkabelung im Hauswirtschaftsraum. Reine Regiearbeit, kein Festpreis. Zwei Mitarbeiter, ein Tag, Material aus dem Bestand des Bauherren teilweise vorhanden.

Rechnung Nr. 2026-104 vom 8. April 2026 Leistungszeitraum: 7. April 2026 Bauvorhaben: Mustermann, Lindenallee 14, 50667 Köln

Pos.BeschreibungMengeEinzelpreisSumme
1Lohn Meister M. Schulze (Anlage Stundenzettel)4,0 h92,00 €368,00 €
2Lohn Geselle T. Reuter (Anlage Stundenzettel)4,0 h72,00 €288,00 €
3Anfahrt km-Pauschale (Hin/Rück 32 km)1,0 Psch.38,00 €38,00 €
4NYM-J 3×1,5 mm² Mantelleitung28 m1,15 €32,20 €
5NYM-J 5×2,5 mm² (Anschluss Trockner)6 m2,80 €16,80 €
6Schutzkontaktsteckdose Aufputz Berker, 3 Stk.3 Stk.8,90 €26,70 €
7Sicherungsautomat B16 LS-Schalter1 Stk.14,50 €14,50 €
8Kleinmaterial (Schellen, Klemmen, Beschriftung)1 Psch.22,00 €22,00 €
Zwischensumme netto806,20 €
Umsatzsteuer 19 %153,18 €
Gesamtbetrag959,38 €

Aufteilung nach §35a EStG (Anlage zur Rechnung):

  • Arbeitsleistung inkl. Anfahrt: 694,00 € netto = 826,06 € brutto
  • Materialanteil: 112,20 € netto = 133,52 € brutto

Anlage Stundenzettel (Auszug):

DatumMitarb.BeginnEndePauseTätigkeitUnterschrift
07.04.2026Schulze07:3012:150:30Bestandsaufnahme HWR, Verteiler EG erweitern, B16-Automat setzenMustermann ✓
07.04.2026Schulze13:0016:45Leitung NYM 3×1,5 zur Trocknerwand, 3 Steckdosen setzenMustermann ✓
07.04.2026Reuter07:3012:150:30Stemmarbeiten, Leitungsführung, BefestigungMustermann ✓
07.04.2026Reuter13:0016:45Anschluss Trockner 400 V, Funktionsprüfung, BeschriftungMustermann ✓

Warum diese Rechnung gerichtsfest ist: Jede Stunde hat einen Namen, eine Tätigkeit, eine Unterschrift. Material ist mit Lieferscheinen unterlegt (in der Software hinterlegt, nicht in der Rechnung gedruckt). Die §35a-Aufteilung steht als eigene Anlage und nicht als gequetschter Halbsatz.


Beispielrechnung 2: SHK-Betrieb, Pauschal plus 5 Mehrstunden

Ein SHK-Betrieb hat einen Heizungstausch zum Pauschalpreis von 12.400 € netto angeboten. Während der Demontage stellt der Monteur fest, dass die Heizkörperanschlüsse nicht passen – Anpassungsarbeiten fallen an, die nicht im Angebot enthalten waren. Der Bauherr genehmigt mündlich, der Stundenzettel wird abends gegengezeichnet.

Rechnung Nr. 2026-061 vom 12. April 2026

Pos.BeschreibungMengeEinzelpreisSumme
1Heizungstausch laut Angebot 2026-A-0181 Psch.12.400,00 €12.400,00 €
2Mehrleistung – Anpassung Heizkörperanschlüsse (Anlage Stundenzettel)
2.1Lohn Meister Y. Akar2,5 h105,00 €262,50 €
2.2Lohn Geselle D. Brandt2,5 h75,00 €187,50 €
2.3Material (4× Rotguss-Reduzierung, 2× Eckventil, Verbrauchsmaterial)1 Psch.78,40 €78,40 €
Zwischensumme Mehrleistung528,40 €
Zwischensumme netto gesamt12.928,40 €
Umsatzsteuer 19 %2.456,40 €
Gesamtbetrag15.384,80 €

§35a EStG – Aufteilung (Anlage):

  • Pauschal: laut Angebot Lohnanteil 6.820 € netto (definiert im Angebot)
  • Mehrleistung: Lohnanteil 450 € netto, Material 78,40 € netto
  • §35a-fähiger Lohnanteil gesamt: 7.270 € netto = 8.651,30 € brutto

Anlage Stundenzettel Mehrleistung:

DatumMitarb.BeginnEndeTätigkeitAnordnung durchUnterschrift Bauherr
10.04.2026Akar14:3017:00Bestandsanalyse Heizkörperanschluss, Rotguss-Reduzierungen montieren, Eckventile tauschenMustermann mündlich 10.04. 14:20Mustermann ✓
10.04.2026Brandt14:3017:00Demontage Altventile, Spülung Strang, WiedermontageMustermann mündlich 10.04. 14:20Mustermann ✓

Was hier richtig läuft: Die Pauschalposition steht getrennt von der Mehrleistung. Die Mehrleistung ist als eigene Unterposition gegliedert, der Stundenzettel verweist auf die mündliche Anordnung mit Datum und Uhrzeit. Der Bauherr hat unterschrieben – wenn er später bestreitet, dass er die Mehrleistung beauftragt hat, liegt der Beweis vor.

Wer als SHK-Betrieb regelmäßig solche Mischformen abrechnet, sollte sich die Schlussrechnungs-Vorlage ansehen – die deckt die häufigsten Mischfälle ab, der hier vorgestellte Ansatz mit Mehrleistung als eigener Block ist Standard.

Stundenzettel direkt in der Rechnungssoftware

Stundenzettel als Anlage drucken oder als ZUGFeRD-PDF anhängen, Mitarbeiter und Tätigkeiten in Templates, automatische §35a-Aufteilung Lohn/Material. Drei Rechnungen pro Monat dauerhaft kostenlos.

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Stundenzettel digital oder Papier?

Beide Wege sind zulässig – aber digital gewinnt zunehmend. Die GoBD verlangen, dass der Stundenzettel revisionssicher archiviert wird, also nicht nachträglich änderbar. Drei realistische Varianten 2026:

Papier mit Unterschrift, anschließend gescannt. Bewährt, aber doppelte Arbeit. Risiko: Scan und Original geraten auseinander, GoBD-Konformität durch Scan-Verfahrensdokumentation belegen.

Tablet auf der Baustelle, digitale Signatur. Der Kunde unterschreibt auf dem Tablet, das Dokument wird direkt im Backend hinterlegt. Vorteil: keine doppelte Erfassung, sofort archivsicher. Voraussetzung: einfache elektronische Signatur (eIDAS-konform) reicht für Werkverträge, qualifizierte Signatur ist nicht zwingend.

Hybrid: Papier-Stundenzettel mit QR-Code, der auf den digitalen Zwilling verweist. Selten, aber praktisch bei älteren Kunden, die Papier wollen. Das Original wird zusätzlich digital archiviert.

In allen Fällen gilt: Aufbewahrungsfrist 10 Jahre nach §147 AO, wie bei jeder Rechnung. Mehr dazu im Ratgeber Aufbewahrungsfristen für Belege.


Streit mit dem Kunden: Was zählt vor Gericht

Drei Konstellationen, drei Ausgänge.

Fall 1: Kunde bestreitet die Stunden. Wenn ein gegengezeichneter Stundenzettel mit den acht Pflichtangaben vorliegt, gewinnt der Handwerker fast immer. Das LG Köln hat im Verfahren 22 O 102/21 entschieden, dass die Unterschrift unter konkreten Tätigkeitsbeschreibungen als Anerkenntnis im Sinne §781 BGB gilt – auch wenn der Kunde später behauptet, er habe “nur die Anwesenheit” bestätigt. Voraussetzung: Der Hinweis “Bestätigung der erbrachten Leistungen” steht auf dem Zettel.

Fall 2: Kunde bestreitet die Anordnung der Mehrleistung. Ohne Stundenzettel hat der Handwerker im Werkvertrag verloren – §631 BGB verlangt eine Vereinbarung. Mit gegengezeichnetem Stundenzettel inkl. Vermerk “Anordnung durch Bauherr am … mündlich” hat er gewonnen. Faustregel: Der Stundenzettel ersetzt nicht den schriftlichen Nachtrag, aber er ist im Streit das stärkste Indiz.

Fall 3: VOB-Bau, Stundenzettel nicht binnen sechs Werktagen gerügt. Hier ist die Rechtslage eindeutig: §15 Nr. 3 VOB/B normiert eine Anerkennungsfiktion – wer nicht binnen sechs Werktagen widerspricht, hat anerkannt. Bauherren, die das wissen, lassen Stundenzettel oft “liegen” und melden sich erst mit der Schlussrechnung. Das funktioniert nicht. Voraussetzung: Der Stundenzettel muss dem Bauherren oder seinem Bauleiter nachweislich zugegangen sein – Bote, Einwurf-Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Wer als Handwerksbetrieb in Bauverträgen unterwegs ist, sollte sich zusätzlich die §13b-Bauleistung-Regelung ansehen, weil sich Stundenzettel und Reverse-Charge bei Subunternehmer-Ketten überschneiden. Für klassische Privatkunden-Aufträge ist der nächste relevante Ratgeber §35a EStG Handwerkerleistungen – dort die korrekte Aufteilung Lohn/Material/Fahrt fürs Finanzamt.


Stundenzettel-Vorlage zum Download oder direkt in der Software

Wer einmalig einen Zettel braucht, druckt ein Word-Template aus – mit den oben genannten acht Spalten. Wer monatlich mehrere Mitarbeiter auf wechselnden Baustellen abrechnet, kommt mit Word nicht weit: Übertragungsfehler in die Rechnung, doppelte Stammdatenpflege, kein direkter Bezug zur §35a-Aufteilung.

Eine Rechnungssoftware mit integrierter Stundenzettel-Funktion bildet die Kette ab: Tablet auf der Baustelle → Mitarbeiter-Stammdaten → Stundenverrechnungssatz pro Rolle → automatische Aufteilung Lohn/Material → Rechnung mit Anlage. Der Stundenzettel wird Bestandteil des Rechnungs-Belegs und ist 10 Jahre revisionssicher archiviert.

Für Handwerksbetriebe mit gemischter Kundschaft (Bauherren privat plus GU-Aufträge mit §13b) lohnt sich der Blick auf E-Rechnung für Handwerker – dort sind die Pflichtformate XRechnung und ZUGFeRD im Handwerkskontext erklärt.

Vorteile

  • Gerichtsfeste Anspruchsgrundlage bei Streit über Stunden oder Mehrleistung
  • §35a-Aufteilung Lohn/Material wird vom Finanzamt akzeptiert
  • Bei VOB-Bau Anerkennungsfiktion nach 6 Werktagen ohne Widerspruch
  • Digitale Variante spart 8-15 Min pro Baustellentag
  • Mitarbeiter-Differenzierung (Meister/Geselle/Helfer) stärkt Lohnnachweis

Nachteile

  • Tägliche Disziplin auf Baustelle nötig – ohne Routine läuft es nicht
  • Unterschrift des Bauherren oft mühsam zu bekommen
  • Digitalisierungs-Aufwand zu Anfang (Tablet, Software, Schulung)
  • Bei Pauschalaufträgen Doppelarbeit, wenn nur §35a-Aufteilung gebraucht wird
  • Wenig taugliche reine Stundenzettel-Apps – meist Teil größerer Handwerker-Software

Häufige Fragen

Muss der Stundenzettel zur Rechnung als Anlage beigelegt werden?
Bei Regiearbeit (Stundenlohnvertrag) ja – ohne Stundenzettel ist die Forderung in der Höhe nicht prüfbar. Bei Pauschalaufträgen nein, dort reicht die Rechnung. Bei Mischformen (Pauschal plus Mehrstunden) muss der Stundenzettel für den Mehrstunden-Block beigelegt werden. Im VOB-Bau ist der Stundenzettel laut §15 Nr. 3 VOB/B binnen sechs Werktagen vorzulegen.
Gilt eine gegengezeichnete Tätigkeit als anerkannte Forderung?
Die Unterschrift bestätigt die erbrachte Leistung, nicht den Preis. Das LG Köln (22 O 102/21) hat aber entschieden, dass die Unterschrift unter konkreten Tätigkeiten ein Anerkenntnis nach §781 BGB darstellt – der Kunde kann später nicht behaupten, die Stunden seien nicht geleistet worden. Strittig bleibt nur die Höhe des Stundenverrechnungssatzes, wenn er nicht vorab schriftlich vereinbart war.
Was passiert, wenn der Bauherr die Unterschrift verweigert?
Bei VOB-Bau: Stundenzettel binnen sechs Werktagen schriftlich vorlegen, der Zugang löst die Anerkennungsfiktion aus, wenn nicht widersprochen wird. Bei BGB-Werkvertrag: Stundenzettel per E-Mail mit Lesebestätigung schicken, parallel ein zweites Beweismittel sichern (Foto Baustelle mit Datum, Lieferscheine Material, Zeugen). Die Verweigerung der Unterschrift entlastet den Bauherren nicht automatisch.
Wie unterscheidet sich der Stundenverrechnungssatz vom Bruttolohn des Mitarbeiters?
Der Stundenverrechnungssatz enthält Lohn, Lohnnebenkosten (Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft), Gemeinkosten (Werkstatt, Fahrzeuge, Versicherung), Wagnis und Gewinn. Übliche Sätze 2026: Elektriker-Geselle 62-78 €, SHK-Meister 85-110 €, Maler-Helfer 35-45 €. Der Bruttolohn des Mitarbeiters macht typisch 30-40 % des Stundenverrechnungssatzes aus.
Welche Tätigkeiten gehören nicht auf den Stundenzettel?
Anfahrt wird üblicherweise als km-Pauschale separat abgerechnet, nicht als Stunde. Material-Abholung beim Großhändler ist heikel – einige Verträge schließen sie aus, andere zählen sie als fakturierbare Zeit. Frühstückspause, Mittagspause und Raucherpausen gehören nicht auf den Zettel. Bei der Anfahrt empfiehlt sich eine klare Vorab-Vereinbarung: Stunden ab Werkstatt oder ab Baustelle.
Reicht ein digitaler Stundenzettel ohne handschriftliche Unterschrift?
Ja, sofern eine einfache elektronische Signatur nach eIDAS vorliegt – das ist Standard bei Tablet-Lösungen mit Touchscreen. Für Werkverträge unter Privatleuten ist keine qualifizierte elektronische Signatur (mit Zertifikat) nötig. Bei Bauverträgen mit der öffentlichen Hand kann eine fortgeschrittene Signatur verlangt werden – das steht dann im Vertrag. Aufbewahrungsfrist 10 Jahre nach §147 AO.
Wie hängt der Stundenzettel mit dem §35a EStG zusammen?
Der Kunde kann 20 % der Lohnkosten (max. 1.200 € pro Jahr) bei der Einkommensteuer absetzen. Voraussetzung: Die Rechnung weist den Lohnanteil getrennt aus, der Kunde zahlt unbar (Überweisung). Ein detaillierter Stundenzettel ist das stärkste Argument gegenüber dem Finanzamt, dass die ausgewiesenen Stunden tatsächlich Arbeitsleistung waren. Bei Pauschalaufträgen muss die Lohnaufteilung aus dem Angebot oder einem Anlagenblatt erkennbar sein.
Was tun bei nachträglich entdeckten Fehlern im Stundenzettel?
Niemals Tipp-Ex oder Überschreiben – das ist ein GoBD-Verstoß. Stattdessen: Originalzettel unverändert lassen, einen Korrekturzettel anlegen mit Verweis auf Originalnummer, beide gemeinsam archivieren. Bei bereits versendeter Rechnung mit Fehler: Stornorechnung (siehe [Stornorechnung-Vorlage](/ratgeber/stornorechnung-vorlage-muster/)), dann neue Rechnung mit korrigiertem Stundenzettel als Anlage.

Was Sie jetzt tun

  1. Acht Pflichtangaben prüfen: Ihr aktueller Stundenzettel deckt alle acht Felder ab? Sonst Vorlage anpassen.
  2. Tägliche Unterschrift einführen: Baustellenroutine, nicht Sammelaktion mit der Schlussrechnung.
  3. Stundenverrechnungssätze offenlegen: Geselle/Meister/Helfer getrennt – stärkt §35a-Akzeptanz.
  4. Digitale Lösung evaluieren: Tablet plus Backend statt Papier-Doppelarbeit.
  5. VOB-Sechs-Werktage-Frist im Kalender: Nach Stundenzettel-Übergabe Erinnerung setzen.
  6. Rechnungssoftware mit Stundenzettel-Anlage einsetzen, damit Lohn/Material/§35a automatisch sauber getrennt sind.

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Stand: April 2026. Geprüft gegen §15 VOB/B, §631 BGB, §35a EStG, §147 AO, eIDAS-VO. Markteinschätzungen Stundenverrechnungssätze basieren auf ZDH-Branchenerhebung 2025/2026. Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung – Einzelfälle mit Steuerkanzlei oder Fachanwalt klären.

Weiterführend:

Quellen: